Chris89 Posted December 5, 2014 at 11:55 AM Share Posted December 5, 2014 at 11:55 AM Hallo liebes Forum, Ich bin hier neu, werde mich aber noch gesondert vorstellen. Ich habe die Suche benutzt aber nicht was wirklich passendes zu meinem Fall gefunden, da es ja auch immer speziell auf eine Person ausgelegt ist... So nun zu meiner Frage: Ich bin seit 6 Monaten in einem Schützenverein und schieße dort GK und KK und möchte nächstes Jahr eine WBK beantragen. Zusätzlich möchte ich ab Mai 2015 auch einen Jahdschein machen, der Kurs dauert ca. 6 Monate. Nun die Vorgeschichte zu meiner Frage: Ich würde mit 16 zu 40 Sozialstunden verurteilt vor einem Gericht, weil wir im Wald Paintball gespielt haben. Danach war nichts mehr keine Verurteilungen oder Anzeigen mehr davor auch nicht, war seit dem immer Gesetzeskonform und habe nichts mehr angestellt. Nun bin ich 25 wenn es um Erteilung der WBK geht schon 26. Kann mir das in meiner Jugend verhängten Strafe noch angelastet werden? Vielen Dank schon mal für eure Beiträge. Mfg Chris Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2014 at 12:02 PM Share Posted December 5, 2014 at 12:02 PM Nein. Aber, sie kann noch in deinem Strafregister stehen und bei deiner Überprüfung gesehen werden. Dann kann ein übereifriger Sachbearbeiter dir deine WBK verweigern. Dies wäre jedoch nicht rechtens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chris89 Posted December 5, 2014 at 12:29 PM Author Share Posted December 5, 2014 at 12:29 PM Hallo, Vielen Dank für deine schnelle Antort Medizinmann. Also einen Auszug aus dem Bundeszentralregister habe ich bei meinem Amtsgericht eingesehen dort steht nichts wegen Verurteilungen oder sonstwas drin. Können die Behörden das noch sonst wo einsehen? Wie meinst du das ist nicht rechtens, dürfte ich dagegen vorgehen? Vielen Dank. Gruß Chris Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 5, 2014 at 12:45 PM Share Posted December 5, 2014 at 12:45 PM Hallo, Können die Behörden das noch sonst wo einsehen? Wie meinst du das ist nicht rechtens, dürfte ich dagegen vorgehen? Wenn der Eintrag zu Unrecht besteht kannst Du natürlich dagegen vorgehen, allerdings erscheinen mir 40 Sozialstunden für nur Paintball etwas hoch, hast Du vielleicht was vergessen? Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2014 at 12:51 PM Share Posted December 5, 2014 at 12:51 PM Es ist ein Vergehen gehen das Waffengesetz gewesen......das dürfte genügen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 5, 2014 at 01:28 PM Share Posted December 5, 2014 at 01:28 PM Können die Behörden das noch sonst wo einsehen? Die Behörden haben ein "erweitertes Auskunftsrecht" und können so gut wie in fast jede Datei sehen, in der du einmal aufgetaucht bist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted December 5, 2014 at 01:54 PM Share Posted December 5, 2014 at 01:54 PM Es ist ein Vergehen gehen das Waffengesetz gewesen......das dürfte genügen. Sorry, ich bin nur von einer Ordnugswidrigkeit ausgegangen, bei einer Straftat schauen sie vermutlich noch weiter zurück. Johann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2014 at 02:02 PM Share Posted December 5, 2014 at 02:02 PM Naja, die fünf Jahre sind lange um, zudem wars eine Jugendstrafe. Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, dann sollte es möglich sein eine WBK zu bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2014 at 02:10 PM Share Posted December 5, 2014 at 02:10 PM Zur Not für 50€ den Kleinen Waffenschein beantragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted December 5, 2014 at 02:50 PM Share Posted December 5, 2014 at 02:50 PM Zur Not für 50€ den Kleinen Waffenschein beantragen. :arab:hola amigo MC, warum 50 € der Behörde im Rachen werfen? 1.-die UNTAT liegt fast 10 Jahre zurück. 2.-hola amigo Johann, der Eintrag besteht NICHT zu Unrecht, sondern wegen das Paintball spielen im Wald. 3. die Ablehnung der WBK durch den SB wäre das Unrecht wogegen er erfolgreich klagen könnte. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chris89 Posted December 5, 2014 at 03:22 PM Author Share Posted December 5, 2014 at 03:22 PM Vielen Dank für die vielen und informativen Antworten Ich habe nochmal in meinen Akten zuhause nachgesehen: Das Strafmaß war: 32 Sozialstunden und 500€ an eine Vogelschutzorganisation zu zahlen, kein 60 bzw. 90 Tagessätze. Der SB darf mich also nach 5 Jahren nicht mehr "belangen" verstehe ich das richtig? Sollte er es doch tuen kann ich Widerspruch einlegen? (Damit wird man sich keine Freunde auf dem Amt machen ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 5, 2014 at 03:28 PM Share Posted December 5, 2014 at 03:28 PM Vielen Dank für die vielen und informativen Antworten Ich habe nochmal in meinen Akten zuhause nachgesehen: Das Strafmaß war: 32 Sozialstunden und 500€ an eine Vogelschutzorganisation zu zahlen, kein 60 bzw. 90 Tagessätze. Der SB darf mich also nach 5 Jahren nicht mehr "belangen" verstehe ich das richtig? Sollte er es doch tuen kann ich Widerspruch einlegen? (Damit wird man sich keine Freunde auf dem Amt machen ) Das mit dem "sich keine Freunde auf dem Amt machen" ist die falsche Denke! Wenn Du Widerspruch einlegst und ggf. gegen die Behörde klagst, ist das doch kein persönlicher Affront gegen die Behördenmitarbeiter, sondern ein Streit um die korrekte Rechtsanwendung. Ich habe auch schon gegen meine Waffenrechtsbehörde geklagt und gewonnen Trotzdem habe ich ein gutes Verhältnis zu meinen beiden SBinen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted December 5, 2014 at 04:18 PM Share Posted December 5, 2014 at 04:18 PM Wenn im erweiterten Auszug aus dem BZR nix drinsteht, wird der SB auch nicht mehr sehen bzw. Anlaß haben, die Akte zu einem 10 J. zurückliegenden Vorgang anzufordern. Sagen würde ich ihm aber nicht, das da "mal was war" ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2014 at 05:07 PM Share Posted December 5, 2014 at 05:07 PM Der Eintrag sollte gelöscht sein. Aber man weiss ja..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2014 at 09:46 PM Share Posted December 5, 2014 at 09:46 PM Deswegen ja der Kleine WS, damit hat man absolute Gewissheit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 5, 2014 at 11:52 PM Share Posted December 5, 2014 at 11:52 PM Bevor man in solchem Fall an die Beantragung einer WBK herangeht, sollte man erst mal dafür Sorge tragen, eine einschlägige Rechtsschutzversicherung hinter sich zu haben ! Also bei einer Mitgliedschaft im DSB Verein die Gruppenversicherung für 10,- Euro im Jahr abschließen, oder dem vdW beitreten, oder im BDS sein. Egal wie, es ist immer hilfreich, bereits rechtzeitig VOR Eintritt der möglichen Probleme eine RV abgeschlossen zu haben, da kann es dann keine Einwände seitens der Versicherung geben und hinterher ist das für einen Waffenbesitzer heutzutage eigentlich auch schon ein Muß geworden. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 6, 2014 at 12:07 AM Share Posted December 6, 2014 at 12:07 AM Was soll das bringen? Wenn man im Recht ist, braucht man es nicht und wenn man im Unrecht ist zahlt sie nicht. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 6, 2014 at 12:24 PM Share Posted December 6, 2014 at 12:24 PM Was soll das bringen? Dir natürlich nichts, da Du ohnehin alles besser kannst und weißt. Wenn man im Recht ist, braucht man es nicht und wenn man im Unrecht ist zahlt sie nicht. So einfach ist die Welt in Deinen Augen. Würden die es richtig blicken, wären Rechtsschutzversicherungen ja komplett überflüssig. Also Millionen Dumme und EIN Schlauer in dieser Republik. Fachlicher Beistand kostet Geld und selbstverständlich zahlt eine RV auch dann, wenn man im Verwaltungsrecht nicht gewinnt. Ausschlußkriterium bei RV ist vorsätzliche Tat im Strafrecht. Also mach Du, was Du willst, aber zerrede nicht Tipps die ein Anfänger vielleicht gut brauchen kann ! GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Qnkel Posted December 7, 2014 at 04:47 PM Share Posted December 7, 2014 at 04:47 PM Die RV ist nur dafür da zu zahlen wenn man im Unrecht ist. Wenn sie das nicht tun würde, wäre sie nutzlos und würde nicht selbst Anwälte beschäftigen um eine Deckungszusage zu geben. Die Deckungszusage gibt es nämlich nur bei Aussicht auf Erfolg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 7, 2014 at 04:50 PM Share Posted December 7, 2014 at 04:50 PM Da scheinst du aber noch wenig Erfahrung mit Rechstschutzversicherungen zu haben. Wie bringst du Unrecht und Erfolgsaussicht überein? Meine Aussage ist auf die konkret hier themtisierte Sachlage bezogen. Was soll da bitte eine RV bringen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 7, 2014 at 04:58 PM Share Posted December 7, 2014 at 04:58 PM Den Anwalt zahlen, der den Rechtsmittelfähigen Bescheid anfechtet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 7, 2014 at 05:06 PM Share Posted December 7, 2014 at 05:06 PM Den zahlt mir doch die Gegenseite wenn ich im Recht bin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 7, 2014 at 05:13 PM Share Posted December 7, 2014 at 05:13 PM Ja, aber erst nachher. Und die Gerichtskosten auch. Manche schreckt das ab bzw. sie können das finanziell nicht aufwenden. Wenn man dann schon einmal einen versierten Anwalt kostenfrei befragen kann, hilft das schon ganz erheblich, die eigene Sichtweise auf Richtigkeit taxieren und die Chancen bei Beschreitung des Klageweges einschätzen zu können. Auch die Beratung seitens des Anwalts zu nebensächlichen Themen wie Prozesskostenbeihilfe und deren Beantragungswegen ist nicht zu unterschätzen. Dafür sind die nämlich auch da. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted December 7, 2014 at 06:11 PM Share Posted December 7, 2014 at 06:11 PM Ich bin kein Versicherungsfachmann und auch kein Rechtsexperte, kann diese Dinge also im Detail nicht erklären, aber wer wegen ZEHN Euro im Jahr einen Gedanken über die eventuelle Notwendigkeit einer RV verschwendet - der soll es gerne bleiben lassen Kleines Zusatzbeispiel: Meinen letzten Rechtsstreit habe ich mit Glanz und Gloria gewonnen ! Eine Woche später hat der Verlierer den Offenbarungseid abgelegt, Zukunftsprognose i.S. pfändbares Einkommen wie ich später gehört habe "hoffnungslos". Jetzt frage ich mich, wer mir meine Kosten in diesem konkreten Fall bezahlt hätte ? Dank RV weiß ich nicht mal, wie viel Kosten tatsächlich angefallen sind, ich habe davon jedenfalls keinen Cent bezahlt. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 7, 2014 at 06:50 PM Share Posted December 7, 2014 at 06:50 PM Eine Rechtsschutzversicherung ist ohne Zweifel dringend anzuraten. Die Empfehlung diese für diesen Sachverhalt vorher unbedingt abzuschließen ist es nicht. Das ist eine binäre Angelegenheit. Gatopardo Bevor man in solchem Fall an die Beantragung einer WBK herangeht, sollte man erst mal dafür Sorge tragen, eine einschlägige Rechtsschutzversicherung hinter sich zu haben ! Die an anderer Stelle genannte Zahlung wenn man Unrecht hat (Qnkel), muss ganz dringend hinterfragt werden. Dann muss man ebenfalls prüfen welche Rechtsschutzversicherung man abschließt. Einige schließen Vorsatztaten grundsätzlich aus. Das betrifft die meisten Fälle bei Verstößen gegen das WaffG, auch bei WaffR-RV. Wenn ich zwei empfehlen würde, wäre das die ÖRAG in Verbindung mit der Mitgliedschaft im FWR (unschlagbar) und grundsätzlich den BDS als Verband mit der ebenfalls bereits im Mitgliedsbeitrag enthaltenen RV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now