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Sanktionen wegen Verstoss §15 5


Hoss

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Also entweder bin ich zu blöd zum Lesen......

Hatte heute eine Debatte mit meinem Schriftführer wegen der Abmeldung eines Kameraden (§15 Abs. 5). Dabei kamen wir auf die möglichen Auswirkungen für den Verein zu sprechen, wenn dieser einen Austritt nicht melden würde.

§53 WaffG gibt nix her dazu, ebensowenig §34 der AWaffV.

????

Seh vor lauter §-Zeichen schon keine Buchstaben mehr

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Wenn der Verein einen ausgeschiedenen Sportschützen nicht nach § 15 Abs. 5 meldet und der Verband dies im Rahmen seiner pflichtgemäßen regelmäßigen Überprüfungen des Vereins nicht bemerkt, verletzt der Verband seine Verpflichtungen aus § 15 Abs. 1 Nr. 7 , was nach § 15 Abs. 4 zur Rücknahme der Anerkennung als Schießsportverband führen kann ...

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  • 3 years later...

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