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Der Doktor und das Waffenrecht


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Vorstrafe wegen Betrugs an Patienten: Arzt aus dem Raum Münchberg muss aufs Hobby verzichten

VON ALEXANDER WUNNER

Auf die Smith & Wesson, die Browning und all die anderen edlen Waffen in seinem Arsenal muss ein Arzt aus dem Raum Münchberg künftig verzichten. Aufgrund einer Verurteilung wegen Betrugs hatte ihm das Landratsamt Hof vor einem Jahr die Waffenbesitz-Karten entzogen. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth bestätigte gestern die Entscheidung.

MÜNCHBERG ? Revolver und Karabiner, Büchse und Gewehr ? ein stattliches Equipement hat sich bei dem jagdfreudigen Arzt aus Münchberg in den vergangenen Jahren angesammelt. Bis auf weiteres wird er die Waffen allerdings nicht nutzen können. Nach dem Waffengesetz gilt der Mann als ?unzuverlässig?.

Hintergrund für diese Einschätzung ist eine Strafverfahren, das im Jahre 2000 begann und im Vorjahr mit einer Verurteilung endete, als der Münchberger einen Strafbefehl akzeptierte. Dieser sah eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro wegen Betrugs vor. Das Amtsgericht Hof sah es als erwiesen an, dass der Arzt über Jahre hinweg zu hohe Rechnungen an Patienten ausgestellt hatte. So habe er sich als Belegarzt am Münchberger Krankenhaus unter anderem Kolposkopie-Untersuchungen bezahlen lassen, ohne dass das Klinikum überhaupt über ein entsprechendes Gerät verfügt.

Berechnungen bei Zuschüssen für Visiten, Beratungen oder Untersuchungen hätten häufig ebenso wenig gestimmt wie die Rechnungen für Fremdlabor-Leistungen. In diesen Fällen mussten seine Patienten weit mehr Geld an ihn zahlen, als er an die Labors, die in seinem Auftrag die Untersuchungen durchgeführt hatten.

Das Hofer Amtsgericht kritisierte, dass der Beschuldigte ?das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ausgenutzt habe, um sich Leistungen zu erschleichen.? Das sei kene Bagatelle. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen 155 Fällen ermittelt und den Schaden auf 93 000 Euro beziffert.

Dass der Arzt den Strafbefehl akzeptierte, begründeten seine Verteidiger gestern damit, ?dass er nach dem jahrelangen Verfahren einen Schlussstrich ziehen wollte?. Auch drohende Kosten sowie eine zusätzliche Rufschädigung hätten eine Rolle gespielt. Die Zahlung der Geldstrafe sei keineswegs als Schuldeingeständnis zu werten.

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?Was ist das anderes als Bereicherung ??

Richter Gerd Lederer

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Vielmehr seien die zu hohen Rechnungen größtenteils unbeabsichtigt entstanden, ?und ohne dass die Patienten geschädigt worden wären.? Hätten nämlich die Labore selbst die Rechnungen an die Patienten verschickt, ?wären die Rechnungen genauso hoch ausgefallen. Die Frage war letztlich nur, wer den Gewinn erhält?, so die Anwälte.

Zudem habe ihr Mandant eine gesetzliche Änderung bei den Abrechnungsmodalitäten im Jahre 1996 nicht mitbekommen (?Er war nicht auf der Höhe der Zeit?), die fehlerhafte Abrechnungsmethode aber eingestellt, noch bevor die Polizei im Jahre 2000 erstmals ermittelte.

Einzelrichter Gerd Lederer billigte dem Mediziner zu, dass Abrechnungen ärztlicher Leistungen ein komplexes Thema sei, ?bei dem Fehler möglich sind.? Gleichzeitig machte Lederer darauf aufmerksam, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sorgfältig ermittelt hätten und auf Abrechnungen wie jene mit dem Kolposkopie-Gerät gestoßen seien, ?die bewiesenermaßen vorsätzlich falsch abgerechnet wurden. Was ist das anderes als Bereicherung ?? Dass das Amtsgericht Hof deshalb auch bei den strittigen Rechnungen für Fremdlabor-Leistungen Vorsatz unterstellt habe, sei verständlich und: ?Vom Gegenteil bin ich nicht überzeugt.?

Die Klage des Arztes gegen den Einzug seiner Waffenbesitzkarten lehnte Lederer ab. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zehn-Jahres-Frist seit der letzten Tat im Jahre 2001 sei noch nicht annähernd erreicht. Die ?besonderen Umstände?, die der Gesetzgeber für eine Verkürzung der Sperrfrist fordert, könne er nicht erkennen. ?Schließlich geht es sich nicht um eine Verfehlung, sondern um eine Vielzahl und das über einen längeren Zeitraum.? Gleichzeitig wies der Richter daraufhin, dass das Landratsamt bei ?guter Führung? die Möglichkeit habe, die Sperrfrist zu verkürzen.

Vertreter der Behörde machten deutlich, dass man darüber nicht mehr nachdenke. ?Wir hätten bei einer außergerichtlichen Einigung etwa ein Jahr erlassen.? Weil der Angeklagte trotz seines ?verwerflichen Verhaltens? keinerlei Anzeichen eines Schuldeingeständnis erkennen lasse und die Behörde sogar habe unter Druck setzen wollen, bestehe kein Anlass , ?einen Vergleich anzustreben?.

Die Anwälte wollen mit ihrem Mandanten nun das schriftliche Urteil abwarten. Gleichzeitig stellten sie weitere Widersprüche in Aussicht ? ?vielleicht sehen wir uns 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht wieder?.

Quelle

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