mühleberg Posted April 21, 2005 at 08:43 PM Share Posted April 21, 2005 at 08:43 PM Also das hätte ich nicht gedacht mit dem Hobbykeller. In der Schweiz kann sich jeder 18 jährige ein Luftgewehr kaufen und daheim , von mir aus in der eigenen Stube schiessen oder im Hobbykeller. Auch auf dem eigenen Grundstück ist dies möglich, sofern sich niemand dadurch belästigt fühlt. Ich finde der deutsche Rechtsstaat geht mit dieser 7,5 Joule Richtlinie zu weit. Ich meine Sorry aber wo ist da die Verhältnissmässigkeit. Denke nicht, das Luftgewehre und Luftpistolen (Ausdrucksweise zugelassen in der Schweiz :mrgreen: ) ein Problem für die öffentliche Sicherheit darstellen. Aber wieso bei euch der Gesetzgeber auch dies noch so in's Detail regelt bei Druckluftwaffen, ist mir schleierhaft bzw. ein Rätsel. Als ob der deutsche Staat und dessen Regierung nichts besseres zu tun hätte oder andere wichtigere Angelegenheiten als um die Einhaltung irgend eiens Genzwertes von 7,5 Joule zu überwachen. Wo bleibt da die Eigenverantwortung des Schützen? Jeder weiss doch, dass er mit Druckluftwaffen nicht auf Menschen schiessen darf-oder. Denke hier braucht es keine Sonderregelung. Es wäre daher wünschenswert, wenn der deutsche Staat dem Bürger bei Druckluftwaffen, mehr Eigenverantwortung zukommen lässt und diese Grenzwert von 7,5 Joule abschaffen würde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 21, 2005 at 08:48 PM Share Posted April 21, 2005 at 08:48 PM Leider gibt es in D immer noch genug Irre, die mit Druckluftwaffen aller Art auf Menschen schießen! Meistens "just for fun" und ohne jeden konkreten Anlaß! Die Zeitungen sind voll von solchen Vorfällen! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 21, 2005 at 08:50 PM Share Posted April 21, 2005 at 08:50 PM aus den nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9mm verschossen werden können, Das glaube ich nicht. Quelle? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted April 21, 2005 at 09:05 PM Share Posted April 21, 2005 at 09:05 PM Ich habe manchmal das Gefühl, auch die Medien pushen solche Vorfälle auf. Klar in England gab's mal nen krassen Fall, wo jemand schwer verletzt wurde oder sogar unglücklicherweise getötet wurde. Auch das ein Diabolo ein Auge zerstören kann, so dass jemand lebenslang auf einem Auge blind ist, ist mir bekannt. Leider wird es dies wahrscheinlich auch in Zukunft geben, auch wenn zum guten Glück sehr selten, solch ein Vorfall passiert und in der Medienlandschaft heiss diskutiert wird. Ich erinnere mich nicht mehr, wann in meinem Land das letzte mal eine Person von einem Luftgewehrdiabolo ernsthaft verletzt worden ist. Muss schon eine ganze Weile her sein, dass es so gravierend war, um darin irgendwo auch wenn am Rande und klein am nächsten Tag in der Zeitung zu erscheinen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest cetus Posted April 22, 2005 at 08:01 PM Share Posted April 22, 2005 at 08:01 PM ich habe nämlich ein paar Packungen 22.Z ( leise aber gut genug ) und ich habe auch ein paar Wasserratten, die frei herumlaufen....... Nur, ernsthafte Frage: darf man,wenn man könnte und wollte ?? das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 23, 2005 at 08:20 AM Share Posted April 23, 2005 at 08:20 AM das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten. @Attila lass das lieber sein, sollte dich da jemand anzeigen bist du alle deine waffen los und ne menge euronen dazu !! das lohnt echt nicht lass die ratten in ruhe, zumindest nicht mit ner schusswaffe würg sie oder schmeiss mit steinen (energie von 7,5Joule beachten) :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 23, 2005 at 08:30 AM Share Posted April 23, 2005 at 08:30 AM Wie wäre es mit Rattenfallen? Oder einer scharfen Kampfkatze? GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 23, 2005 at 08:39 AM Share Posted April 23, 2005 at 08:39 AM das wäre "jagen" und das ist, soweit mir bekannt ist, ohne jägerprüfung egal auf was verboten. Nee, dem Jagdrecht unterliegt nur jagdbares Wild, wozu die "Wasserratte" (Bisam?) nicht gehört. Jagdrechtlich gesehen darf man die auf dem eigenen Grundstück wohl schon schießen. Nach dem WaffG aber nicht mit der .22Z, weil die weit mehr als 7,5 J bringt. Ein 7,5 J Druckluftgewehr andererseits ist mit Sicherheit nicht ausreichend, um den relativ großen Bisam schnell und sicher zu töten, so daß hier nicht nur eine üble Tierquälerei, sondern als Folge davon auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorläge. Also Finger weg davon. Daten zur .22 Z 9mm Flobertschrot und .22 Schrot sind seit dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände, vgl. Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 Selbst der Besitz dieser Munition ist verboten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted April 23, 2005 at 05:17 PM Share Posted April 23, 2005 at 05:17 PM Nein, was waren die Zeiten noch schön, als man mit einem 9-Flobert-Rand-Adapter aus einer Flinte noch auf gefährliche Ratten schießen durfte (umfriedetes Grundstück). Hatte sowas mal, aber es wollten einfach beine Ratten kommen. Die haben es gewußt.... hemo :homer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 23, 2005 at 05:57 PM Share Posted April 23, 2005 at 05:57 PM Hatte sowas mal, aber es wollten einfach keine Ratten kommen. Die haben es gewußt.... Fiese Viecher. Wollen einfach nicht einsehen, daß jeder mal sterben muß. :lol: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted April 24, 2005 at 08:19 AM Share Posted April 24, 2005 at 08:19 AM Nee, dem Jagdrecht unterliegt nur jagdbares Wild, wozu die "Wasserratte" (Bisam?) nicht gehört. Jagdrechtlich gesehen darf man die auf dem eigenen Grundstück wohl schon schießen. also, bei uns gibt es weder bisamratten noch ratten, wenn man vom ortsbürgermeister, der bei mir um die ecke wohnt, mal absieht. aber wenn dem so ist, wie karaya sagt - und ich halte das für valide - wie wäre es dann mit einem bogen (leichtes zuggewicht, so 35 lbs) oder einem guten alten blasrohr?? die irren amis jagen mit blasrohren gern ..... hier die beste homepage dazu, die ich kenne ... http://www.polar-electric.com/Blowgun/Index.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted April 24, 2005 at 10:07 AM Share Posted April 24, 2005 at 10:07 AM sagt mal, mir fällt da was ein .... stehen nicht alle wirbeltiere unter naturschutz und man (frau) darf deswegen nicht auf sie schiessen???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 24, 2005 at 10:11 AM Share Posted April 24, 2005 at 10:11 AM stehen nicht alle wirbeltiere unter naturschutz Nein. Nach dem Tierschutzgesetz darf man Wirbeltiere nicht "ohne vernünftigen Grund" töten. Schädlingsbekämpfung ist aber schon ein "vernünftiger Grund", sonst dürfte man ja auch keine Rattenfallen mehr aufstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted April 24, 2005 at 10:13 AM Share Posted April 24, 2005 at 10:13 AM mein lieber .... du weisst ja super bescheid .... wo ist mein blasrohr ... ich bin weg! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 24, 2005 at 10:41 AM Share Posted April 24, 2005 at 10:41 AM wo ist mein blasrohr ... ich bin weg! :thumbs: falsches forum :mrgreen: hier wird nicht gebl..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 24, 2005 at 11:21 AM Share Posted April 24, 2005 at 11:21 AM 9mm Flobertschrot und .22 Schrot sind seit dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände, vgl. Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 Selbst der Besitz dieser Munition ist verboten!! warum gilt diese munition als verbotener gegenstand ! ist die sooooo gefährlich ? oder was ? da sieht man mal wieder man lernt doch nieeee aus ! ich jedenfalls wusste das nicht es gibt oder gab doch mal .38er / .45ACP und .44er schrot, gilt für diese das gleiche :?: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 24, 2005 at 03:33 PM Share Posted April 24, 2005 at 03:33 PM Also .38/.357, 9mm Luger und .45 ACP-Schrotpatronen sind weiterhin im Handel. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 24, 2005 at 03:37 PM Share Posted April 24, 2005 at 03:37 PM Also .38/.357, 9mm Luger und .45 ACP-Schrotpatronen sind weiterhin im Handel. GRUß aber warum sind denn die .22er und 9mm " VERBOTENE Gegenstände" weis ich echt nicht es leuchtet mir auch nicht ein :?: was ist daran sooo schlimm ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 24, 2005 at 04:01 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:01 PM Also .38/.357, 9mm Luger und .45 ACP-Schrotpatronen sind weiterhin im Handel. Die oben von mir zitierte Vorschrift Anlage 2 zu §1 Abs 4 WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.5.6 lautet: [Verboten ist]"Kleinschrotmunition, die in [Patronen]Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser (P1) bis 12,5mm geladen werden kann" Die Zusätze in eckigen Klammern sind von mir. Diese Maßtafeln habe ich jetzt nicht da, aber ich gehe davon aus, daß auch die von HP erwähnten Schrotpatronen erfasst sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 24, 2005 at 04:14 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:14 PM Also zumindest die Schrotpatronen 9mm, .40 S&W, .45 ACP und .38/.357 gibt's weiterhin bei Triebel und anderen Händlern in D. http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=Fabrikat&value=CCI Soweit ich weiß, betrifft dieses "Kleinschrotverbot" nur die französischen "Grenaille"-Patronen, die man in Patronenlager von Schreckschußwaffen laden kann. Eine Fundstelle dazu habe ich aber nicht. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 24, 2005 at 04:19 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:19 PM Soweit ich weiß, betrifft dieses "Kleinschrotverbot" nur die französischen "Grenaille"-Patronen, die man in Patronenlager von Schreckschußwaffen laden kann. Das müßte sich aus dem Text der Vorschrift doch ergeben. Tut es aber nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 24, 2005 at 04:36 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:36 PM Das wird wohl daran liegen, daß Patronenlagermaße für Kurz- und Langwaffen in den Tabellen 1-4 aufgelistet sind. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted April 24, 2005 at 04:42 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:42 PM dann würden die http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=Fabrikat&value=CCI ja verbotene gegenstände verkaufen !! ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 24, 2005 at 04:55 PM Share Posted April 24, 2005 at 04:55 PM dann würden die http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=Fabrikat&value=CCI ja verbotene gegenstände verkaufen !! ?? Nun, es kann ntürlich sein, daß die zitierte "Maßtafel" was anderes sagt oder irgendwo noch was anderes steht und ich hab's bloß nicht gefunden. Schau halt selbst, das WaffG und die AWaffVO ist überall online. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 18, 2007 at 01:59 PM Share Posted November 18, 2007 at 01:59 PM Hitlers Weg zur Macht [hr:3475922874] [hr:3475922874] 1918: Der erste Weltkrieg ist zu Ende. Wie Millionen anderer deutscher Frontsoldaten steht Adolf Hitler vor der bitteren Erkenntnis, daß seine Welt nach vierjährigem Inferno zusammengebrochen ist. Not und Elend herrschen in Deutschland, der richtige Nährboden für den kometenhaften Aufstieg Hitlers und seiner nationalsozialistischen Partei. In zwei Teilen schildert diese Dokumentation die politischen Ereignisse der Weimarer Zeit und Hitlers Weg zur Macht. [hr:3475922874] FSK: Freigegeben ab 16 Jahren - Spieldauer ca 70 min. [hr:3475922874] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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