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Freispruch: Belästigter Nachbar darf Drohne abschießen


Mike57

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Zitat

Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der im vergangenen Jahr mit einem Luftgewehr über seinem Garten die Drohne eines Nachbarn abgeschossen hatte. Der Nachbar zeigte den Schützen daraufhin wegen Sachbeschädigung an und präsentierte eine Rechnung von 1.500 Euro.

https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html?fbclid=IwAR3rCRz6E4uw2TIfOKdJ4qSkF2HlL1x9SJLXpQVxMLEwBXVUP7DfCpsEpW0

Respekt, spreche Lob & Anerkennung aus ! 8))

Edited by Jägermeister
Urheberrecht
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vor 11 Stunden, Greenhawker sagte:

An den Kommentaren, kann man sehr schön ablesen, was die persönliche Freiheit des anderen für manchen Zeitgenossen noch wert ist Nichts, nada njente.

Der kann fliegen wo er darf und Aufnahmen machen, über PRIVATGRUNDSTÜCKEN hat der NIX verloren und schon gar keine Aufnahmen OHNE die Genehmigung des Besitzers zu machen. Alleine dass das Urteil so ausgegeangen ist, ist in D schon ein kleines Wunder. In NRW wär der Verurteilt worden My 5 Cents. Das hat absolut NIX mit persönlicher Freiheit zu tun, denk mal drüber nach.

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vor 11 Stunden, Greenhawker sagte:

An den Kommentaren, kann man sehr schön ablesen, was die persönliche Freiheit des anderen für manchen Zeitgenossen noch wert ist Nichts, nada njente.

Unser Geshichtslehrer hat zu uns seinerzeit gesagt "Ihr habt alle Freiheiten dieser Welt - Eure Freiheiten hören allerdings dort auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt".

Dieser Satz hat mich mein Leben lang begleitet und ich bin immer gut damit gefahren.

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vor 2 Stunden, Mike57 sagte:

Der kann fliegen wo er darf und Aufnahmen machen, über PRIVATGRUNDSTÜCKEN hat der NIX verloren und schon gar keine Aufnahmen OHNE die Genehmigung des Besitzers zu machen. Alleine dass das Urteil so ausgegeangen ist, ist in D schon ein kleines Wunder. In NRW wär der Verurteilt worden My 5 Cents. Das hat absolut NIX mit persönlicher Freiheit zu tun, denk mal drüber nach.

Scheinbar hast du mich verkehrt verstanden. Ich bin erfreut über dieses Urteil und zu 100% damit einverstanden, zumal ich selbst schon die ein oder andere Drohne, allerdings ohne Kamera, über meinem Grundstück hatte. Es hat auch eine Ansage an den Besitzer der Drohne gereicht um das abzustellen.. Und die persönliche Freiheit war auf die Kommentare zumBericht bezogen.

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