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Mitbringsel von der Bundeswehr bringt Ärger: Verstoß gegen Waffenkontrollgesetz


Jägermeister

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Twistringen - Von Dieter Niederheide. Eine Patrone Leichtspurmunition (FNM), ein Mitbringsel aus seiner Bundeswehrzeit, hat einem Twistringer eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingebracht. Ein Schöffengericht in Syke hat ihn zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/twistringen-ort47316/verstoss-gegen-waffenkontrollgesetz-6409281.html

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"Mitbringsel" von der ISIS-Scheinheiligen-Truppe, also vollautomatische AK47,mit  voll befüllten 30-Schussmagazinen  und Handgranaten, dazu  a bisserl

Panzerfäuschtle  bringen.... oder besser brachten  garantiert mehr Ärger hierher.

So wie ich mich noch erinnern kann war das ca. sobis nach Paris und Brüssel!!!

Aber das will irgendwie "keiner" so recht kontrollieren bzw. sanktionieren oder sehe nur ich das falsch oder gar zu populistisch???

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vor 31 Minuten, Immerbadisch sagte:

"Mitbringsel" von der ISIS-Scheinheiligen-Truppe, also vollautomatische AK47,mit  voll befüllten 30-Schussmagazinen  und Handgranaten, dazu  a bisserl

Panzerfäuschtle  bringen.... oder besser brachten  garantiert mehr Ärger hierher.

 

Du verwechselst da das "kulturell spezifische Spielzeug" mit der ganz gefährlichen Kriegsmunition.

Stell dir vor, daß diese Patrone von jemandem in einen Heuhafen geschmissen wird und der wird durch die Patrone in Brand gesetzt. Was da alles passieren könnte.

 

 

 

 

Wiiieeee   - das geht nicht? Da brennt nix?

 

Du lügst.

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