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Gebühr für Regelüberprüfung rechtswidrig


rugerclub

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http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=431X7852X2PE6336Z%205920T%E393E8

Wenn eine kommunale Ordnungbehörde eine Gebühr beim WBK-Inhaber für die sogenannte Regelüberprüfung gemäß Paragraf 4, Absatz 3 WaffG erhebt, ist das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.

Nach dem Waffengesetz hat die zuständige Behörde mindestens alle drei Jahre die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Waffenbesitzer zu überprüfen. Vereinzelt haben Behörden dafür vom Waffenbesitzer eine Gebühr erhoben, die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben bereits die Zulässigkeit einer Erhebung für diese Amtshandlung bestätigt. Im DWJ 8/2004 hat der Jurist Ralph Wurster auf den Seiten 76 und 77 erläutert, warum eine Gebührenerhebung gar nicht haltbar ist, auch wenn die genannten Gerichte bereits anders entschieden haben. Er kann sich jetzt vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt sehen. Dem Urteil liegt eine Auseinandersetzung zwischen einem niedersächsischen Jäger und dessen zuständiger Behörde zugrunde. (BVerwG 6 C 30.07B)

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Tja....man sieht's mal wieder: Klagen nützt, Klagen schützt! :cool:

GRUß

Zur Zeit zahle ich mich dumm und dusselig für RA für Klagen gegen den Freistaat Sachsen ( Baurecht ).

Klagen kann nur jemand der zuviel Geld rumliegen hat.

Bei den RA gibt es ja einen Mindestlohn den es in der sonstigen Wirtschaft für kleine Malocher eben nicht gibt und der von CDU und FDP so bekämpft wird.

Das nennt sich aber nicht Mindestlohn sondern "Gebührenordnung". und wird noch mit 1,3 und mehr multipliziert.

Wie wäre es denn hier mit freien Wettbewerb ?

Edited by Attila
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1. Es zwingt dich keiner zu klagen!

2. Schon mal was von Rechtschutzversicherung gehört?

Ziemlich einfältige Antwort alter herr, die nahtlos paßt in das altkluge oberlehreranrüchige Gerede über Niedriglöhner und Arbeitslose, die ja sowieso selber schuld sind und grundsätzlich faul.Oder haben wir uns falsch verstanden ?

Es zwingt einem ja auch niemanden auf der Welt zu bleiben, selber schuld wenn man seine weltliche Existenz weiterhin aufrecht erhält.:mad:

1 )ja und wie anders kann man sein Recht verteidigen ?

Da Du so schlau bist erkläre mir es einfach.:eek:

Mir erwachsen durch eine eindeutig rechtswidrige Amtshandlung der Behörde ( die eigentlich öffentliches Recht schützen soll ) Nachteile an Hab und Gut, am Grundbesitz.

Welche, die teile ich höchstens per PN mit, ich möchte nicht ins Detail gehen.

Beschwerden wurden mit lächerlichen Begründungen abgewiesen - Begründungen die mich an alte SED Zeiten erinnerten.Selbst eine Petition am sächsischen Landtag gab eine Antwort , die fast identisch mit dem Wortlaut der Stellungnahme des Landratsamtes war, als wäre es abgeschrieben.

Im Freistaat Sachsen liegt einiges im Argen in bezug auf Rechtsicherheit, die CDU Clique hat hier alles im Griff und bestimmt nach königlich -kaiserlichen Filz Recht und Gesetzt, auch Bundesrecht.

Was hier zugelassen wurde hätte selbst in Bayern nicht die Spur einer Chance gehabt, in Saxen wird nach Gutsherrenart entschieden und vor allen Dingen wo Verwandte selber in Behörden sitzen - noch Fragen ?

So bleiben mir nur zwei Wege : zu klagen bis zur Not vors BVG, dabei viel Geld zu riskieren oder klein beigeben und alles als Gottgegeben hinnehmen.

es ist fast wie zu SED Zeiten, der Bürger hat das Maul zu halten und die Partei hat Recht, insbesondere der Bonze vom Dienst.

Teilweise sitzen doch sogar noch alte Kader von damal in den Behörden , nur daß sie schwarz lackiert wurden.

... ich bin nicht der einzige der sich darüber beklagt.

2.) Rechtschutzversicherung zahlt erstens nicht automatisch auf Zuruf sondern beurteilen die Erfolgsaussichten selber und zweitens bedarf es 3 Monate Wartezeit ( gilt also nicht mehr für laufende Fälle ) und drittens kosten sie auch Geld.

Oder denkst Du die schenken mir was ?

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Das nennt sich aber nicht Mindestlohn sondern "Gebührenordnung". und wird noch mit 1,3 und mehr multipliziert.

Wie wäre es denn hier mit freien Wettbewerb ?

Richtig, am besten den ganzen Schwachsinn wir Gebührenordnung und Tarifverträge usw. abschaffen. Dann haben wir freine Wettbewerb. :mrgreen:

Dann kannst du auch noch locker vor einer Not-OP den Preis verhandeln. :wohow:

Frank

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Dann kannst du auch noch locker vor einer Not-OP den Preis verhandeln.

Warum nicht, dann wird erfolgsabhängig verhandelt.

Bei Mißerfolg gibst keine Knete.:wohow:

heute kassiert der Knochenbrecher auch bei Mißerfolg.:cool:

Der Anwalt übrigens auch bei Mißerfolg und sogar nicht mal weniger.

Sozialistisches Leistungsprinzip für FDP Klientel eben.:D

Hollow:

In der DDR ( dem Unrechtsstaat) habe ich mal in den 80 iger Jahren ein Berufungsverfahren vor dem Bezirksgericht gewonnen.

Es ging um eine Sondervergütung ( genauer um einen Verbesserungsvorschlag, den man mir nicht bezahlen wollte)

das Kreisgericht ( heute Amtsgericht ) hat mich zusammengeschissen wie einst Freislers Volksgerichtshof, aber weil ich schon damals ein Sturkopf war und sich eine Richterin am Bezirksgericht ( vergleichbar mit Landgericht ) von sich aus und mit Gerechtigkeitssinn mit meinem Fall beschäftigt hat - hab ich dann mit Pauken und Trompeten Recht bekommen und die Verantwortlichen im VEB ( waren sogar große Parteiviecher dabei :mrgreen:) bekamen "richterliche Hinweise " die sich gewaschen hatten.

Andere Bekannte haben erfolgreich gegen Lärmentwicklung eines VEB Betriebes (Schmiedewerk) geklagt.....der Betrieb mußte Schallschutz einbauen und Nachtarbeit einschränken - es ging also schon..

Solange Du nicht gegen das System opponiert hast, hast Du durchaus Recht bekommen, also ein bissel hats schon funktioniert.

Heute ist das natürlich komplett anders,. :rolleyes:

Wie sagte Bärbel Boley., die DDR Widerstandaktivistin frustriert nach der Wende ?

" Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat "

Buden Enteignungen gabs eigentlich nicht, es sei denn Du wohntest im Grenzgebiet oder mußtest militärischen Objekten weichen etc... aber das gibst ja jetzt auch !

Wenn heute eine Straße durch Dein Grundstück gebaut werden mußt, und Du willst nicht verkaufen dann kannst Du im Zweifelsfall bei wichtigen Vorhaben enteignet werden auch in der Bundesrepublik ! Du bekommst den Verkehrswert und das wars....

Enteignung in der DDR war aber in gewisser Weise auch der Wohnungsnot geschuldet.

Wer zuviel Wohnraum hatte, der mußte vermieten, ob er wollte oder nicht.

Eine örtliche Wohnungskommision entschied darüber und gut war das.

Meine Eltern kennen es noch, wir hatten zeitweise "Zwangsmieter "

War nicht ganz enteignet aber ein bißchen doch.

"Feierabendheime " waren sicher nicht das was erstrebenswert war, war besser Schrottplatz für Alteisen, aber wie ist es denn teilweise heute ?

Gibt es keine Mißstände in Pflegeheime, wo alte Menschen mißhandelt wurden ?

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Hollow.

Zum Thema Klagen und Recht bekommen noch was oder besser eine Frage :

Du hast doch einst erfolgreich gegen die Waffenerwerbsbegrenzung der gelben WBK geklagt ?

nun was ist denn nun der Stand der Dinge `- das Gesetzt wurde wohl "passend gebogen " und die Erwerbseinschränkung ist wohl jetzt geltendes Recht ?

Oder irre ich mich, wenn ja dann klär mich auf.

Nach dem jetztigen Stand der Dinge darf ich pro Halbjahr nicht mehr wie zwei Prügel auf neue Gelbe kaufen.

Das betrifft mich ohnehin nur theoretisch, weil ich mir ohnehin nur einen Prügel alle zwei Jahre leisten kann, aber Recht muß ja sein.

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2.) Rechtschutzversicherung zahlt erstens nicht automatisch auf Zuruf sondern beurteilen die Erfolgsaussichten selber und zweitens bedarf es 3 Monate Wartezeit ( gilt also nicht mehr für laufende Fälle ) und drittens kosten sie auch Geld.

Oder denkst Du die schenken mir was ?

Natürlich zahlt eine Rechtschutzversicherung erst nach Prüfung des konkreten Falls. Wenn jemand klaget, nur um des Klagens willen, dann soll der das gefälligst aus eigener Tasche bezahlen. Und es ist natürlich das Wesen einer Versicherung, dass man die vorsorglich abschließt. Aber ich kann mir schon vorstellen wie das gelaufen ist: Die Versicherer sind ja alles geldgeile Säcke, denen man als armer Malocher nicht noch das Geld in den Rachen werfen muss. Und jetzt wo du einen Anwalt brauchst, sind die Anwälte die Geldgeilen Säcke.

Um es mal ganz klar zu sagen: Du bist dafür verantwortlich im Vorfeld eine Versicherung abzuschließen um gewisse Risiken abzudecken. Wenn du das nicht für nötig hältst, dann darfst du dich auch nicht beschweren, wenn es zu spät ist!

Und bevor du jetzt mit den Geringverdienern kommst, die sich die Versicherung nicht leisten können: Die bekommen Gerichtskostenbeihilfe!

Warum nicht, dann wird erfolgsabhängig verhandelt.

Bei Mißerfolg gibst keine Knete.

heute kassiert der Knochenbrecher auch bei Mißerfolg.

Der Anwalt übrigens auch bei Mißerfolg und sogar nicht mal weniger.

Sozialistisches Leistungsprinzip für FDP Klientel eben.

Was sind denn jetzt das für Töne? Wie es gerade passt oder wie? Auf der einen Seite Leistungsunabhängige Mindestlöhne für alle fordern, auf der anderen Seite das genau Gegenteil?

Denk noch mal drüber nach, aber du erweckst tatsächlich den Eindruck einzig und alleine von Neid getrieben zu sein……

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Und bevor du jetzt mit den Geringverdienern kommst, die sich die Versicherung nicht leisten können: Die bekommen Gerichtskostenbeihilfe!

Mach dich erst mal schlau was PKH bedeutet .

nein es bedeutet nicht daß Du das geschenkt bekommst ( es sein denn Du bist H 4 Empänger ) sondern das bedeutet daß Du einen zinslosen Kredit vom Staat bekommst und das auch nur für den eigenen Anwalt !

Du mußst abzahlen - wie das ist Dein Problem.

den gegnerischen Anwalt zahlst Du im Falle des Unterliegens voll aus eigener Tasche und das aber bitte pronto.

Und nun wieder zum schlauen alten Herrn der irgendwo hoch aus den Wolken auf die Niederungen der Ebene schaut :

Versichern sollte man sich gegen alles was theoretisch passieren kann denn irgendwann kommt nach einem Problem ein Schlauer um die Ecke und macht einem Vorwürfe nicht genügend ( kostenintensive ) Vorsorge getroffen zu haben.

Würde ich mich gegen alles versichern was so vom Himmel fallen könnte, wäre ich wahrscheinlich pleite.

Mit anderen Worten, wer rechnen muß der kann sich auch nicht jeden Luxus leisten .

Aber sein Recht zu erstreiten ist heute ein Luxus.

Fürs Arbeits und Sozialrecht bin ich abgesichert, nämlich über den Gewerkschaftsbeitrag :mrgreen: - beim Verwaltungsrecht hatte ich bis dato seit 30 - 40 Jahren nie Schwierigkeiten mit Nachbarn oder Kommunen aber daß so etwas was mir passiert , möglich ist, das hätte ich mir selbst in der DDR nie träumen lassen.

Ich war eben so einfältig und habe auf die Rechtsicherheit und Korrektheit bundesdeutscher Behörden vertraut, das war mein Fehler.

Was sind denn jetzt das für Töne? Wie es gerade passt oder wie? Auf der einen Seite Leistungsunabhängige Mindestlöhne für alle fordern, auf der anderen Seite das genau Gegenteil?

Ja Du hast nicht gemerkt daß es Ironie ist. Bittere Ironie.

Ein Anwalt oder Doc wird ganz sicher nicht für einen Mindestlohn von 7.50 verhandelbar sein, somit vergleichst Du kleine Äpfel mit große Birnen.

du erweckst tatsächlich den Eindruck einzig und alleine von Neid getrieben zu sein……

jaja das alte beliebte Totschlagargument wenn Gerechtigkeit eingefordert wird.

Sind ja alle nur neidisch die dummen Bauern, die zu blöd sind zum Arbeiten.

Tschuldige wenn ich bissel bissig bin , hab heute sowieso schlechte Laune :oops: :mad::mad::mad:

Edited by Attila
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Lusumi:

Och, ich kenne welche, die dir mehr als nur einmal in zwei Jahren Prügel gönnen würden - je nach dem sogar täglich!

ja weil sie außer dem keine schlagkräftigere Argumente oder gar intelektuelle Mittel anzubieten haben.

Aber gegen Prügelknaben hab ich zur Not was Wirksames :mrgreen:

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Du hast doch einst erfolgreich gegen die Waffenerwerbsbegrenzung der gelben WBK geklagt ?

nun was ist denn nun der Stand der Dinge `- das Gesetzt wurde wohl "passend gebogen " und die Erwerbseinschränkung ist wohl jetzt geltendes Recht ?

Das ist schon richtig!

Das kommt aber vor allem im Steuerrecht ständig vor. Der BFH entscheidet gegen die Politruks in Berlin und schwupp wird das Steuergesetz entsprechend geändert.

Bis sie dann vom BVerfG wieder mal eins aufs Maul kriegen.

Leider wird DAS mit 2/6 auf Neugelb nicht passieren. :sad:

GRUß

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