hemo Posted May 27, 2005 at 02:20 PM Share Posted May 27, 2005 at 02:20 PM Wie ist er denn an die alte "Gelbe" gekommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Obiwan Posted May 27, 2005 at 02:36 PM Share Posted May 27, 2005 at 02:36 PM Kann man da irgendwas machen ? Steht, stand einer schon mal vor gleichem/ähnlichem Problem ?! Hallo! Ich verstehe Dein Problem nicht! Wenn er in einem "KW-Verein" ist, dann soll er doch eine "KW" beantragen, für die die gelbe ausreichend ist! (ZB eine "Freie Pistole" (Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition) oder einen Perkussionsrevolver oder, oder, oder...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Obiwan Posted May 27, 2005 at 04:03 PM Share Posted May 27, 2005 at 04:03 PM danke für den tip ! Gerne geschehen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted May 27, 2005 at 04:15 PM Author Share Posted May 27, 2005 at 04:15 PM Nicht zu früh jubeln. Das könnte Probleme geben. Nämlich spätestens dann, wenn die Gelbe zwecks Eintrag bei der WaffBehörde vorgelegt wird. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 27, 2005 at 04:21 PM Share Posted May 27, 2005 at 04:21 PM Â du musst doch nicht das kaufen, was du beantragst. Da es keine Voreinträge in die "Gelbe" gibt ist es doch sch.....egal, was in dem Antrag drinsteht. Hauptsache, die nach dem Kauf einzutragende Waffe lässt sich mit deiner Sportordnung begründen. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted May 27, 2005 at 04:49 PM Author Share Posted May 27, 2005 at 04:49 PM Da gibt es aber jede Menge anderer Theorien und Praktiken, mein Lieber. hemo Mit Grüßen aus dem Westerwald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted May 27, 2005 at 06:13 PM Share Posted May 27, 2005 at 06:13 PM klaro, das ist es !! einen mehrschüssigen perkussionsrevolver, genau !!! sowas hat er auch noch nicht, hehehe Geht das einen mehrschüssigen Perkusionsrevolver zu beantragen, ohne im Besitz eines Schwarzpulver Scheines zu sein ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted May 27, 2005 at 07:55 PM Share Posted May 27, 2005 at 07:55 PM Bei mir in Sachsen hat es gereicht, als Besitzer der alten gelben schriftlich die neue gelbe zu beantragen, nach drei Tage konnte ich die abholen. Das Bedürfnis besteht ja, sonst hätte ich die alte ja nicht bekommen. Mein damaliges Anschreiben vom 03.12.2003: Beantragung WBK gelb –neu- Sehr geehrte Frau xxx, hiermit beantrage ich die Ausstellung einer „neuen“ gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 WaffG. Ich bin Mitglied in den anerkannten Schießsportverbänden DSB/SSB (Mitglied Nr. xxxxxxxxxx) bzw. BDMP (Mitglied Nr. xxxxxxx). Die Nummer meiner jetzigen, „alten“ gelben WBK lautet xxxx/xx bzw. xxxx/xx (grün). blabla... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted May 28, 2005 at 05:57 AM Share Posted May 28, 2005 at 05:57 AM Voreintrag auf die gelbe WBK ist wirklich lächerlich. Noch lächerlicher ist der Verein. Der Verein hat (dem Verband) nur die Dauer der Vereinszugehörigkeit und das regelmäßige Training zu bescheinigen. Sonst gar nichts. Die Frage, ob die gewünschte Waffe zur Sportordnung passt, hat der Verband zu beantworten, nicht der Verein. Es gibt ja schließlich noch andere Schießstände. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted May 28, 2005 at 06:52 AM Share Posted May 28, 2005 at 06:52 AM Das hat mit dem Verein nichts zu tun. Um hier in D die Gelbe zu bekommen musst du eine Waffe beantragen, die in die Sportordnung des BDS passt, sonst kriegst du keine Beführwortung von denen. Wenn du die Beführwortung hast, bekommst du dann vom PP die Gelbe mit Voreintrag für diese Waffe. Wenn Du die gekauft hast, kannst Du kaufen was Du möchtest. "Unsere" Verbände passen schon gut auf uns auf. :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted May 28, 2005 at 07:30 AM Share Posted May 28, 2005 at 07:30 AM Sag ich doch?! Nach dem Gesetz muß der Verband Deinen Antrag befürworten. Dafür benötigt er vom Verein zwei vom Gesetz geforderte Informationen (Dauer Vereinszugehörigkeit, regelmäßiges Training). Alles andere geht den Verein im Prinzip überhaupt nichts an. Voreintrag auf die Gelbe ist mE schlicht gesetzeswidrig, genau wie 2/6 als Regel für die Gelbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 28, 2005 at 07:34 AM Share Posted May 28, 2005 at 07:34 AM ... bekommst du dann vom PP die Gelbe mit Voreintrag für diese Waffe. Wenn Du die gekauft hast, kannst Du kaufen was Du möchtest. kann ich nicht glauben, aber wenn du es sagst widerspricht dem WaffRNeuRegG § 14 Abs.4 Sportschützen nach Abs.2 wird ... eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von EL-Langw. , Rep.-Waffen sowie einläufigen EL-KW´s und von mehrsch. KW und LW mit ZH-zündung berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis ....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 28, 2005 at 09:22 AM Share Posted May 28, 2005 at 09:22 AM Ist doch alles gar nicht so schwer...... Unser Verein hat nur 25- und 50 Meterstände. Damit fiele das schiessen mit Dienstsportgewehren flach. Also wird regelmäßig in Eigeninitiative ein 100 Meterstand besucht und dort Dienstsportgewehr geschossen, Fertig! Den Besuch des anderen Standes, lass ich mir genauso abzeichnen, wie der Besuch des Vereinseigenen und schon kann ich mein Bedürfnis nachweisen. Wenn man die neue Gelbe beantragt, muß man zumindest eine Waffe benennen, die in die Sportordnung passt. Ein Voreintrag dafür ist m.E. nicht zulässig, aber selbst wenn, dann wählt man eben etwas passendes, schließlich ist man ja nicht gezwungen, diesen Eintrag zu erfüllen. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 28, 2005 at 09:43 AM Share Posted May 28, 2005 at 09:43 AM So schlimm ist das ja nun auch nicht. Ich habe, um die neue gelbe zu beantragen, eine Repetierbüchse im Kaliber .357 Mag. avisiert. Gekauft habe ich eine Marlin Cowboy in .357 und das hat gar nicht weh getan :biggrin: Was danach kommt, entzieht sich meiner SB und sie muß es nur abstempeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted May 28, 2005 at 10:19 AM Share Posted May 28, 2005 at 10:19 AM Es ist genauso, wie Hermes schreibt. Wieviele Vereine haben eigene 100-Meter-Stände? Nach dem Gesetz stellt der Verein KEINE Befürwortung für eine bestimmte Waffe aus. Der Eindruck entsteht allenfalls, weil in den Antragsformularen der Verbände alles mögliche zusammengefaßt wird. Der Verein bescheinigt dem Verband nur die Dauer der Vereinszugehörigkeit des Antragstellers und dessen regelmäßiges Training. Wenn der Verband in seinem Formular fragt, wofür Du die gelbe WBK willst, ist das seine Sache. Hieraus einen VOREINTRAG in einer gelben WBK zu machen, zeigt nur, daß die Behörde die im Gesetz geregelte Aufgabeverteilung nicht begriffen hat (bzw in NRW offenbar nicht begreifen will). Die neue Gelbe habe ich auf Antrag korrekterweise ohne Befürwortung des Verbandes bekommen, da ich schon eine alte gelbe WBK habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 28, 2005 at 10:22 AM Share Posted May 28, 2005 at 10:22 AM Ich habe meine alte gelbe WBK damals einfach umstempeln lassen zur neuen gelben WBK war hier in Hessen alles kein Problem, ist wohl Bundeslandabhängig das Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted May 28, 2005 at 02:06 PM Share Posted May 28, 2005 at 02:06 PM du musst doch nicht zwangsläufig einen Schein haben, um an Pulver zu kommen ! Das holst du dir zum reinen Verbrauchsschiessen, immer auf dem Schiesstand. Das kann ich so nicht stehen lassen! Du musst, wenn Du mit losem Pulver umgehen willst, im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins nach §27 SprengG sein. Die einzige Möglichkeit mit einem Perkussionsrevolver zu schießen, wenn Du keinen Schein hast ist, den Revolver von einem Berechtigten laden zu lassen. Nur in Bayern erlauben manche Landratsämter Schützen ohne Schein den Umgang mit losem Pulver auf dem Stand zu "Ausbildungszwecken". In allen anderen Fällen (und in anderen Bundesländern) riskiert derjenige, der das Pulver aushändigt ebenfalls seinen Schein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted May 28, 2005 at 05:41 PM Share Posted May 28, 2005 at 05:41 PM Ich habe meine alte gelbe WBK damals einfach umstempeln lassen zur neuen gelben WBK war hier in Hessen alles kein Problem, ist wohl Bundeslandabhängig das Problem. ..und damit hast Du Dir was entgehen lassen. Die "alte Gelbe" geniesst, unabhängig von irgendeiner Sportordnung oder dafür zugelassenen Waffen, Bestandsschutz nach § 58(1). Zudem ist, ausser in ein paar wenigen Enklaven, "2/6" für die alte Gelbe kein Thema. Hinweise darauf gab es zuhauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 28, 2005 at 06:07 PM Share Posted May 28, 2005 at 06:07 PM Ich wüsste nichts, das ich mir auf die alte gelbe kaufen sollte?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 28, 2005 at 06:51 PM Share Posted May 28, 2005 at 06:51 PM Die "alte Gelbe" geniesst, unabhängig von irgendeiner Sportordnung oder dafür zugelassenen Waffen, Bestandsschutz nach § 58(1). ja, für Einzellader und sonst nix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 28, 2005 at 09:23 PM Share Posted May 28, 2005 at 09:23 PM Ich wüsste nichts, das ich mir auf die alte gelbe kaufen sollte?! Bockdoppelflinte, ne schöne Coachgun, eine big Fifty, Sharps und co., Kodiak-Doppelbüchse, BR-Büchse, BR50-Büchse oder ne Rollingblock, EL-KK fürs PSG-KK-schiessen, PSG-Gk, Freigewehr ....usw :mrgreen: Auf meiner alten Gelben war nur eine BDF eingetragen (Wurfscheibenschiessen), die ich Anfang letzten Jahres verkaufte. Ich habe aber lieber die Austragungsgebühren bezahlt und die restlichen freien Felder behalten. Nun kaufte ich eine EL-KK-Büchse und mußte nicht auf die "neue" Gelbe zurückgreifen. Bevor ich mir nun wieder den Mund fusselig reden muß, weil ich eine weitere Gelbe brauche, habe ich auf der alten noch 6 Felder frei und auf der neuen noch 7. Außerdem darf ich in diesem Halbjahr noch einmal die neue Gelbe belasten, weil der Eintrag auf der alten Gelben nicht in die 2/6er Regl. fällt.... sagt meine SB :loveit: Das ist aber wohl nur für einen LW-Schützen interessant :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 28, 2005 at 09:26 PM Share Posted May 28, 2005 at 09:26 PM Mein Intresse gilt hauptsächlich Halbautomatischen Langwaffen. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 28, 2005 at 09:29 PM Share Posted May 28, 2005 at 09:29 PM Mein Intresse gilt hauptsächlich Halbautomatischen Langwaffen. 8) Tja, da hilft nur Grünes....z.B. ein Jagdschein :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 28, 2005 at 09:30 PM Share Posted May 28, 2005 at 09:30 PM Mein Intresse gilt hauptsächlich Halbautomatischen Langwaffen. 8)     3 ... 2 ... 1 ... Schluss     mein´s auch    Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 28, 2005 at 09:32 PM Share Posted May 28, 2005 at 09:32 PM Ja den hätte ich gerne, aber mich schreckt das Wissen ab, das man sich aneignen muss, zudem mag ich nichtmal besonders Wild :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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