Jägermeister Posted August 3, 2012 at 10:46 AM Share Posted August 3, 2012 at 10:46 AM 31.07.2012 – Die Bundesregierung plant eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Verwendung von Laserpointern verschiedener Stärkeklassen. Der Deutsche Schützenbund ist von der Laser-/Lichtproblematik insofern betroffen, als für den Jugendbereich Gewehre und Pistolen eingesetzt werden, die keine Schusswaffen nach dem Waffengesetz sind, weil sie mit einem Lichtstrahl arbeiten. Derartige Systeme, die oftmals zu Tagen des Sports und ähnlichen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit eingesetzt werden, senden Lichtstrahlen der Laserklasse 1 aus. So begrüßt der Deutsche Schützenbund das geplante Führensverbot aus sicherheitlichen Gründen. Dies tangiert den Deutschen Schützenbund nicht, solange es Gegenstände betrifft, die nicht in die Laserklassen 1 oder 2 eingestuft sind. Quelle: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4495-DSB-gibt-Stellungnahme-zu-geplanter-Gesetzesaenderung-ab/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
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