bopper Posted February 17, 2005 at 10:09 AM Share Posted February 17, 2005 at 10:09 AM Frage an die Rechtsgelehrten: Die Bezeichnung .22 Z(immerpatrone) erweckt den Eindruck, dass man damit im Wohnzimmer schießen darf. Auf der WBK steht aber, dass mit den eingetragenen Waffen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf. Für was ist diese Patrone gut und darf man damit nun zu Haus im Keller schießen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted February 17, 2005 at 10:18 AM Share Posted February 17, 2005 at 10:18 AM Mit dem duerfen ist glaube ich nix, aber die Ladung ist so gering, das man es nicht weit hoert und es ist schon ein Riesenspass! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted February 17, 2005 at 07:59 PM Share Posted February 17, 2005 at 07:59 PM Frage an die Rechtsgelehrten: Die Bezeichnung .22 Z(immerpatrone) erweckt den Eindruck, dass man damit im Wohnzimmer schießen darf. Auf der WBK steht aber, dass mit den eingetragenen Waffen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf. Für was ist diese Patrone gut und darf man damit nun zu Haus im Keller schießen? dürfen darf man nicht, aber es ist eine schwache unterschallpatrone - wofür die gut ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted February 18, 2005 at 07:04 AM Share Posted February 18, 2005 at 07:04 AM dürfen darf man nicht, aber es ist eine schwache unterschallpatrone - wofür die gut ist Frage falsch gestellt. Nicht wofür die gut ist, sondern war! Mit Zimmerpatronen hat man in früheren, unverkrampfteren Zeiten ohne WaffG zu Hause Scheibenschießen veranstaltet. Schonte die Ohren der anwesenden Damen und minierte den Aufwand für den Kugelfang. Heute aber (das Schießen damit zu Haus) "hundepfui", zumindest in Deutschland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted March 28, 2005 at 03:37 PM Share Posted March 28, 2005 at 03:37 PM sie dient auch heute noch den jägern unter uns zur schädlingsbekämpfung ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2005 at 07:07 AM Share Posted March 30, 2005 at 07:07 AM war es nicht so, dass man auf dem eigenen umfriedenen usw. bis 22 KURZ oder 22 lfB schrot schiessen durfte ... ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted March 30, 2005 at 07:42 AM Share Posted March 30, 2005 at 07:42 AM war es nicht so, dass man auf dem eigenen umfriedenen usw. bis 22 KURZ oder 22 lfB schrot schiessen durfte ... ?? nein 4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.         Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig:    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des        Beschussgesetzes ( Schussapparate ) zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted March 31, 2005 at 07:13 PM Share Posted March 31, 2005 at 07:13 PM ... und mit Randfeuerschrotpatronen bis zum Kaliber 9mm. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted March 31, 2005 at 07:32 PM Share Posted March 31, 2005 at 07:32 PM ... und mit Randfeuerschrotpatronen bis zum Kaliber 9mm. Wie kommst Du darauf? Das halte ich für ein Gerücht. Ich lasse mich aber gerne durch Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vom Gegenteil überzeugen. Ich glaube, Du meinst die Rechtslage nach dem alten WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted March 31, 2005 at 08:08 PM Share Posted March 31, 2005 at 08:08 PM Das halte ich für ein Gerücht. Ich lasse mich aber gerne durch Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vom Gegenteil überzeugen. da schliesse ich mich an, in D darfst du doch nicht mal mehr min nem luftgewehr auf deinem grundstück schiessen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted March 31, 2005 at 08:37 PM Share Posted March 31, 2005 at 08:37 PM in D darfst du doch nicht mal mehr min nem luftgewehr auf deinem grundstück schiessen! falsch soe4you, das darfst du, wenn ...  siehe oben ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted March 31, 2005 at 08:40 PM Share Posted March 31, 2005 at 08:40 PM falsch, das darfst du, wenn ... siehe oben Sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. na klasse so nen grossen garte haben die wenigsten ! und so ein 7,5 J eisen bringts auch schon auf mind. 100 meter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted April 1, 2005 at 07:59 AM Share Posted April 1, 2005 at 07:59 AM weia, weia ... da kommen ja sachen hoch ... naja, ich schiess halt nie im garten also nach meinem sachkundewissen darf man im eigenen umfriedeten bzw. woanders mit erlaubnis des besitzers dann schiessen, wenn die kugel das grundstück nicht verlassen kann mit luftdruckwaffen bis 7,5 Joule .22 kurz .22 schrot 6 mm flobert 9 mm flobert und flobertschrot sowie .22 lfb sind meines erinnerungsvermögens schon nicht mehr erlaubt gewesen. kann das mal jemand endgültig klären und hier einstellen?? vielleicht klausi mit dem knackigen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 1, 2005 at 08:23 AM Share Posted April 1, 2005 at 08:23 AM weia, weia ... da kommen ja sachen hoch ... naja, ich schiess halt nie im garten bist du dir da sicher ? nicht mit dem kleinkram ! oder ? :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted April 1, 2005 at 08:42 AM Share Posted April 1, 2005 at 08:42 AM Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 1, 2005 at 08:42 AM Share Posted April 1, 2005 at 08:42 AM luftdruckwaffen bis 7,5 Joule .22 kurz .22 schrot 6 mm flobert Ich kann in §12 Abs.4 Nr. 1a WaffG nur finden: Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J mitgeteilt wird.... Das ist einerseits mehr als nur "Luftdruckwaffen", weil auch andere Schusswaffen darunterfallen. Andererseits dürfte .22Z usw. mehr als 7.5 J bringen und deswegen ist das Schießen damit hinter dem Haus verboten. Meine Meinung, aber wie gesagt, wenn jemand was besseres findet, bitte, ich lasse mich gerne belehren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 1, 2005 at 09:56 AM Share Posted April 1, 2005 at 09:56 AM die Z22 hat immerhin 35Joule Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted April 5, 2005 at 05:48 PM Share Posted April 5, 2005 at 05:48 PM Klar, war Regelung nach altem Recht. Schau doch mal bitte jemand nach (Schrote, Schießen unter 7,5 Joule etc.) hemo :book: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted April 21, 2005 at 06:56 PM Share Posted April 21, 2005 at 06:56 PM Sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. na klasse so nen grossen garte haben die wenigsten ! und so ein 7,5 J eisen bringts auch schon auf mind. 100 meter das heißt doch nicht, daß Dein Garten die Luftgewehrreichweite abdecken muß und wenn Du an der Grundstücksgrenze schießen willst ? der Kugelfang und eine Mauer/Wand sorgt ja dafür, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. wenn Du blind in die Gegend schießen würdest, dann träfe deine Theorie zu, aber das macht man ja auch nicht. @ ich-bins : Bist Du dir sicher, daß die .22 Z mit aufgelistet ist im AffGes. oder war das ein Gag von Dir ? ich habe nämlich ein paar Packungen 22.Z ( leise aber gut genug ) und ich habe auch ein paar Wasserratten, die frei herumlaufen....... Nur, ernsthafte Frage: darf man,wenn man könnte und wollte ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 21, 2005 at 07:09 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:09 PM Bist Du dir sicher, daß die .22 Z mit aufgelistet ist im AffGes. oder war das ein Gag von Dir ? Alles was mehr als 7,5 Joule bringt ist für das Schießen im Garten definitiv verboten. Ich_bins hat wohl die Rechtslage nach dem alten WaffG gemeint. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted April 21, 2005 at 07:11 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:11 PM Ich hege eher die Befürchtung, beim Schiessen mit Luftdruckwaffen auf seinem Grundstück, könnten gewisse Nachbarn etwas dagegen haben. In einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis, sollte man dies überlegen auch wirklich zu tun. Als Alternative kann man ja sofern man hat, in seinem Hobbykeller mit Luftdruckwaffen auf Scheiben mit Kugelfang schiessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 21, 2005 at 07:13 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:13 PM Als Alternative kann man ja sofern man hat, in seinem Hobbykeller mit Luftdruckwaffen auf Scheiben mit Kugelfang schiessen. Auch das ist nach deutschem Recht mit allem, was mehr als 7,5 Joule bringt, definitiv verboten. Nur zur Klarstellung. Ansonsten ist natürlich Dein Rat sicher vernünftig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 21, 2005 at 07:16 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:16 PM Ääähhh Leutz, bei dem Ausdruck "Luftdruckwaffen" rollen sich mir immer die Fußnägel auf! DAS HEIßT "DRUCKLUFTWAFFEN"!!! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reservist Posted April 21, 2005 at 07:23 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:23 PM ohne Schiesserlaunis darfst du mit Schusswaffen schiessen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nich mehr als 7,5 Joule beträgt, oder wenn deren Baurt der Anlage 2. Abschnitt 2 Unterabschnitt 3. Ziff 1.1 Waffgesetz entspricht,(das sind: siehe oben +und die das Kennzeichen nach Anlage I, Abbildung 1. der ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.05.1976 in der zum Zeitpunkt des Inkarafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder nach Rechtsverordnung nach §25 Abs.I Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes zeichen tragen.(ich habe das Gesetz nicht mehr, glaube aber das hiermit mein 4mm Revolver gemeint ist, der das F Zeichen trägt) oder aus den nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9mm verschossen werden können, und wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. mfg der Reservist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karl 22 Posted April 21, 2005 at 07:24 PM Share Posted April 21, 2005 at 07:24 PM Ich kann in §12 Abs.4 Nr. 1a WaffG nur finden: Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J mitgeteilt wird.... Das ist einerseits mehr als nur "Luftdruckwaffen", weil auch andere Schusswaffen darunterfallen. Andererseits dürfte .22Z usw. mehr als 7.5 J bringen und deswegen ist das Schießen damit hinter dem Haus verboten. Meine Meinung, aber wie gesagt, wenn jemand was besseres findet, bitte, ich lasse mich gerne belehren. Die .22 Z ist sollte deshalb verboten sein, weil aus der gleichen Waffe auch .22 und .22 HV verschossen werden können. Um erlaubt zu sein müsste die Verwendung stärkerer Ladungen unmöglich sein. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
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