George Posted June 25, 2015 at 03:15 PM Share Posted June 25, 2015 at 03:15 PM Ich schon, denn nun muss hier jemand mit dem Wissen leben einen Menschen getötet zu haben.Wäre der Intensivstraftäter sofort nach verbüßen der Haftstrafe auf direktem Weg in seine Heimat ausgeschafft worden, gäbe es dieses Problem jetzt nicht.Du vermischt hier verschiedene Konzepte. Du redest dacvon, was man hätte anders machen können. Das ist ein schwieriges Thema, welches schnell aufs Glatteis führt, siehe unseren Kreuzlemachers.Ich rede einfach davon, wie die Situation JETZT ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted June 25, 2015 at 03:46 PM Share Posted June 25, 2015 at 03:46 PM Bei Ersterteilung einer WBK vor 2003 besteht Altbestandsschutz, d.H. man wird nicht zwangsenteignet wenn man aus einem SV austritt. und mit dem Schießsport aufhört. Nur der Munerwerb und Besitz fällt weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 25, 2015 at 05:19 PM Share Posted June 25, 2015 at 05:19 PM Bei Ersterteilung einer WBK vor 2003 besteht Altbestandsschutz, d.H. man wird nicht zwangsenteignet wenn man aus einem SV austritt. und mit dem Schießsport aufhört. Nur der Munerwerb und Besitz fällt weg.Noch! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 25, 2015 at 05:48 PM Share Posted June 25, 2015 at 05:48 PM Noch!Wenn überhaupt! Auf meiner 2001 ausgestellten Gelben steht unter amtliche Vermerke: "Der Austritt aus dem Schützenverein ist der Behörde binnen 14 Tagen zu melden."Kennt das jemand woher? Und wer will mit "Bestandsschutz" das mal ausprobieren und sich durch die Instanzen klagen? Bei den Erben und den Laufdildos hat's ja hervorragend geklappt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 25, 2015 at 06:14 PM Share Posted June 25, 2015 at 06:14 PM Todesschütze besaß seine Waffe illegal...Der Todesschütze, der auch ein Sportschütze sein soll, war am Mittwoch nach einer Vernehmung wieder freigelassen worden.http://www.bild.de/regional/hamburg/mord/an-einbrecher-illegaler-waffenbesitz-41511652.bild.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Greenhawker Posted June 25, 2015 at 08:17 PM Popular Post Share Posted June 25, 2015 at 08:17 PM (edited) Du vermischt hier verschiedene Konzepte. Du redest dacvon, was man hätte anders machen können. Das ist ein schwieriges Thema, welches schnell aufs Glatteis führt, siehe unseren Kreuzlemachers.Ich rede einfach davon, wie die Situation JETZT ist.Ich glaub jetzt hast du mich falsch verstanden. Ich hab kein Problem damit das ein Intensivstraftäter bei seiner Berufausübung den Löffel abgegeben hat. Im Gegenteil, wenn so etwas noch des Öfteren vorkommt kann das nur gut für weitere Statistik werden.Ich hab aber Mitgefühl mit dem Opfer, dass jetzt damit leben muss einen Menschen getötet zu haben, auch in Notwehr. Das ist für mich das Problem. Da kommt man nicht so schnell raus (aus dem Denken und Grübeln). Edited June 25, 2015 at 08:18 PM by Greenhawker 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted June 26, 2015 at 06:38 AM Share Posted June 26, 2015 at 06:38 AM Ich glaub jetzt hast du mich falsch verstanden. Ich hab kein Problem damit das ein Intensivstraftäter bei seiner Berufausübung den Löffel abgegeben hat. Im Gegenteil, wenn so etwas noch des Öfteren vorkommt kann das nur gut für weitere Statistik werden.Ich hab aber Mitgefühl mit dem Opfer, dass jetzt damit leben muss einen Menschen getötet zu haben, auch in Notwehr. Das ist für mich das Problem. Da kommt man nicht so schnell raus (aus dem Denken und Grübeln).Dafür bekommst du Zustimmung, vorbehaltlos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 26, 2015 at 07:19 AM Share Posted June 26, 2015 at 07:19 AM Vor allem, was macht der Drecksack nach verbüßen der Strafe noch hier? Das ist das größte Problem, an dem Politik und Justiz schuld sind. Die Frage ist mehr als berechtigt! Vielleicht sollte man hier auch den Hebel ansetzen und das Land verklagen. Auch wenn es vielleicht aussichtslos erscheint, könnte es am Ende aber eine breite Diskussion darüber in der Bevölkerung lostreten, wem unsere Regierung tatsächlich verpflichtet ist: Dem Bürger! Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted June 26, 2015 at 07:28 AM Share Posted June 26, 2015 at 07:28 AM Die Frage ist mehr als berechtigt! Vielleicht sollte man hier auch den Hebel ansetzen und das Land verklagen. Auch wenn es vielleicht aussichtslos erscheint, könnte es am Ende aber eine breite Diskussion darüber in der Bevölkerung lostreten, wem unsere Regierung tatsächlich verpflichtet ist: Dem Bürger!Du solltest dich als erstes mal mit den (etwas unterschiedlichen) Polizeigesetzen der Länder beschäftigen. Dir ist hoffentlich bekannt, dass die Polizei NICHT die Aufgabe hat, Rechte der Bürger zu schützen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 26, 2015 at 07:29 AM Share Posted June 26, 2015 at 07:29 AM Die Frage ist mehr als berechtigt! Vielleicht sollte man hier auch den Hebel ansetzen und das Land verklagen. Auch wenn es vielleicht aussichtslos erscheint, könnte es am Ende aber eine breite Diskussion darüber in der Bevölkerung lostreten, wem unsere Regierung tatsächlich verpflichtet ist: Dem Bürger!Wer sollte denn da wohl klagen?50 % verweigern die Wahl - - die interessieren sich eh nicht mehr dafür, was die Politik machtDen 50 %, die noch wählen gehen, ist egal, was die Politik macht, weil sie schon immer so gewählt haben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 26, 2015 at 08:40 AM Share Posted June 26, 2015 at 08:40 AM Du solltest dich als erstes mal mit den (etwas unterschiedlichen) Polizeigesetzen der Länder beschäftigen. Dir ist hoffentlich bekannt, dass die Polizei NICHT die Aufgabe hat, Rechte der Bürger zu schützen ?Du solltest vielleicht nochmal lesen, was ich geschrieben habe. Was hat das mit der Polizei zu tun? Es geht um die Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversertheit. Nicht nur die vorsätzliche Tat, auch Unterlassen kann eine Straftat sein.Es geht hier aber vielmehr um die Symbolik, nicht um das vermeintliche Obsiegen. Es soll vor allem ein Denkanstoß sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 26, 2015 at 08:44 AM Share Posted June 26, 2015 at 08:44 AM Wer sollte denn da wohl klagen?50 % verweigern die Wahl - - die interessieren sich eh nicht mehr dafür, was die Politik machtDen 50 %, die noch wählen gehen, ist egal, was die Politik macht, weil sie schon immer so gewählt habenMit anderen Worten: Wir sollen den Kopf in den Sand stecken? Oder wie soll ich deine Zweifel verstehen? Es ist erstmal nur eine Idee, nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 26, 2015 at 09:31 AM Share Posted June 26, 2015 at 09:31 AM Mit anderen Worten: Wir sollen den Kopf in den Sand stecken? Oder wie soll ich deine Zweifel verstehen? Es ist erstmal nur eine Idee, nicht mehr.Neee - sicher nicht den Kopf in den Sand stecken.Das Problem ist "WIR", weil "WIR" nämlich aus den "beiden 50 %" besteht. Und eine sogenannte Lobbyorganisation, die so etwas (Klagen gegen ein Land) auf Dauer durchziehen könnte, existiert nicht (auch wegen der Zersplitterung von Mitgliedern und Beitragsgeldern). Wer - wie ich - jahrelang Don Quichotte "gespielt" hat, sieht das ganze Spiel viel emotionsloser. Aktionen von Einzelpersonen können vielleicht lokal etwas bewirken, können vielleicht eine Redaktion erheitern, letztendlich bekommt aber "Rosinante" die Hufe nicht mehr hoch. Konzertierte Aktionen (massenhafte Anschreiben an die Abgeordneten), wie seinerzeit bei den geplanten Verschärfungen einmal möglich waren, müssen organisiert und koordiniert oder es muß dazu aufgerufen werden. Aus meiner Sicht wurde heute selbst das nicht mehr in dem Umfang funktionieren, weil der LWB lethargisch geworden ist. Seine Einstellung: Ich schieße, so lange es noch geht und dann ist halt Schluß. Vielleicht hat mal irgendjemand der noch akiven LWB auch Erfolg. Ich befürchte, daß das die Masse der LWB dann schon gar nicht mehr interessiert, weil die Lethargie dann schon so groß ist, daß selbst der Erfolg abperlt. Ich sehe weder auf der "weiten Flur" noch in "absehbarer Zeit" irgendeinen "WIR", der solche Aktionen starten könnte - darin sind die Zweifel begründet 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted June 26, 2015 at 09:46 AM Share Posted June 26, 2015 at 09:46 AM (edited) Du solltest vielleicht nochmal lesen, was ich geschrieben habe. Was hat das mit der Polizei zu tun? Es geht um die Verletzung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversertheit. Nicht nur die vorsätzliche Tat, auch Unterlassen kann eine Straftat sein.Es geht hier aber vielmehr um die Symbolik, nicht um das vermeintliche Obsiegen. Es soll vor allem ein Denkanstoß sein.In der Tat habe ich dich falsch verstanden, du zweifelst selbst daran, dass sich die Regierung den Bürgerrechten verpflichtet fühlt. Ich staune selbst darüber - mit welchen Möglichkeiten sind unsere Eltern nach WWII in ein Freies und demoktratisches Land gestartet, und heute überbieten sich Presse, Politiker, Polizei, Gesetzgebung und Richter darin, Bürgerrechte und Freiheit zu beschneiden.Alles wird als Sicherheitsgewinn verkauft, der garnicht kommt - die Bedrohung des Bürgers nimmt von allenn Seiten her zu - vom Staat und seiner Datenschnüffelei, von der Presse, die längst die größte Macht im darstellt, von der wachsenden Kriminalität, von der Unfähigkeit des Staates, mit dieser Kriminalität fertifzuwerden, einer Polizei, die längst nicht mehr "Schutzmann" FÜR die Rechte des Einzelnen ist.Schlechte Aussichten. Edited June 26, 2015 at 10:47 AM by George typos 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 26, 2015 at 10:04 AM Share Posted June 26, 2015 at 10:04 AM (edited) Ich sehe weder auf der "weiten Flur" noch in "absehbarer Zeit" irgendeinen "WIR", der solche Aktionen starten könnte - darin sind die Zweifel begründetDas ist leider wohl wahr - und da nehme ich mich auch garnicht mal von aus - man/wir sind zu bequem und stehen, wenn überhaupt, nur für persönliche Belange auf. Hier wäre in erster Instanz natürlich das Opfer oder ein Opferverbund gefragt als die direkt Betroffenen. Außenstehende könnten hier nur abstrakt Klage erheben. Was dann natürlich schnell als übetriebenes - durch verzerrte Medienberichte hochgeputschtes - Bauchgefühl abgetan wird. Denn statistisch gesehen "läuft ja in Deutschland". Edited June 26, 2015 at 10:05 AM by Moses Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 26, 2015 at 10:28 AM Share Posted June 26, 2015 at 10:28 AM Ich sehe hier mehr ein gesellschaftliches Problem als Behördenversagen. Einzelne abzuschieben scheint ein enormer behördlicher Aufwand zu sein, rechnet man dann noch das Eintreten der Gutemenschen gegen die Abschiebung generell dazu, so droht dem anordnenden Behördenmitarbeiter von mehreren Seiten Seiten Ungemach. Ist dann auch noch Gefahr im Verzug (Bei Völkermördern schon erlebt) kann eine Abschiebung ggf. überhaupt nicht erfolgen. Wie auch immer, es ist für viele Beteiligte eine Loose/Loose Situation. Wenn du dann noch ein extremestisch geprägtes Bundesland als Verantwortlichen hast (Hamburg z.B.), dann besteht auch seitens der Behörden keinerlei Interesse Intensivtäter abzuschieben, da sie ja jede Menge Arbeitsplätze sichern. Ein Strafantrag gegen die entsprechende Behörde mit den Schadenersatzmöglichkeiten durchzuklagen wäre ein absolut genailes Projekt. Ob amn allerdings einem traumatisierten 63jährigen dies zumuten sollte, da bin ich mir nicht sicher. Eine kleine Anfrage hinsichtlich des Bestandes an derlei Bevölkerungsbestand (multistraffällig und abschiebbar aber noch nicht abgeschoben) würde mich brennend interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
morrisgun Posted June 26, 2015 at 10:47 AM Share Posted June 26, 2015 at 10:47 AM Eine kleine Anfrage hinsichtlich des Bestandes an derlei Bevölkerungsbestand (multistraffällig und abschiebbar aber noch nicht abgeschoben) würde mich brennend interessieren.Diese Daten liegen vor, sind aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted June 26, 2015 at 10:53 AM Share Posted June 26, 2015 at 10:53 AM (edited) Ich sehe hier mehr ein gesellschaftliches Problem als Behördenversagen. Einzelne abzuschieben scheint ein enormer behördlicher Aufwand zu sein, rechnet man dann noch das Eintreten der Gutemenschen gegen die Abschiebung generell dazu, so droht dem anordnenden Behördenmitarbeiter von mehreren Seiten Seiten Ungemach. Ist dann auch noch Gefahr im Verzug (Bei Völkermördern schon erlebt) kann eine Abschiebung ggf. überhaupt nicht erfolgen. Wie auch immer, es ist für viele Beteiligte eine Loose/Loose Situation. Wenn du dann noch ein extremestisch geprägtes Bundesland als Verantwortlichen hast (Hamburg z.B.), dann besteht auch seitens der Behörden keinerlei Interesse Intensivtäter abzuschieben, da sie ja jede Menge Arbeitsplätze sichern. Ein Strafantrag gegen die entsprechende Behörde mit den Schadenersatzmöglichkeiten durchzuklagen wäre ein absolut genailes Projekt. Ob amn allerdings einem traumatisierten 63jährigen dies zumuten sollte, da bin ich mir nicht sicher. Eine kleine Anfrage hinsichtlich des Bestandes an derlei Bevölkerungsbestand (multistraffällig und abschiebbar aber noch nicht abgeschoben) würde mich brennend interessieren.Man muss Multistraftäter ja nicht abschieben - man kann sie zur Abwecheslung ja auch mal einlochen. In der Zeit kann man dann in aller Ruhe noch über die Abschiebung nachdenken und diese betreiben. Die Kosten für sowas kann man sicher tragen - die Gesamtbilanz wird positiv sein.Ich verstehe auch nicht, warum unsere Islamisten-Gefährdungs-Idioten frei rumlaufen und mit je 20 Mann dauerüberwacht werden (müssen). Gerade gelesen, dass jemand wegen Beteiligung an einen (kleinen?) Cannabisplantage seit 9 Monaten in U-Haft sitzt.Irgend etwas passt da nicht. : Edited June 26, 2015 at 11:10 AM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Moses Posted June 26, 2015 at 12:06 PM Share Posted June 26, 2015 at 12:06 PM Irgend etwas passt da nicht. : Ja, jede Menge passt da nicht. Nimm die 40 Tage Erzwingungshaft für den Vater der seine Tochter nicht am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen lassen wollte.Oder den Fall aus Hannover, wo die U-Haft für den Überfallenen jüngst verlängert worden ist, weil angeblich Fluchtgefahr besteht. Obwohl der Autohändler de dato unbescholten ist und seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Weder ist von einer Wiederholungstat, noch von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen. Die drei verbliebenen Moldauer, die mit dem Getöteten zusammen einbrechen wollten, laufen mW aber noch weiter frei herum. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 26, 2015 at 12:20 PM Share Posted June 26, 2015 at 12:20 PM Ein großer weiser Grieche (ja, die gab es mal) hat einmal gesagt, gebt mir einen Hebel, der groß genug ist und ich hebe die Welt aus den Angeln. Suchen wir eigentlich noch die vielen kleinen Hebel, die geeignet wären, unsere Probleme auszuhebeln? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted June 26, 2015 at 01:29 PM Share Posted June 26, 2015 at 01:29 PM Warten wies mal ab, sobald genug Terroranschläge uns betreffen, wird auch der allerletzte Michel nach Selbstschutz schreien... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 26, 2015 at 02:10 PM Share Posted June 26, 2015 at 02:10 PM Warten wies mal ab, sobald genug Terroranschläge uns betreffen, wird auch der allerletzte Michel nach Selbstschutz schreien...Solange dieses Land - wohl immer noch - "Ruhe- und Rückzugsraum" ist, wird hier nix pasieren. Wenn der "Fahndungsdruck" allerdings zunehmen sollte, dann dürften auch hier die Lichter der "kulturellen Feuerwerke" sichtbar werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted June 26, 2015 at 04:48 PM Share Posted June 26, 2015 at 04:48 PM Mein kleines Fazit.Er hatte eine illegale Waffe. Evtl. von seinem Vater aus dem Krieg oder vor 1972 erworben und nicht angemeldet oder danach illegal beschafft. In den beiden ersten Fällen kommt er einfach aus der Sache raus, im letzten Fall wird es schwieriger. Da er aber keine legalen Waffen besitzt und auch künftig keine haben möchte, wird ihn der Waffenrechtsprozess und dessen Ausgang nicht sehr treffen. Zu Morrisgun: Ein legale Waffenbesitzer, der beim ersten Klingeln denkt, hoffentlich kommen die nicht wieder, darf GANZ LEGAL seine Waffe geladen im Haus FÜHREN, um sich für alle Eventualitäten zu wappnen. Das einzige, was er nicht tun darf, ist rausgehen oder einschlafen, solange die Waffe nicht im Safe ist, oder sie seinem Vater in die Hand drücken.That's it. Der große Unterschied zwischen Hamburg und in Hannover ist das gewalttätige und beweisbare Eindringen der beiden intensivtätigen Räuber, nicht der rechtliche Besitz der Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted June 26, 2015 at 06:11 PM Share Posted June 26, 2015 at 06:11 PM Zu Morrisgun: Ein legale Waffenbesitzer, der beim ersten Klingeln denkt, hoffentlich kommen die nicht wieder, darf GANZ LEGAL seine Waffe geladen im Haus FÜHREN, um sich für alle Eventualitäten zu wappnen. Das einzige, was er nicht tun darf, ist rausgehen oder einschlafen, solange die Waffe nicht im Safe ist, oder sie seinem Vater in die Hand drücken.Hallo Katja,es mag sehr pingelig sein, aber gerade wir, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten auf die rechtlichen Kleinigkeiten achten:Da das Führen gerade als Umgang ausserhalb des umfriedeten Besitzes definiert ist, ist ein Führen innerhalb dessen nicht möglich. Es ist dann einfach nur "Umgang" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted June 26, 2015 at 06:18 PM Share Posted June 26, 2015 at 06:18 PM Hallo Katja,es mag sehr pingelig sein, aber gerade wir, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten auf die rechtlichen Kleinigkeiten achten:Da das Führen gerade als Umgang ausserhalb des umfriedeten Besitzes definiert ist, ist ein Führen innerhalb dessen nicht möglich. Es ist dann einfach nur "Umgang"Manchmal ist aber diese "Nichtbeachtung rechtlicher Kleinigkeiten" dem Verständnis besser dienlich, als die korrekte Gesetzesbeschreibung.Und glaub mir, morrisgun versteht diesen "kleinen Unterschied" sehr gut. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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