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Krater-Edi will den Waffenschein


Jägermeister

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Kilometerlange Zufahrtsstraßen, schlecht einsehbare Feldwege, entlegene Gegenden: Was klingt, wie das Szenario aus einem Schweden-Krimi, ist der Arbeitsplatz von Eduard Reisch. Zumindest einer der Arbeitsplätze: Hier, in acht Lagern, hortet der Sprengmeister explosive Stoffe, mit denen er Türme, Brückenpfeiler, Hochhäuser oder Tunnel sprengt. Das Problem: Für eine Sprengung müssen bis zu 1,2 Tonnen Sprengstoff aus den Lagern bis zum Sprengort gebracht werden.

 http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-krater-edi-will-den-waffenschein-1.2631648

 

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Wenn er keinen Waffenschein kriegt, dann wird der Knallstoff bei einem Überfall bereitwillig und widerstandslos herausgegeben.

Was dann damit passiert....................egal.

Ist es ihm aber (zu Recht) nicht, da er als Erlaubnisinhaber nach SprengG eben weiterdenkt. Insofern finde ich es korrekt, das er den Klageweg einschlägt, hoffentlich durch alle Instanzen.

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War doch die Absicht der Richterin. Nicht fahrlässige, sondern vorsätzliche Begünstigung von Verbrechern.

Grüße

Damit steigen übrigens die Chancen des Sprengmeisters, den Schein doch noch zu bekommen. Wenn er nämlich erstmal was über die Rübe gekriegt hat, DANN bekommt er den Schein (jedenfalls wenn er dann noch lebt)

Das ist gängige Rechtsprechung.

 

Edited by George
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