greyman Posted October 8, 2013 at 06:50 AM Share Posted October 8, 2013 at 06:50 AM Interessanter Artikel trotz komischer Überschrift: http://www.welt.de/vermischtes/article120704516/Wo-endet-das-Recht-auf-Verteidigung.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted October 8, 2013 at 07:23 AM Share Posted October 8, 2013 at 07:23 AM Das Problem ist halt wenn Aussage gegen Aussage steht. Aber man sieht, dass die Notwehr doch einies Abdeckt. Und beim letzten Fall, ist ein Messerstich in den Hals nun wirklich Notwehrüberschreitung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 8, 2013 at 07:35 AM Share Posted October 8, 2013 at 07:35 AM Da Und beim letzten Fall, ist ein Messerstich in den Hals nun wirklich Notwehrüberschreitung. Bei drei Typen, die dich gerade ausrauben wollen? Schlechten Anwalt gehabt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted October 8, 2013 at 07:41 AM Share Posted October 8, 2013 at 07:41 AM Bei drei Typen, die dich gerade ausrauben wollen? Schlechten Anwalt gehabt! ganz schlechten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted October 8, 2013 at 08:01 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:01 AM Naja das steht da ja auch so nicht. Die haben ja "nur" gestritten. Da ist ein Stich in den Hals schon zuviel des guten, da dies nunmal nur selten überlebt wird. Von ausrauben steht da auch nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 8, 2013 at 08:08 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:08 AM N Von ausrauben steht da auch nichts. Hast recht. Der Artikel ist ein wenig durcheinander geschrieben. Der 30-Jährige war Anfang 2008 in einer Münchner U-Bahn mit einem 17-Jährigen aneinandergeraten. Der Jugendliche schlug erst einen Freund des Mannes zu Boden, dann bepöbelte und schubste er auch ihn. Der Ältere, zehn Zentimeter größer und 20 Kilogramm schwerer als sein Gegenüber, zückte ein Messer und stach dem Jugendlichen in den Hals. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 8, 2013 at 08:25 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:25 AM Dieser Fall wurde seinerzeit in verschiedenen Foren rauf und runterbehandelt. Der Typ hatte Pech mit dem Richter und Pech mit seinem Anwalt. Eine wirklich korrekte Lösung war damals schon echt schwierig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted October 8, 2013 at 08:30 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:30 AM der fall in münchen (stichwort "Sven G.") wurde meines erachtens falsch aufgearbeitet. der mann musste wohl davon ausgehen, daß man in ein paar sekunden mit seinem kopf fussball spielt. wie sehr der serbische täter dafür quallifiziert war, stellte sich nach dem prozess heraus, als dieser eine fünfstellige entschädigung wollte, da er seine semi-professionelle fussballkarriere nicht mehr weiterverfolgen konnte. richter im strafprozess war übrigens herr götzl, welcher nun den NSU-fall aufarbeitet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwegb Posted October 8, 2013 at 08:48 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:48 AM Dieser Fall wurde seinerzeit in verschiedenen Foren rauf und runterbehandelt. Der Typ hatte Pech mit dem Richter und Pech mit seinem Anwalt. Eine wirklich korrekte Lösung war damals schon echt schwierig. In einem anderen Forum wurde behauptet, dass in München die Richter generell sehr selten auf Notwehr erkennen. Da ist wohl eher "Die if you must, but don't fight back" angesagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 8, 2013 at 08:53 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:53 AM ...dass in München die Richter generell sehr selten auf Notwehr erkennen. Da ist wohl eher "Die if you must, but don't fight back" angesagt. Dafür gibt es die nächste Instanz. Aber einfacher wäre wahrscheinlich wirklich gewesen, Fußball (passiv) zu spielen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 8, 2013 at 08:54 AM Share Posted October 8, 2013 at 08:54 AM Dafür gibt es die nächste Instanz. Aber einfacher wäre wahrscheinlich wirklich gewesen, Fußball (passiv) zu spielen. Das erkläre doch einmal Dominik Brunner. Okay, wird schwierig, aber dann eben seinen Angehörigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 8, 2013 at 09:46 AM Share Posted October 8, 2013 at 09:46 AM Es sind schon einige Dinge sehr merkwürdig. - da findet man in der Bahn zufällig ein passendes Kantholz in brauchbarer Länge - weil man in einer Dreiergruppe auch Angst haben muß, nimmt man das Kantholz vorsichtshalber an sich - nach den Schlägen geht man stiften (erinnert so ein bißchen an den Fall ich glaube in Köln, wo auch mit einem Messer in den Hals gestochen wurde und der Täter dann erst einmal ein bißchen schlief) - eine jugendliche Dreiergruppe will keinen "gürtelschwingenden 44jährigen" aufhalten können? Das wird auf jeden Fall ein interessantes Urteil und eine interessante Begründung (auch in Bezug auf Verhältnismäßigkeit) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 8, 2013 at 10:05 AM Share Posted October 8, 2013 at 10:05 AM Damals bei Sven G ist wirklich alles vergeigt worden was ging. Anders ist das Urteil nicht zu erklären. Gut, Richter Götzl ist nochmal was Besonderes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 8, 2013 at 10:33 AM Share Posted October 8, 2013 at 10:33 AM Das erkläre doch einmal Dominik Brunner. Okay, wird schwierig, aber dann eben seinen Angehörigen. "Einfacher" ... und von der Obrigkeit so gewollt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 8, 2013 at 11:16 AM Share Posted October 8, 2013 at 11:16 AM In Notwehrfällen gilt: GUTEN (und teuren) Anwalt nehmen und bis zum BGH durchklagen. Dort gibt's dann meistens ein korrektes Urteil! Die Kosten übernimmt dann die Staatskasse. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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