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Zentrale Lagerung


Jägermeister

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vor 15 Minuten, Hollowpoint sagte:

Zudem gibt es für solche Anweisungen schlicht und einfach keine Rechtsgrundlage.

Die braucht man nicht wenn es um Waffen geht.

Siehe Polizei in Wuppertal und der Verweigerung Anträge auf kleinen Waffenschein weiter zu bearbeiten.

Sie Bundesverwaltungsgericht in Sachen HAs.

 

Mir kann man mittlerweile fast jeden Scheiß in dieser Richtung erzählen und ich glaube ihn erstmal.......

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vor 4 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Die braucht man nicht wenn es um Waffen geht.

Da hat möglicherweise irgend ein waffenphober Sachbearbeiter seine Tagträume zu Papier gebracht, oder ein formulierungsunfähiger Beamter etwas schräg ausgedrückt - soll es ja alles geben.

Also die Besitz- und Verfügungseinschränkung privaten Eigentums ohne gesetzliche Grundlage, so weit sind wir dann doch (noch !) nicht.

Außerdem fehlt zusätzlich auch eine rechtliche Grundlage für Vereine, Waffen einzulagern, die nicht als Vereinswaffen eingetragen sind.

Es wird in dem Bereich zwar eine Menge "Scheiß" gebaut, aber einen Freifahrschein für jeden "Scheiß" gibt es trotzdem nicht.

 

GP

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vor 5 Stunden, Gatopardo sagte:

Also die Besitz- und Verfügungseinschränkung privaten Eigentums ohne gesetzliche Grundlage, so weit sind wir dann doch (noch !) nicht.

Um jetzt mal den Advocatus Diaboli zu geben.

Dein Besitz bleibt unangetastet. Die Waffe gehört selbstverständlich Dir, daran wird nicht gerüttelt.

Da Waffen von Sportschützen für das Bedürfnis "Sportschießen" angeschafft wurden, ist eine 24/7 Verfügbarkeit nicht notwendig. Wie oft und wie lange Du Zugriff auf die Waffe (n) hast liegt an Deinem Verein. Wenn Mitglieder es wünschen jederzeit Zugang  haben, muss der Verein halt die entsprechenden Strukturen schaffen.

Wird alles gerade so doch bei den Özis durchgekaut.

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vor 40 Minuten, Gatopardo sagte:

Das ist hier nicht Thema, wenn davon die Rede ist, daß ein Amt anschreibt - siehe Eingangsbeitrag.

Naja, aber ein Amt schreibt nicht einfach so von alleine an zu solch einem delikaten Thema...Vielleicht meint Reservist, dass da mehr dahinter steckt als nur ein Amt.

Anmerkung: Zentrale Lagerung ist DDR 2.0 in Reinkultur.

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vor 4 Minuten, Immerbadisch sagte:

Vielleicht sind die EU-Kommissionsauflagen für Waffenaufbewahrung zukünftig so hoch, dass sich mancher Waffenbesitzer überlegt, seine Waffen zentral zu lagern,

bis sie dort vielleicht entwendet werden...

Die Herrschaften warten, bis alle privaten Waffen an zentralen Punkten gesammelt liegen. Dann kann man alles in einem Wisch einsammeln und muss nicht die in einzelnen Schränken eingeschlossenen einsammeln.

Grüße

Gunfire

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vor 32 Minuten, Gunfire sagte:

Die Herrschaften warten, bis alle privaten Waffen an zentralen Punkten gesammelt liegen. Dann kann man alles in einem Wisch einsammeln und muss nicht die in einzelnen Schränken eingeschlossenen einsammeln.

So ungefähr habe ich es auch umschrieben. Das "Entwenden" war eher sarkastisch gemeint. Einsammeln kommt ja zuerst, eben "zentral".

Es gab ja früher auch Zentrale Hinrichtungsstätten(ZHS) aber das ist jetzt eher off Topic.Sorry, da war er wieder, mein Sarkasmus.

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vor 6 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Dein Besitz bleibt unangetastet. Die Waffe gehört selbstverständlich Dir, daran wird nicht gerüttelt.

Da Waffen von Sportschützen für das Bedürfnis "Sportschießen" angeschafft wurden, ist eine 24/7 Verfügbarkeit nicht notwendig.

Beides grundgesetzlich höchst wackelige "Argumente". Deswegen ist das auch (noch) nicht durchgepeitscht worden. Warten wir mal die EM ab...

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hola amigos,

es wurde doch schon vor ein paar Jahre die Zentralelagerung von (Bundes)Innenministerium mit der Begründung zu unsicher abgelehnt, ich glaube das ist nur mal wieder ein

Versuchsballon von irgend ein Sesselfurtzer.

Wenn man sich die Merkblätter der einzelnen Ämter/Polizeibehörden durchliest kann man auch viel Mist/Falschinterpretation/Auslegung des WaffG lesen.

Meine Gastvereine liegen beide über 60 km von mein Zuhause=Waffenlagerstelle weg.

saludos de pancho lobo

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Die Zentrallagerung kommt genauso oft auf's Tablett wie das ZWR, bis sie Gesetz ist. Danach kommt die Entwaffnung auf den Tisch, solange, bis sie durchgesetzt werden kann. Diesen Verbrechern ist nichts heilig, die werden erst aufhören, wenn keine Waffen mehr in Privathand sind oder sie selber mit langem Hals "rumlaufen".

Das ist meine Erkenntnis aus der Politik der letzten 40 Jahre.

Grüße

Gunfire

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