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Erschossener Wolf im Westerwald - Jäger Mitte Dezember vor Gericht


Jägermeister

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Waidmann legte Einspruch gegen 2500 Euro Geldstrafe ein

Der erste Wolf, der seit 123 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz gesichtet wurde, starb eines gewaltsamen Todes: Im vergangenen April erschoss ein Jäger das Tier im Westerwald. Am 14. Dezember muss sich der Mann nun vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten. Er hatte angeblich abgedrückt, weil er den Wolf für einen Hund hielt, der Rehe hetzte. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, Naturschützer zeigten sich empört.

Bereits im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz erlassen und eine Geldstrafe von insgesamt 2500 Euro verhängt. Dagegen legte der Jäger Einspruch ein, so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt. Nach Angaben von Gerichtsdirektor Reiner Rühmann wurde angeordnet, dass der Angeklagte kommen muss. Als Zeuge ist ein Ermittlungsbeamter der Polizei vorgesehen. Bei dem Verfahren sei das Gericht nicht an die Strafe aus dem Strafbefehl gebunden, betonte Rühmann.

Quelle: DJV
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