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Titan............echt harter Stoff..........


Hollowpoint

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vor 5 Stunden, Forstmeister sagte:

Wenn Du Jäger bist und in NRW wohnst geht das. Wir dürfen unsere Waffen im Revier einschiessen. Worauf man da schiesst............  egal.

Da Deutschland bedeutend mehr Landfläche hat als die Schweiz, haben wir auch bedeutend weniger Wälder. Meines Wissens

schiessen unsere Jäger auf einem dafür, mit Laufscheiben, eingerichteten Schiesstand ein.

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Ich habe hier am Forsthaus einen 100 m. Schießstand. Am Bunker eine Laufschiene für z. B. laufenden Keiler oder eben stehende Scheibe. Tontauben sind auch möglich. Allerdings wurde das Grundstück eigens dafür auf 2 ha. fast knastmässig eingezäunt. Ich schieße also hier ein und an. Aber es ist, wie gesagt, auch im Revier erlaubt. Natürlicher Kugelfang ist selbstverständlich vorgeschrieben.

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vor 3 Stunden, Forstmeister sagte:

Ich habe hier am Forsthaus einen 100 m. Schießstand. Am Bunker eine Laufschiene für z. B. laufenden Keiler oder eben stehende Scheibe. Tontauben sind auch möglich. Allerdings wurde das Grundstück eigens dafür auf 2 ha. fast knastmässig eingezäunt. Ich schieße also hier ein und an. Aber es ist, wie gesagt, auch im Revier erlaubt. Natürlicher Kugelfang ist selbstverständlich vorgeschrieben.

Kann das von Bundesland zu Bundesland verschieden sein?

Ich hab' da nämlich was im Hinterkopf, daß in Bayern nur ANschießen im Revier erlaubt wäre.:3???:

 

Grüße

Iggy

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Nein, ist nicht möglich, weil das Waffengesetz bundesweit gültig ist und das auch nicht nur in Auszügen:

Zitat

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

Aus dem Waffengesetz, §13: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

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