Jägermeister Posted July 18, 2015 at 06:55 PM Share Posted July 18, 2015 at 06:55 PM Im Rahmen anderweitiger Ermittlungen wurde bekannt, dass in Syrgenstein ein 61-Jähriger ein KK-Gewehr und einen Flobert in Besitz hat, obwohl er hierfür keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.Es stellte sich heraus, dass er die beiden Waffen von seiner Mutter zur Aufbewahrung erhalten hatte, die hierfür eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte. http://www.swp.de/heidenheim/lokales/polizeibericht/61-Jaehriger-besitzt-unerlaubt-Waffen;art1180840,3337811 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kipphase Posted July 19, 2015 at 02:47 PM Share Posted July 19, 2015 at 02:47 PM "Es stellte sich heraus, dass er die beiden Waffen von seiner Mutter zur Aufbewahrung erhalten hatte, die hierfür eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte."Die entscheidenden Wörtchen dürften "vorweisen konnte" (Vergangenheit) sein! Denn zukünftig wird es "nicht mehr vorweisen kann" heissen!Das ist leider die Konsequenz aus unserem verpfuschten (W)affG, dass alte Waffenbesitzer, die eigentlich nur sorgsam handeln wollen und nur nicht mehr über die aktuellen Fallstricke informiert sind (84 Jahre alte Besitzerin) mit aller Härte verfolgt und höchstmöglich bestraft werden. Ist ja auch einfacher als den wirklich bösen Buben ihre illegalen Knarren abzunehmen. Und in der Statistik sind beide Fälle nachher gleichberechtigt ohne Unterscheidungsmöglichkeit aufgeführt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted July 20, 2015 at 07:23 AM Share Posted July 20, 2015 at 07:23 AM Das ist ja nochmal gut abgegangen für die öffentliche Sicherheit - der Untergang des Abendlandes hat unmittlebar bevorgestanden. Hoffen, wir, das ein Staatsanwalt und Richter mal ihr Gehirn einschalten. Das wöär wie ein Lottogewinn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 20, 2015 at 07:27 AM Author Share Posted July 20, 2015 at 07:27 AM Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt nun einmal nicht folgenlos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted July 20, 2015 at 07:44 AM Share Posted July 20, 2015 at 07:44 AM (edited) Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt nun einmal nicht folgenlos.Das ist ja das grauenhafte. Man kann wiehernden Schwachsinn mit schlampigen Gesetzen auch noch rechtfertigen. Und noch schlimmer ist - Juristen halten das für richtig so. Edited July 20, 2015 at 07:45 AM by George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted July 20, 2015 at 08:15 AM Share Posted July 20, 2015 at 08:15 AM Und noch schlimmer ist - Juristen halten das für richtig so. Solange die nur an der Uni vorbei laufen und nicht reingehen, wird das leider nicht besser.GrüßeGunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted July 20, 2015 at 08:21 AM Share Posted July 20, 2015 at 08:21 AM Solange die nur an der Uni vorbei laufen und nicht reingehen, wird das leider nicht besser.Glaube ich nicht. das Studium ist hart , ich glaube sogar: Indoktrination. Danach ist der gesunde Menschenverstand ala Salomon ausgeschaltet, und es gilt nur noch das geschriebene Wort des Buches ( nicht die Bibel). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted July 20, 2015 at 09:01 AM Share Posted July 20, 2015 at 09:01 AM Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt nun einmal nicht folgenlos.Na dann will ich mal hoffen, das der " Pirat " mal so richtig den Arxxh aufgerissen bekommt, Gleiches Recht für Alle !!http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/piraten-distanzieren-sich-von-dorn_15864181.htmWie berichtet, hatte während der jüngsten Stadtratssitzung der Christdemokrat Gerster das Messer bei Dorn entdeckt und dies angesprochen. Der Aufforderung des Oberbürgermeisters, die Waffe bei einem Mitarbeiter abzugeben, kam der „Pirat“ nicht nach. Das Ordungsamt kam später zu dem Schluss, dass es sich bei dem Messer um eine Hieb- und Stoßwaffe handele, die laut Waffengesetz grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted July 20, 2015 at 09:39 AM Share Posted July 20, 2015 at 09:39 AM Die entscheidenden Wörtchen dürften "vorweisen konnte" (Vergangenheit) sein! Denn zukünftig wird es "nicht mehr vorweisen kann" heissen!Das ist leider die Konsequenz aus unserem verpfuschten (W)affG, dass alte Waffenbesitzer, die eigentlich nur sorgsam handeln wollen und nur nicht mehr über die aktuellen Fallstricke informiert sind (84 Jahre alte Besitzerin) mit aller Härte verfolgt und höchstmöglich bestraft werden. Ist ja auch einfacher als den wirklich bösen Buben ihre illegalen Knarren abzunehmen. Und in der Statistik sind beide Fälle nachher gleichberechtigt ohne Unterscheidungsmöglichkeit aufgeführt. Tja, es ist halt nun mal so, dass die bösen Buben nicht erfreut sind, wenn man ihnen was wegnehmen will und die dumme Angewohnheit haben mehr als gelegentlich zurückzuschießen. Das passiert halt beim rechtstreuen Untertan eher seltener, also ist es für das ausführende Organ sicherer und einfacher den rechtstreuen Untertan zu belästigen, als sich evtl. vom bösen Buben eine Murmel einzufangen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
morrisgun Posted July 20, 2015 at 09:51 AM Share Posted July 20, 2015 at 09:51 AM Tja, es ist halt nun mal so, dass die bösen Buben nicht erfreut sind, wenn man ihnen was wegnehmen will und die dumme Angewohnheit haben mehr als gelegentlich zurückzuschießen. Das passiert halt beim rechtstreuen Untertan eher seltener, also ist es für das ausführende Organ sicherer und einfacher den rechtstreuen Untertan zu belästigen, als sich evtl. vom bösen Buben eine Murmel einzufangen.Der "rechtstreue" Untertan hat in diesem Fall aber eine nicht ganz so gesetzeskonforme Waffe bei sich getragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted July 20, 2015 at 09:56 AM Share Posted July 20, 2015 at 09:56 AM (edited) Es fällt ja wohl keiner auf ihn rein, ja ? siehe http://www.gunboard.de/topic/50356-afd-guter-zeitpunkt-für-parteiübernahme-durch-lwb/?page=4 Edited July 20, 2015 at 10:02 AM by George 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted July 20, 2015 at 02:46 PM Share Posted July 20, 2015 at 02:46 PM Nöo. Nimmt ihm doch keiner ab, daß er so trottelig ist, wie er sich in dem Kommentar darstellt. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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