uwegb Posted January 4, 2013 at 02:16 PM Share Posted January 4, 2013 at 02:16 PM Hallo allerseits, vielleicht kann sich noch jemand daran erinnern, vor der Wiedervereinigung gab es in West-Berlin sehr restriktive Regelungen, die in vielen Teilen dem entsprachen, was heute die Waffengegner fordern: 1. Aufbewahrung bei der Polizei 2. Keine Kurzwaffen über .32 So wie ich das in Erinnerung habe, führten diese Regelungen nicht zu einer geringenen Schusswaffenkriminalität im Vergleich zu bundesdeutschen Großstädten. Ich suche nun nach Quellen, um diese Erinnerung zu erhärten. Weis jemand welche? Gruß, uwe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 4, 2013 at 02:23 PM Share Posted January 4, 2013 at 02:23 PM Interessante Fragestellung. :!: Das Ergebnis würde mich auch interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted January 4, 2013 at 03:02 PM Share Posted January 4, 2013 at 03:02 PM Mich auch! (... war damal im Amerikanischen Sektor nicht sogar noch die Totesstrafe möglich?) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 5, 2013 at 09:13 AM Share Posted January 5, 2013 at 09:13 AM genau, bis zur Wende 1989 war nach alliiertem Recht in "West-Berlin" formell noch die Todesstrafe für den unerlaubten Waffenbesitz möglich siehe DER SPIEGEL 19/1984 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted January 5, 2013 at 03:51 PM Share Posted January 5, 2013 at 03:51 PM Hallo allerseits, vielleicht kann sich noch jemand daran erinnern, vor der Wiedervereinigung gab es in West-Berlin sehr restriktive Regelungen, die in vielen Teilen dem entsprachen, was heute die Waffengegner fordern: 1. Aufbewahrung bei der Polizei 2. Keine Kurzwaffen über .32 So wie ich das in Erinnerung habe, führten diese Regelungen nicht zu einer geringenen Schusswaffenkriminalität im Vergleich zu bundesdeutschen Großstädten. Ich suche nun nach Quellen, um diese Erinnerung zu erhärten. Weis jemand welche? Gruß, uwe Hier etwas von 1978: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40617555.html Hier etwas völlig falsches vom BDK von 2000: http://www.verbaende.com/news.php?m=1992 Also ich finde keine weiteren Quelle, kann aber aus praktischer Erfahrung berichten. Es stimmt, dass die Todesstrafe auf Waffenbesitz stand, wozu auch Hieb- und Stichwaffen gehörten. Trotzdem haben wir immer Schreckschusswaffen und Messer verkauft, völlig legal. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ich möchte nicht wissen, wieviele Berliner Messer, Säbel, Neckarmann-Waffen etc. hatten. Nur weil die Allierten dies verboten hatten, hatte sich trotzdem keiner dran gehalten. Anders die registrierten Waffen: diese durften nicht zu Hause gelagert werden. Zwei Polizisten überwachten 24h z.B. in Wannsee das "Arsenal", welches sehr klein war. Denn wer eine Jagd in Westdeutschland hatte, verwahrte seine Waffen dort. Wie es mit GK-Kurzwaffen aussah, weiss ich nicht. In jedem Fall brauchte jeder, der seine Waffen dort einlagerte jedes Jahr auf neue eine Transportlizenz, die von den Allierten und der Polizei genehmigt werden musste. Mit dieser Lizenz konnte man die Waffen aus dem Arsenal rausholen und nach Westdetuschland zur Jagd/Wettkampf bringen. Und auch wenn das unmittelbar geschehen sollte, hat manch einer sie Freitag nachmittags abgeholt und ist erst Samstag weggefahren. Und solch eine Lizenz brauchten auch die Händler bei der "Einfuhr" bzw. "Ausfuhr" aus/nach Westdeutschland. Wir hatten übrigens auch eine Todesstrafe, wenn wir ohne PA in der Öffentlichkeit rumliefen. Aber dies wurde nie durchgezogen. Nicht mal eine Anzeige bekam man, wenn man seinen PA nicht dabei hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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