manni Posted December 4, 2013 at 08:33 AM Share Posted December 4, 2013 at 08:33 AM Pulverkontrolle habe ich noch nicht gehabt, Waffenkontrolle war "Gratis" Ich weiß auch nicht ob bei uns Pulver zu Hause kontrolliert wird, Gruß manni Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 4, 2013 at 09:02 AM Share Posted December 4, 2013 at 09:02 AM Es wird irgendwann u.U. das Pulverlager überprüft auf Einhaltung der Vorschriften... Dabei wird natürlich die Art des Pulvers überprüft. Wenn dann ein nicht ins Pulverbuch eingetragenes Pulver entdeckt wird... Pulver von Privat übernehmen ist kein Problem, Namen des Überlassers,... eintragen, nebst Menge und gut ist. Habe auch schon Pulver von Erben übernommen, kein Problem Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 4, 2013 at 09:42 AM Share Posted December 4, 2013 at 09:42 AM Ich rate auch tunlichst, dies so zu tun und sich ans Gesetz zu halten. Ansonsten wird diese Möglichkeit über kürz oder lang vom Gesetzgeber einkassiert, wenn Verstöße dagegen bekannt werden solten. Damit ist keinem geholfen. Denn dann hätten die Händler nur noch die Befugniss, Pulver zu überlassen. Schnell wegladen ist also keine gute Empfehlung. In dem Augenblick der Übergabe ist das Pulver im Zettel einzutragen. Fertig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
oldkaeptn Posted December 4, 2013 at 01:19 PM Share Posted December 4, 2013 at 01:19 PM Lade deinen Kollegen auf nen Kaffee ein, verladet das Zeug zusammen und Feierabend. Man muss doch nicht alles komplizierter machen als notwendig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 4, 2013 at 07:49 PM Share Posted December 4, 2013 at 07:49 PM Wo seht Ihr das Problem mit der Eintragung? Verstehe ich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted December 4, 2013 at 09:43 PM Share Posted December 4, 2013 at 09:43 PM überhaupt kein Problem, machen wir schon jahrelang so der alte Käpt´n hat es wohl nich so richtig verstanden ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted December 4, 2013 at 10:08 PM Share Posted December 4, 2013 at 10:08 PM Bei den einen ist es wohl Unwissenheit und bei anderen die Angst, das Kontingend zu überschreiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2013 at 06:42 AM Share Posted December 5, 2013 at 06:42 AM Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie wir alle wissen. Und gegen die Kontingentüberschreitung kann man etwas ganz Einfaches tun: Zur Behörde gehen und den Zettel aufbohren lassen. Das Problem habe ich zum Glück nicht, da ich schon bei Beantragung auskömmlich Pulver genehmigt bekommen habe. Das ging, weil ich dies nachvollziehbar begründen konnte. Wenn man dies tut, hat die Behörde auch keinen Grund, einem etwas zu verweigern. Deswegen würde ich mich im Leben nicht auf rechtliches Glatteis begeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
manni Posted December 5, 2013 at 09:42 AM Share Posted December 5, 2013 at 09:42 AM Lade deinen Kollegen auf nen Kaffee ein, verladet das Zeug zusammen und Feierabend. Man muss doch nicht alles komplizierter machen als notwendig. ganz genauso sehe ich das auch, und ich habe auch keine Angst, im Gegenteil, bekomme ich Pulver geschenkt freue ich mich, wenn man da hier so liest, da fährt aber keiner bei gelb über die Ampel, es ist doch kein Verbrechen wenn jemand eine Dose Pulver geschenkt bekommt und er lädt sie weg, das ist wenn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit, Gruß manni Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted December 5, 2013 at 10:15 AM Share Posted December 5, 2013 at 10:15 AM Zusammen verladen kann man gerne machen. Ist dann auch nicht nötig das Pulver einzutragen, aber wenn ihr was geschenkt bekommt müsst ihr es eintragen. Und eine Ordnungswiedrigkeit kann da sogar zum Verlust der Zuverlässigkeit führen. Beim Pulver wäre ich verdammt vorsichtig. Da verstehen die Gerichte keinen Spaß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted December 5, 2013 at 11:21 AM Share Posted December 5, 2013 at 11:21 AM wenn ich mit dem inhaber zusammen verlade, schenkt er mir kein pulver, sondern munition oder teile von munition. das braucht nirgendwo eingetragen werden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
manni Posted December 5, 2013 at 12:39 PM Share Posted December 5, 2013 at 12:39 PM genau so sehe ich das auch, aber ich habe Pech, mir schenkt keiner eine Dose Gruß manni Link to comment Share on other sites More sharing options...
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