xhbkx Posted November 20, 2020 at 08:18 PM Share Posted November 20, 2020 at 08:18 PM vor 3 Minuten, Jägermeister sagte: Die Kündigung können Sie Dir ja bestätigt. Nur wenn Du die satzungsgemäße Frist gerissen hast, so wie ich, dann biste halt gefangen. So wie ich. Wie gesagt, würde man da nicht nach den paar Kröten nachgeiern, würde man die Kündiger einfach geräuschlos gehen lassen. Ja aber dann müssten Sie mir die Kündigung zum 31.12.2022 bestätigen und nicht zum 31.12.2020 wie gesagt mich juckt das Geld nicht, aber wenn ich die Kündigung zu 2020 habe wie kommen die auf die Idee das ich bis 22 bezahle? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 20, 2020 at 09:58 PM Share Posted November 20, 2020 at 09:58 PM Ich habe die Sepa Erlaubnis zum 27.11.2019 bei Pro Legal gekündigt, bin gespannt ob die noch einziehen... Dann haben Sie ein Problem, das teuer werden kann. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 20, 2020 at 10:25 PM Share Posted November 20, 2020 at 10:25 PM dito. Hatte denen die Kündigung ebenfalls letztes Jahr geschickt. Kündigungsbestätigung nie erhalten. Sollten sie einziehen, erstatte ich Strafanzeige wegen Betruges. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted November 20, 2020 at 10:43 PM Share Posted November 20, 2020 at 10:43 PM Am 29.7.2020 at 14:39 , erik_fridjoffson sagte: Ich auch aber mit der Begründung, das ich zu spät dran war und dieses Jahr noch fällig ist... Ich hatte ja die gleiche Bestätigung bekommen und jetzt auch die Rechnung für 2020. Soweit und bis hierhin erstmal ertragbar und ok für mich. Nur diese Bestätigung finde ich elektronisch einfach nicht mehr. Kam die per eMail damals oder per Post? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted November 21, 2020 at 01:16 AM Share Posted November 21, 2020 at 01:16 AM vor 2 Stunden, TorstenM sagte: Ich hatte ja die gleiche Bestätigung bekommen und jetzt auch die Rechnung für 2020. Soweit und bis hierhin erstmal ertragbar und ok für mich. Nur diese Bestätigung finde ich elektronisch einfach nicht mehr. Kam die per eMail damals oder per Post? Meine kam per Post, Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2020. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted November 21, 2020 at 05:48 AM Share Posted November 21, 2020 at 05:48 AM vor 4 Stunden, Doom sagte: Meine kam per Post, Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2020. Danke, dann war das bei mir auch so. Kann mich an exakt diesen Fakt erinnern und suchte erstmal nur elektronisch... Sollen diese 12€ nochmal fließen, aber dann ist auch Ende! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post GunBoard.de Posted November 21, 2020 at 05:38 PM Author Popular Post Share Posted November 21, 2020 at 05:38 PM Das von uns ebenfalls beauftragte Professorengutachten liegt mittlerweile vor. Dieses bestätigt vollumfänglich die von unserer Anwaltskanzlei gefundenen Ergebnisse zur Europarechtswidrigkeit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853, wie sie mit dem 3. WaffRÄndG in nationales deutsches Recht in Bezug auf das Magazinverbot und die Beschränkung der Anzahl der auf die gelbe WBK eintragungsfähigen Waffen vorgenommen wurde. Beschwerde bei der Europäischen Kommission Mit Datum vom 5. Oktober 2020 wurde durch unseren Anwalt sodann eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, mit der Bitte, wegen dieser Umsetzungsmängel einzuschreiten und gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der dezidiert begründeten Beschwerde liegen zusammengefasst folgende Rügen und Annahmen zugrunde: Das generelle Verbot sogenannter „großer Magazine“ ist durch die RL (EU) 2017/853 nicht gefordert. Gefordert ist vielmehr lediglich, daß diese einer Erlaubnispflicht unterliegen sollen. Den unionsrechtlichen Vorgaben kann dadurch vollständig genügt werden, dass der Erwerb, wie bei Munition, unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden würde. Allein diese nationale Maßnahme ergibt im Zusammenhang mit den weiteren Regelungen der RL (EU) 2017/853 Sinn, da eine Erlaubnis gegenüber Personen, die die Voraussetzungen des Art. 6 resp. Art. 7 Abs. 4a der RL erfüllen, ausdrücklich vorgesehen ist. Die Verbotsregelungen gemäß § 2 Abs. 3, § 58 Abs. 17 WaffG n.F. i.V.m. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Nr. 1.2.4.3; Nr. 1.2.4.4, Nr. 1.2.4.5 gehen weit über die Richtlinienvorgaben hinaus, und widersprechen insbesondere Art. 10 und Art. 6 der Richtlinie, die eine Erlaubnis „großer Magazine“ in den dort geregelten Konstellationen ausdrücklich vorsieht. Mit dem jeweiligen in Deutschland für den Erwerb der zugehörigen Waffen zu erbringenden Bedürfnisnachweis ist den Anforderungen der Art. 10 und Art. 6 der (EU) 2017/853 mit Blick auf Erwerb und Besitz der Magazine vollständig genügt. Die deutsche Verbotsreglung stellt sich als unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der RL (EU) 2017/853 dar und ist somit unionsrechtswidrig. Ebenso keiner ansatzweisen Vorgabe durch die Richtlinie (EU) 2017/853 entspricht die Regelung in § 14 Abs. 6 WaffG n.F. Sie stellt ebenfalls ein unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 dar und ist somit unter Zugrundelegung vorstehender Prämissen ebenfalls unionsrechtswidrig. Die Abweichungen der neuen Bestimmungen des Waffengesetzes von den Richtlinien-Vorgaben lassen sich auch nicht rechtfertigen, da die Richtlinie eine Vollharmonisierung anstrebt und insoweit keine besonderen Ausnahmevorschriften oder Schutzklauseln vorgesehen sind, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales deutsches Recht berufen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Europäische Kommission unserer Rügen annimmt. Nächster Schritt Nichtsdestotrotz arbeiten wir weiter und bereiten eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Regelungen vor. Ferner unterstützen wir einen Beschwerdeführer, der IPSC-Schütze ist, dem eine generelle Ausnahmegenehmigung durch das BKA verwehrt wurde. Der Fall eignet sich, die grundlegenden Fragen auf dem Verwaltungsrechtswege klären zu können. Darüber hinaus haben wir durch unseren Anwalt das Bundesministerium des Innern in Bezug auf die Anwendbarkeit der magazinbezogenen Verbotsregelungen auch für Händler befragt (Umgangsverbot). Insoweit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob diese Regelungen überhaupt auf Händler anzuwenden sind, da diese ganz offensichtlich nicht die Adressaten der Richtlinie (EU) 2017/853 sind, sie ferner auch keine WBK, sondern eine Waffenhandelserlaubnis besitzen. Das Ministerium sieht – obwohl dies der Normzweck nicht hergibt – auch eine ausnahmslose Geltung der Vorschriften für Händler als gegeben an. Auch dies ist nach unserer Auffassung unionsrechts- und verfassungswidrig. P.S. Wir bitten um Entschuldigung für die verspäteten Informationen. Katja Triebel, die in dieser Sache sich hauptsächlich engagiert, war wegen einer Krebserkrankung sowohl längere Zeit in Chemotherapie und anschließend in der Reha-Klinik. Der Beitrag #DEGunban – Update im November 2020 erschien zuerst auf German Rifle Association. Weiterlesen 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted November 21, 2020 at 06:15 PM Share Posted November 21, 2020 at 06:15 PM vor 35 Minuten, GunBoard.de sagte: Wir bitten um Entschuldigung für die verspäteten Informationen. Katja Triebel, die in dieser Sache sich hauptsächlich engagiert, war wegen einer Krebserkrankung sowohl längere Zeit in Chemotherapie und anschließend in der Reha-Klinik. Ich hatte gehofft, dass Sie den Mist überstanden hat. Meine allerbesten Wünsche an Katja. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted November 21, 2020 at 06:58 PM Share Posted November 21, 2020 at 06:58 PM Guten Besserung an Katja! Bezüglich Beschwerde bei der Kommission: die wird der BRD Regierung noch gratulieren, dass sie es so restriktiv umgesetzt hat, das schützt ja die Bürger noch besser als es die Kommission mit der durch das EP verwässerten Direktive vorschlägt. Grün ist aus. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 21, 2020 at 07:07 PM Share Posted November 21, 2020 at 07:07 PM vor 8 Minuten, Doom sagte: Guten Besserung an Katja! Dito! vor 8 Minuten, Doom sagte: Bezüglich Beschwerde bei der Kommission Abwarten. Wenn man da Handelshemmnisse darlegen kann, könnte das gänzlich anders aussehen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 25, 2020 at 04:44 AM Share Posted November 25, 2020 at 04:44 AM Ebenfalls gute Besserungswünsche an Katja! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted November 25, 2020 at 07:19 PM Share Posted November 25, 2020 at 07:19 PM Am 29.7.2020 at 17:15 , Greenhawker sagte: Ich habe auch keine Bestätigung erhalten. Hab aber auch keine Rechnung mehr für den Jahresbeitrag mehr erhalten. Jetzt muss ich mich selbst zitieren, weil ich glaub mein Schwein pfeift. Trudelt heute eine Rechnung von prolegal ein mit der Forderung den Mitgliedsbeitrag von 2020 bis 30.11.2020 zu überweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted November 30, 2020 at 03:50 PM Share Posted November 30, 2020 at 03:50 PM Danke für eure Glückwünsche. Auch diesmal hatte ich keine Metastasen, daher alles (noch) im grünen Bereich. Aber jetzt kommen die nächsten vier Jahre mit erhöhtem Risiko für einen zweiten Rückfall. Chemo und "brust-ab-op" überstanden. Ab jetzt geht es körperlich wieder aufwärts. Diesmal hab ich wesentlich weniger Kraft während der Chemo gehabt. Viel arbeiten ging da nicht.... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2020 at 04:07 PM Share Posted November 30, 2020 at 04:07 PM Gesundheit geht vor! Übernimm Dich nicht. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 30, 2020 at 09:32 PM Share Posted November 30, 2020 at 09:32 PM Katja, ich wünsch Dir alles Gute und erhol Dich erstmal 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted December 3, 2020 at 09:47 PM Share Posted December 3, 2020 at 09:47 PM Gibt ein Update bezüglich Magazine/Klage. Link https://german-rifle-association.de/degunban-update-im-november-2020/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 19, 2021 at 05:51 AM Share Posted July 19, 2021 at 05:51 AM Gibt es was Neues? Immerhin ist der Stichtag bald. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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