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Abschussrecht bei wildernden Katzen soll bleiben


gbadmin

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7. Mai 2014 (dpa/) Düsseldorf

[h=1]Abschussrecht bei wildernden Katzen soll bleiben[/h] [h=2]Reform des Jagdrechts in Nordrhein-Westfalen steht bevor[/h] Seit längerem wird um eine Reform des Jagdrechts gerungen. Strittig ist unter anderem das Abschussrecht für wildernde Haustiere und die Liste der jagbaren Tierarten in Nordrhein-Westfalen. Der Landesjagdverband will möglichst wenig Änderungen.

Jäger sollten nach Ansicht des Landesjagdverbands auch weiterhin wildernde Katzen und Hunde in Nordrhein-Westfalen zur Not erschießen dürfen. Um wildlebende Tierarten wie Vögel, Kaninchen oder Rehkitze zu schützen, müsse diese Regelung in der geplanten Jagdgesetz-Reform erhalten bleiben. Das forderte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg am Mittwoch in Düsseldorf. Das Umweltministerium wolle das Tötungsrecht für wildernde Haustiere abschaffen.

Dabei könne allein eine streunende Katze im Jahr bis zu 1.000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten, sagte Müller-Schallenberg. Die vermeintlich zahmen Stubentiger und Schoßhunde erbeuteten während der Brut- und Aufzuchtzeit deutschlandweit millionenfach Kaninchen, Hasen und Vögel. In NRW erschießen Jäger laut Verbandspräsident jährlich rund 50 Hunde und 10.000 Katzen. Das komme lediglich als letztes Mittel infrage und sei auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – etwa, wenn ein unbegleiteter Hund Wild hetze oder reiße.

Wichtig sei, dass Besitzer ihre Katzen und Hunde nicht streunen und wildern lassen, appellierte Müller-Schallenberg. Lösungsansätze könnten

Weiterlesen beim DJV...

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