Glock17 Posted November 13, 2005 at 12:28 PM Share Posted November 13, 2005 at 12:28 PM Bin ich als 1. Vorsitzender einer BDS Gruppe verpflichtet bei einer Waffenbefürwortung die Richtigkeit der Schiessnachweise eines Antragstellers nachzuprüfen? Hat jemand inzwischen ein BDS Schiessbuch? Laut Auskunft meines LV Präsis sind die z zt. noch nicht verfügbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted November 13, 2005 at 02:35 PM Share Posted November 13, 2005 at 02:35 PM Beim LV5 gibt es die Bücher schon seit etwa 1,5 Jahren. Wenn Du der Vorsitzende der BDS Gruppe bist, ist es Deine Aufgabe Bedürfnisanträge an den Landesverband weiterzuleiten. Mit Unterschrift des Bedürfnisantrags bestätigst Du, dass das Mitglied 12 bzw. 18 mal im Jahr am Training teilgenommen hat. Beim Erstantrag muss sogar das Schützenbuch im Original an den Verband geschickt werden. Darüber hinaus musst Du als Gruppenleiter aufzeichnen, wer alles Waffen befürwortet bekommen hat und musst der zuständigen Behörde melden, falls das Mitglied austritt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 13, 2005 at 03:06 PM Share Posted November 13, 2005 at 03:06 PM Bin ich als 1. Vorsitzender einer BDS Gruppe verpflichtet bei einer Waffenbefürwortung die Richtigkeit der Schiessnachweise eines Antragstellers nachzuprüfen? Miau! Wie soll das gehen? Ich habe in meinem Schießbuch die Stempel von etwa 10 Ständen drin, willst Du die alle abklappern und die Schießkladden überprüfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 13, 2005 at 04:04 PM Author Share Posted November 13, 2005 at 04:04 PM Miau! Wie soll das gehen? Ich habe in meinem Schießbuch die Stempel von etwa 10 Ständen drin, willst Du die alle abklappern und die Schießkladden überprüfen? Daher meine Frage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 13, 2005 at 04:13 PM Share Posted November 13, 2005 at 04:13 PM Bin ich als 1. Vorsitzender einer BDS Gruppe verpflichtet bei einer Waffenbefürwortung die Richtigkeit der Schiessnachweise eines Antragstellers nachzuprüfen?  nein , und wenn dann höchstens auf sachlich richtig   Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 13, 2005 at 09:11 PM Share Posted November 13, 2005 at 09:11 PM Beim Erstantrag muss sogar das Schützenbuch im Original an den Verband geschickt werden. Also bei uns reicht (BDS wie auch BSSB/DSB) ein DinA4 Blatt mit entsprechenden Einträgen. Darüber hinaus musst Du als Gruppenleiter aufzeichnen, wer alles Waffen befürwortet bekommen hat und musst der zuständigen Behörde melden, falls das Mitglied austritt. Nein, da ich nicht befürworte mache ich mir auch keine Aufzeichnungen, so einfach. Und wenn einer austritt gibt's eben einen Standartbrief an LRA. Aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 13, 2005 at 10:12 PM Author Share Posted November 13, 2005 at 10:12 PM @ Hoss ??? Wie beantragt man denn bei Euch eine Waffe im Verein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 14, 2005 at 09:00 AM Share Posted November 14, 2005 at 09:00 AM Standartformblatt nach BSSB resp. DSB oder BDS. Die beiden sind eigentlich identisch. Bestätigung vom Häuptling über den Schießstand, und Beilegen einen Schießnachweises in Form eines Blattes. Ende. der Rest ist Sache des Bezirks. BDS LV8 Antrag komplett BSSB Richtlinien BSSB Bedürfnis BSSB Schießnachweis Bei genauem Blick sieht man dass der BSSB vom BDS "ein wenig" abgekupfert hat.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 14, 2005 at 09:45 AM Share Posted November 14, 2005 at 09:45 AM IMHO muss beim Waffenantrag vom Verein nur kontrolliert werden, ob die erforderliche ANZAHL Schiessnachweise vorhanden ist (und natürlich, ob der Antragsteller noch Mitglied ist ). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 14, 2005 at 11:38 AM Share Posted November 14, 2005 at 11:38 AM IMHO muss beim Waffenantrag vom Verein nur kontrolliert werden, ob die erforderliche ANZAHL Schiessnachweise vorhanden ist (und natürlich, ob der Antragsteller noch Mitglied ist ). und ein Stand vorhanden ist (eigen oder auch gemietet) auf dem das gewünschte Teil geschossen werden kann. Aus. Der Rest ist Sache des Verbandes. Also führe ICH keine Notizen wer was bei welchen Verband beantragt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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