erik_fridjoffson Posted August 21, 2016 at 07:24 PM Share Posted August 21, 2016 at 07:24 PM Pünktlich zur Deutschen Meisterschaft in Garching-Hochbrück ist auch die Ergänzung zur Sportordnung (Stand 01.01.2017) wieder fertig gestellt worden. Hierin sind alle Überarbeitungen und Neuerungen zusammengefasst, die durch den Gesamtvorstand des DSB für das nächste Sportjahr beschlossen worden sind. Interessierte Sportler können diese Ergänzungslieferung im DSB-Shop zum Preis von 4,90 Euro vor Ort erwerben oder über den DSB-Shop im Internet www.dsb-shop.net/ ab September bestellen. Ebenfalls erhältlich ist im DSB-Shop auch noch die Ergänzungslieferung (Stand 01.01.2016), die eventuell bisher noch nicht bezogen wurde und daher nötig ist, um das Regelwerk mit der druckfrischen Ergänzungslieferung auf den aktuellen Stand zu bringen. Die alte Ergänzungslieferung ist zum Sonderpreis von 2,50 Euro vor Ort zu erhalten oder über wettstein@dsb.de zuzüglich Versand zu bestellen. Wir weisen darauf hin, dass die alten Ergänzungslieferungen gegebenenfalls nur noch kurze Zeit vorrätig sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 22, 2016 at 03:33 AM Share Posted August 22, 2016 at 03:33 AM Oder man "kauft" die SpoO kostenneutral beim BVA ein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 22, 2016 at 06:37 AM Share Posted August 22, 2016 at 06:37 AM Wobei die vom BVA oberflächlich gegen ausdrucken geschützt ist. Ist aber nichts was einen Konverter aufhält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 22, 2016 at 06:56 AM Share Posted August 22, 2016 at 06:56 AM dort ist die aber erst im Januar 2017 abrufbar. Selbst beim DSB ist die PDF-Version erst dann drin. Blöd ist das, wenn jetzt schon Meisterschaften abgehaltem bzw. abgeschlossen sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 07:03 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:03 AM vor 6 Minuten, schuster sagte: Blöd ist das, wenn jetzt schon Meisterschaften abgehaltem bzw. abgeschlossen sind. Blöd ist doch eher wenn jemand 2016 Meisterschaften nach den Regeln von 2017 abhalten will, oder? 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 22, 2016 at 07:10 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:10 AM Da ist kein "wollen", wir "müssen"! Zeitplan der Vereinsmeisterschaft läuft bis 3. Woche Oktober und der Kreis fängt im November mit den ersten Wettkämpfen an, nur um bis zum Meldeschluss zum Bezirk mit seinem Programm fertig zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 22, 2016 at 07:16 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:16 AM Das wäre dann Schiessen nach einer nicht genehmigten Sportordnung. Würde ich lieber lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted August 22, 2016 at 07:39 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:39 AM Öhm, sowohl die alte, als auch die neue sind doch genehmigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 07:45 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:45 AM vor 33 Minuten, schuster sagte: Da ist kein "wollen", wir "müssen"! Zeitplan der Vereinsmeisterschaft läuft bis 3. Woche Oktober und der Kreis fängt im November mit den ersten Wettkämpfen an, nur um bis zum Meldeschluss zum Bezirk mit seinem Programm fertig zu sein. Ich bin hier geistig abgehängt worden. Eine Sportordnung die ab dem 1.1.2017 in Kraft tritt gilt schon ab August 2016? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 22, 2016 at 07:48 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:48 AM Also wenn ich nach dem gehe was jetzt online ist: Zitat Sportordnung des Deutschen Schützenbundes - genehmigt mit Bescheid vom 13.01.2016 - Stand. 01.01.2016 Dann ist die 2016er bis zum 13.01.16 nicht genehmigt gewesen, sollte also tunlichst nicht genutzt werden. Solange die 2017 nicht vom BVA genehmigt wurde gilt die 2016er weiter für den Gesetzgeber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 22, 2016 at 07:51 AM Share Posted August 22, 2016 at 07:51 AM Wird die im Bundesanzeiger veröffentlicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 22, 2016 at 08:04 AM Share Posted August 22, 2016 at 08:04 AM (edited) vor 21 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Ich bin hier geistig abgehängt worden. Hier greift die 'Regelung 0.1.5 SpO Zitat ... bis zu 3 Monate vor Beginn des Sportjahres Zitat Solange die 2017 nicht vom BVA genehmigt wurde gilt die 2016er weiter für den Gesetzgeber. Keine Ahnung, in wieweit redaktionelle Änderungen die Genehmigung aufhebt. Edited August 22, 2016 at 08:07 AM by schuster Zitat grayman eingefügt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 08:18 AM Share Posted August 22, 2016 at 08:18 AM vor 29 Minuten, greyman sagte: Also wenn ich nach dem gehe was jetzt online ist: Dann ist die 2016er bis zum 13.01.16 nicht genehmigt gewesen, sollte also tunlichst nicht genutzt werden. Solange die 2017 nicht vom BVA genehmigt wurde gilt die 2016er weiter für den Gesetzgeber. Hoppla! Das ist nicht witzig. Wieso trödeln die da so rum beim DSB? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted August 22, 2016 at 08:46 AM Share Posted August 22, 2016 at 08:46 AM (edited) vor 28 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Hoppla! Das ist nicht witzig. Wieso trödeln die da so rum beim DSB? Die trödeln nicht, die machen Dienst nach Vorschrift wie die Beamten überlassen das Denken immer den Pferden, die haben nämlich den eindeutig größeren Kopf. Grüße Gunfire Edited August 22, 2016 at 08:47 AM by Gunfire Text geändert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 08:56 AM Share Posted August 22, 2016 at 08:56 AM Ist ja auch nur Aufruf zur Ordnungswidrigkeit, also kein großes Ding Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted August 22, 2016 at 09:03 AM Share Posted August 22, 2016 at 09:03 AM vor 5 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Ist ja auch nur Aufruf zur Ordnungswidrigkeit, also kein großes Ding Ich glaube, unsere Politiker machen uns das fast täglich vor, um zu zeigen, dass es nicht strafbar ist, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 09:10 AM Share Posted August 22, 2016 at 09:10 AM Politiker können auch Methfürsten, Steuerhinterzieher oder Totschläger sein. Als LWB bist Du nach drei Ordnungswidrigkeiten nach WaffG raus, weil Deine Zuverlässigkeit in Frage steht. Ironischer Weise betrifft das ganze Heerscharen der treuen, obrigkeitshörigen DSB-Schützen...... 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted August 22, 2016 at 10:21 AM Share Posted August 22, 2016 at 10:21 AM Es ist zwar ärgerlich, aber m.E. nicht bußgeldbewehrt, wenn sich hier redaktionelle Änderungen terminlich überschneiden, denn praktische Beispiele für ungenehmigte Übungen die plötzlich genehmigt werden - oder umgekehrt - sind hier nicht zu erwarten. Auch ein Schießen außerhalb genehmigter Diszipline ist kein illegales Schießen, solange es keine verbotenen Übungen enthält. Es ist garantiert nicht deliktrelevant, wenn ich als DSB Mitglied mit dem KK Gewehr auf 25 Meter sitzend aufgelegt schießen will, obwohl es dafür keine Disziplin in der Sportordnung des DSB gibt. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 22, 2016 at 10:32 AM Share Posted August 22, 2016 at 10:32 AM (edited) vor 12 Minuten, Gatopardo sagte: Es ist garantiert nicht deliktrelevant, wenn ich als DSB Mitglied mit dem KK Gewehr auf 25 Meter sitzend aufgelegt schießen will, obwohl es dafür keine Disziplin in der Sportordnung des DSB gibt. Wenn aber stimmt was Schuster sagt, werden hier Wettkämpfe abgehalten ohne genehmigte Sportordnung. Zitat § 15a Sportordnungen (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Zitat § 53 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig .... 23. einer Rechtsverordnung nach § 15a .....oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt...... .... (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Wenn der DSB den Antrag allerdings bis spätestens drei Monate vor Inkrafttreten stellt, geht das wohl auch Zitat Sofern das Bundesverwaltungsamt nicht binnen drei Monaten Änderungen verlangt oder dem Betroffenen mitteilt, dass die Prüfung aus anderen wichtigen Gründen nicht abgeschlossen werden kann, gilt die Änderung als genehmigt. Die Frist nach Satz 3 beginnt mit Zugang aller erforderlichen Prüfunterlagen beim Bundesverwaltungsamt. Edited August 22, 2016 at 10:34 AM by Zylinderbohrung Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 22, 2016 at 11:12 AM Share Posted August 22, 2016 at 11:12 AM vor 29 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Wenn aber stimmt was Schuster sagt, werden hier Wettkämpfe abgehalten ohne genehmigte Sportordnung. Ich denke, in Unkenntnis, was denn geändert werden soll (wird ja alles schön unter die Decke gehalten), wird einfach nach bekannter SpO gearbeitet. Somit liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Über die kleinen, feinen, marginalen Änderungen in der Sportordnung wird sich die breite Masse der Schützen dann später informieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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