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Verhängnisvolles Erbe: Bewährungsstrafe wegen eines kleinen Waffenarsenals


Jägermeister

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Metzingen. Eine 76-Jährige mit einem Keller voller Waffen: Was sich anhört wie aus einem Film, ist in Metzingen Realität geworden. Nach dem Tod ihres Mannes blieben dessen Waffen in der Wohnung zurück.

Richter, Staatsanwalt und Verteidiger waren sich ausnahmsweise in einer Sache schnell einig: Die 76-Jährige Metzingerin ist alles andere als eine Verbrecherin.

Im Keller und Esszimmer der betagten Dame wurden zahlreiche Waffen gefunden, die dort allerdings ohne passende Erlaubnis nicht sein sollten. Mehrere Schusswaffen, darunter eine halb-automatische Pistole, ein Austauschlauf, eine Vielzahl von Softairwaffen sowie die passende Munition zu allen Waffen und 19 so genannte Butterfly-Messer befanden sich in der Wohnung. Dabei waren die Schusswaffen in einem Tresor im Esszimmer deponiert, während die Messer sowie eine Unmenge Munition im Keller gelagert wurde.

Nun reibt sich der neutrale Beobachter verwundert die Augen und fragt sich, wie die Frau an solch ein Waffenarsenal kommt.

Zahl der Waffen schlicht zu hoch

Ihr 2010 verstorbener Ehemann führte viele Jahre ein Stahl- und Waffengeschäft in Metzingen, zudem war er ein begeisterter Sportschütze. Sie selber hatte für diese Leidenschaft wenig übrig, mehr noch: Nach dem Tod ihres Mannes schlug sie dessen Erbschaft aus. Während Lebzeiten verbot ihr Mann es ihr, den Waffenschrank im Esszimmer zu öffnen, die Angeklagte störte sich nicht daran. Dann musste sie einige Schicksalsschläge einstecken.

Im Jahr 2003 wurde das Geschäft in der Krise geschlossen. Die Waffen wurden vom Besitzer weitestgehend veräußert, letztlich blieben einige Waffen ungewollt in seinem Besitz. Die Angeklagte kümmerte sich um ihren erkrankten Mann, die Waffen verstaubten in Schrank und Keller. Nach seinem Tod wurde dann die Gesundheit der 76-Jährigen auf eine harte Probe gestellt, die Waffen wurden zur Nebenrolle.

Jedoch waren sie noch da und die Angeklagte wusste um deren Existenz in den eigenen vier Wänden. Ein Verstoß gegen das Gesetz, da sie selber keinen Waffenschein besitzt.

Mit den Geschehnissen konfrontiert kämpfte die Angeklagte während der Verhandlung immer wieder mit den Tränen, war aber auch geständig und gab bereits im Vorfeld eine Verzichtserklärung ab. Es gibt jedoch aus gutem Grund ein Waffengesetz, nicht immer lagert solch ein Waffenarsenal im Keller einer eigentlich ungefährlichen Frau. Da jedoch nicht davon auszugehen ist, dass die Frau in Zukunft straffällig wird und ihr Verteidiger nochmals explizit darauf hinwies, das sie nur schicksalhaft in die Sache hinein gestolpert wäre, wurde an der Strafuntergrenze verhandelt. Allerdings wurde die ganze Sache nicht als minder schwerer Fall eingestuft, dazu war die Anzahl der Waffen schlicht zu hoch und das Wissen um das Verbot gegeben.

Der Richter sprach die Angeklagte wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitz von Waffen für schuldig und verurteilte sie zu sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Gesamtbewährung beträgt zwei Jahre. Die 76-Jährige muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen und einen Betrag von 300 Euro an den DRK Bad Urach bezahlen. Die ausgesprochene Strafe ist die geringste die möglich war.

Quelle: http://www.swp.de/metzingen/lokales/metzingen/Waffenbesitz-Waffen-Pistole-Messer-Gericht;art1158520,1455569

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Als Waffenbesitzer hatte er doch sicherlich das "rote W" beim Einwohnermeldeamt. Die müssen im Todesfall die Waffenbehörde verständigen. Und die muss dann reagieren.

Ergo: Behördenschlamperei hoch drei und die Oma muss es ausbaden.

Was mich jetzt noch interessieren würde, wären Anzahl und Ausßmaß der Disziplinarverfahren in Melde- und Waffenbehörde in diesem Fall.

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"Die ausgesprochene Strafe ist die geringste die möglich war. "

Hätte sie ordentlich besoffen einen umgebracht, hätte man ihr unter Berücksichtigung ihrer schweren Kindheit und der schwierigen Umstände sicher eine geringere Strafe zusprechen können... da hätten ein paar Sozialstunden gereicht.

Heiligs Blechle, wo sind wir hier?

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