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DH Kolumne No. 133 - Hängt sie höher !


DirtyHarry

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Sehr geehrte Gunboardler,

Nach dem Bekanntwerden folgenden Falles:

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-10808921&Ressort=bay&BNR=0

erschallten auch aus Legalwaffenbesitzerkreisen die "Hängt sie höher !" Rufe. Was war geschehen ? Ein Polizist wollte einem Bekannten helfen illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen und transportierte sie im Privat PKW. Ein unglaublich schlimmes "Verbrechen" ... Was hätten Polizisten im Einsatz wohl gemacht ? Jede einzelne Waffe fachgerecht in ein Futeral verpackt oder das Zeugs halt einfach in den VW Bus aus den Rücksitz gelegt ? Ja auch bei der Polizei dürfte der Gesetzeswahn und seiner selbst willen - siehe den aktuellen Fall - Grenzen kennen ...

Hier weitere (fiktive) Fälle:

Waffensammler Holger S. hat immer noch ein Butterflymesser welches er einmal zum Geburtstag geschenkt bekommen hat im Tresor liegen weil er es nicht abgeben wollte.

Sportschütze Rainer K. ist auf dem Schiesstand und trainiert mit seiner .45 ACP Pistole. Auf dem Boden findet er eine scharfe 9 mm Patrone. Da er demnächste eine derartige Waffe beantragen will und von der Patrone fasziniert ist nimmt er die Patrone mit heim und schließt sie zusätzlich mit seinen 5.000 .45 ACP Patronen in den Tresor ein.

Sportschütze Dieter R. verfügt über ein SL-8 Gewehr. Er möchte einmal nur aus Spaß probieren wie es ist ein 30 Schuss Magazin am Stück leerzuschiessen. Die Aufsicht auf dem Schiesstand hat im Prinzip nichts dagegen wenn er dies einmalig macht.

Jäger Herbert M. verfügt über einen kleinen Waffenschein und führt eine Gaspistole zum Selbstschutz. Auf dem ihm unbekannten Bahnhof findet eine Großdemonstration statt. Er lässt sich davon nicht beindrucken und wartet eine halbe Stunde auf den nächsten Zug am Bahnsteig.

"Hängt sie höher !" auch bei kleinsten "Vergehen". Gesetz ist Gesetz und sei eine einzelne Regelung noch so unsinnig. Was meinen Sie ?

In diesem Sinne,

ihr Dirty Harry

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Heribert C. hat vom Oppa noch ne Schmeisser und zwei Karoffelstampfer auf dem Dachboden rumliegen. Erbstücke!! Soll sowas wirklich bestraft werden?

Mal im Ernst:

Man kann sich ja über Sinn&Zweck des WaffG streiten, aber wenn ein Gesetz besteht, muß es auch angewandt werden. Das hindert den Richter nicht, sich den Einzelfall anzuschauen und zu einem angemessenen Urteil zu kommen.

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Du solltest richtige Vergehen und Lapalien (die durch Dummheit oder Absicht bei der Gesetzeserstellung entstanden sind) nicht vermischen. Aber wenn du schon was sowas sagst, ich behaupte mal dass man mit dem neuen WaffG jeden aber wirklich jeden wegen irgendwas dran kriegen könnte - auch dich 8) Und genau das war wohl auch einer der Absichten des neuen Gesetzes bzw. der Absichten des Herrn B ...

Heribert C. hat vom Oppa noch ne Schmeisser und zwei Karoffelstampfer auf dem Dachboden rumliegen. Erbstücke!! Soll sowas wirklich bestraft werden?

Mal im Ernst:

Man kann sich ja über Sinn&Zweck des WaffG streiten, aber wenn ein Gesetz besteht, muß es auch angewandt werden. Das hindert den Richter nicht, sich den Einzelfall anzuschauen und zu einem angemessenen Urteil zu kommen.

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Ich will nicht dieses Gesetz verteidigen! Da sind fraglos jede Menge Unklarheiten und Fallstricke und bei böswilliger Handhabung läßt sich damit viel (sinnloses) Unheil anrichten, keine Frage.

Das WaffG ist handwerklich schlecht gemacht, so wie viele Gesetze der letzten Bundesregierung. Das ist - jenseits meiner politischen Präferenzen - einfach ein Fakt.

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Die meisten Gesetze seit den Zeiten der ersten großen Koalition sind handwerklich schlecht!

Auch wenn es komisch klingt: Die Gesetzgebungskunst war in Deutschen Kaiserreich 1871-1918 auf ihrem Höhepunkt der Perfektion!

Ich wünschte nur, wir hätten heute noch Juristen dieses Schlages! :roll:

Gut, damals hatten die Juristen viel mehr Zeit, um jeden Nebensatz eines Gesetzentwurfs bis ins Feinste auszutüfteln und auf jede denkbare Konsequenz abzuchecken, weil die Politiker noch nicht so hektisch, populistisch und regulierungswütig waren wie heute.

Aber so grausliches Schlampereien wie heutzutage müßten auch nicht sein! :x

GRUß

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Die meisten Gesetze seit den Zeiten der ersten großen Koalition sind handwerklich schlecht!

Auch wenn es komisch klingt: Die Gesetzgebungskunst war in Deutschen Kaiserreich 1871-1918 auf ihrem Höhepunkt der Perfektion!

Ich wünschte nur, wir hätten heute noch Juristen dieses Schlages! :roll:

Gut, damals hatten die Juristen viel mehr Zeit, um jeden Nebensatz eines Gesetzentwurfs bis ins Feinste auszutüfteln und auf jede denkbare Konsequenz abzuchecken, weil die Politiker noch nicht so hektisch, populistisch und regulierungswütig waren wie heute.

Aber so grausliches Schlampereien wie heutzutage müßten auch nicht sein! :x

GRUß

Leider nur zu wahr. Im BGB kann man an der Länge und der Verständlichkeit eines § ungefähr abschätzen, wann er geändert/eingefügt worden ist. Je länger & unverständlicher, desto neuer.

Das BGB ist mit dem Anspruch geschaffen worden, daß es auch von einem Bürger ohne juristische Kenntnisse verstanden werden kann.

Heute verstehen nicht einmal mehr Juristen alle Gesetze, sondern idR nur noch die aus ihrem jeweiligen Betätigungsfeld. Was daran liegt, daß man heute nicht nur das Gesetz lesen, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie dieses Gesetz zu verstehen ist, kennen muß.

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Nun ist das Leben seit der Kaiserzeit doch schon ein wenig komplizierter und komplexer geworden, die Konfliktpotentiale und die Rechte und Pflichten der Bürger sind schon ein wenig mehr geworden, folglich muß das auch irgendwo geregelt werden und wo mehr steht gibt es mehr Fehlerquellen und mehr Schlupflöcher/Fehlinterpretationen.

Oder gabs beim Kaiser Probleme mit einem Fernabsatzgesetzt oder mit Gentechnik... oder.. oder ?

Beim Kaiser gabs auch ein Prinzip:

Maul halten und hören was die Obrigkeit sagt.

Auch gab es damals keine Heerscharen von Rechtsverdrehern ... äh....Rechtsanwälten, die jedes Gesetzt sorgfältig auf Schwächen abgeklopft haben, wogegen der Gesetzgeber mit zusätzlichen Formulierungen antwortet.

Auch wenn es komisch klingt: Die Gesetzgebungskunst war in Deutschen Kaiserreich 1871-1918 auf ihrem Höhepunkt der Perfektion!

Das Waffengesetzt hat sicher viele gute Absichten, die aber völlig fehlinterpretiert werden.

Auch sind zuwenig Ausnahmetatbestände hineingeschrieben worden. dann wäre aber das Gesetzt auch noch unübersichtlicher geworden ??

Beispiel die 9 mm Patrone.

Richtig ist und gut , daß ein Unberechtigter keine Munition besitzen darf, es hätte aber ins Waffengesetzt durchaus die Klausel eingeschrieben werden können, daß Munitionsbesitz, wenn einmal gewährt ,für alle Kaliber gilt.

Der Wiederlader darf es ja auch...

Das hat man ( beabsichtigt oder unbeabsichtigt ?) nicht reingeschrieben, folglich müssen Richter das als unberechtigten Munitionsbesitzt werten, auch wenns wiedersinnig ist.

Was macht mich gefährlicher, wenn ich eine Patrone besitze, zu der ich keine Waffe habe, dennoch diese Patrone sicher verwahre und sicher damit umgehe ?

Ich habe aber 10 000 andere Patronen, geringfügig anderes Kaliber und die passende Waffe und bin dennoch kein Problem.

Im Gesetzt steht aber dieser Ausnahmetatbestand nicht... leider.

PS Ich hatte auch mal ein Problem mit einem sächischen Landesgesetzt ( damals von Biedenkopf und seiner CDU geschrieben - nicht von Rot/Grün )

Ich dachte, ich hätte einen Anspruch nach einem Sozialgesetzt, das Ende vom Lied war, daß man von der Behörde gesagt hatte, das Gesetzt wäre mißverständlich geschrieben worden und der Anspruch trifft auf mich nicht zu...

PS Ein Visierabo würde ich von Vorsicht genießen.

Nicht alles was DTS schreibt ist die reine Wahrheit und völlig unbedenklich.

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nun mal dumm gefragt ... wie ist es, wenn ein sportschütze mit wbk und munitionserwerbschein oder eingetragenem muni-erwerb auf der wbk (gehen wir mal von 9para und 45acp aus) eine 7,65er patrone im "besitz" hat?

ist das verboten?

ich dachte bisher immer, daß man als sportschütze verschiedene muni besitzen darf, auch welche die nicht auf der wbk oder muni-erwerbschein eingetragen ist. nur käuflich im laden kann man nur das erwerben, was eingetragen ist.

klingt jetzt vielleicht naive, doch das beispiel mit

"Sportschütze Rainer K. ist auf dem Schiesstand und trainiert mit seiner .45 ACP Pistole. Auf dem Boden findet er eine scharfe 9 mm Patrone. Da er demnächste eine derartige Waffe beantragen will und von der Patrone fasziniert ist nimmt er die Patrone mit heim und schließt sie zusätzlich mit seinen 5.000 .45 ACP Patronen in den Tresor ein. "

hat mich nachdenklich gemacht.

p.s. umkehrschluß für mich wäre dann, da ich einen firmenwaffenschein habe, aber keine wbk dazu (bez. munierwerb), daß ich ebenfalls keine muni besitzen darf. oder stellt ein firmenwaffenschein wieder eine ausnahme dar?

und wenn ich es genau überdenke, braucht man ja lt. waffengesetz auch für die muni ein erlaubnis. somit wird einem die ja nur für das kaliber erteilt, das man auch besitzt.

allerdings darf lt. waffengesetz auch ein dritter "berechtigert" waffen und muni für einen vorrübergehend aufbewahren, womit auch munibesitz eines fremdkalibers legal sein kann.

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Du solltest richtige Vergehen und Lapalien (die durch Dummheit oder Absicht bei der Gesetzeserstellung entstanden sind) nicht vermischen.

Wie ist denn das bitte gemeint?

Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verbrechen begehe, von der/dem ich selbst glaube, dass es keine Ordnungswidrigkeit oder Verbrechen ist, dann sollte ich nicht bestraft werden?

Wie gesagt Harry, manchmal glaube ich.........

In diesem Fall glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber derjenige ist, der dumm war! Offensichtlich hast du den von dir referenzierten Bericht nicht sorgfältig gelesen! Wenn doch hättest du erkennen müssen, dass Polizist (und dessen Bekannter) bei dieser Aktion diejenigen waren, die sich ziemlich dämlich angestellt haben! Zunächst einmal hätte der "Händer" die illegalen Waffen gar nicht legal verkaufen können. Ausserdem steht im Text, dass das ganze vor Ablauf der Amnestiefrist passiert ist. Hätte der Bekannte dem Polizisten die Waffen also ganz offiziell übergeben und dieser hätte die Waffen ganz offiziell sicher gestellt, wäre beiden überhaupt nichts passiert!

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nun mal dumm gefragt ... wie ist es, wenn ein sportschütze mit wbk und munitionserwerbschein oder eingetragenem muni-erwerb auf der wbk (gehen wir mal von 9para und 45acp aus) eine 7,65er patrone im "besitz" hat?

ist das verboten?

ich dachte bisher immer, daß man als sportschütze verschiedene muni besitzen darf, auch welche die nicht auf der wbk oder muni-erwerbschein eingetragen ist. nur käuflich im laden kann man nur das erwerben, was eingetragen ist.

klingt jetzt vielleicht naive, doch das beispiel mit

"Sportschütze Rainer K. ist auf dem Schiesstand und trainiert mit seiner .45 ACP Pistole. Auf dem Boden findet er eine scharfe 9 mm Patrone. Da er demnächste eine derartige Waffe beantragen will und von der Patrone fasziniert ist nimmt er die Patrone mit heim und schließt sie zusätzlich mit seinen 5.000 .45 ACP Patronen in den Tresor ein. "

hat mich nachdenklich gemacht.

p.s. umkehrschluß für mich wäre dann, da ich einen firmenwaffenschein habe, aber keine wbk dazu (bez. munierwerb), daß ich ebenfalls keine muni besitzen darf. oder stellt ein firmenwaffenschein wieder eine ausnahme dar?

und wenn ich es genau überdenke, braucht man ja lt. waffengesetz auch für die muni ein erlaubnis. somit wird einem die ja nur für das kaliber erteilt, das man auch besitzt.

allerdings darf lt. waffengesetz auch ein dritter "berechtigert" waffen und muni für einen vorrübergehend aufbewahren, womit auch munibesitz eines fremdkalibers legal sein kann.

Hi MSM,

nach der alten Gesetzeslage war lediglich der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig, der Besitz jedoch nicht. Im aktuellen Gesetz ist allerdings auch der Besitz erlaubnispflichtig. Daher darfst du nur Munition besitzen, für die du aufgrund deiner WBK oder eines Munitionserwerbscheins berechtigt bist. Eine Ausnahme sind Wiederlader, die dürfen jede selbst geladenen Munition besitzen (das allerdings aufgrund des Sprengstoffgesetzes).

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Also zum Bericht selber - erfahrungsgemäß steht in derartigen Artikeln nicht alles oder manches verfälscht drin. Aber ich gehe einmal davon aus dass ein Polizist sich mit dem Gesetz auskennt.

Zum Gesetz selber - es ist nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes möglichst viele Bürger wegen Lapalien zum Kriminellen zu stempeln. Und wie DTS schon einmal bemerkte dieses Waffengesetz wird nicht das letzte sein ...

Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verbrechen begehe, von der/dem ich selbst glaube, dass es keine Ordnungswidrigkeit oder Verbrechen ist, dann sollte ich nicht bestraft werden?

Wie gesagt Harry, manchmal glaube ich.........

In diesem Fall glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber derjenige ist, der dumm war! Offensichtlich hast du den von dir referenzierten Bericht nicht sorgfältig gelesen! Wenn doch hättest du erkennen müssen, dass Polizist (und dessen Bekannter) bei dieser Aktion diejenigen waren, die sich ziemlich dämlich angestellt haben! Zunächst einmal hätte der "Händer" die illegalen Waffen gar nicht legal verkaufen können. Ausserdem steht im Text, dass das ganze vor Ablauf der Amnestiefrist passiert ist. Hätte der Bekannte dem Polizisten die Waffen also ganz offiziell übergeben und dieser hätte die Waffen ganz offiziell sicher gestellt, wäre beiden überhaupt nichts passiert!

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Wie ist denn das bitte gemeint?

Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verbrechen begehe, von der/dem ich selbst glaube, dass es keine Ordnungswidrigkeit oder Verbrechen ist, dann sollte ich nicht bestraft werden?

In der Tat! So ist es.

Es gehört immer das "Wissen" und "Wollen" dazu.

Niemand wird bestraft, wenn er etwas Unrechtes getan hat, dessen er nicht wusste oder wollte.

Z.B. ist es kein "Schwarzfahren", wenn der Betreffende nicht "schwarzfahren" wollte.

Oder kann niemand verurteilt werden, der als "Schlafwandler" etwas getan hat oder volltrunken (hier höchstens wegen vorsätzlichem Vollrausch) usw.

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Nur, wenn du unvermeidbaren Tatbestandsirrtum oder Verbotsirrtum meinst:

§ 16 StGB Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

§ 17 StGB Verbotsirrtum

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

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Stimmt leider nicht , den es gibt den schönen Satz :" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "

Der Satz mag schön sein und immer wieder gerne ausgesprochen, ist aber genau so sinnvoll wie "Eltern haften für ihre Kinder" (niemand kann in einem Rechtsstaat strafrechtlich für einen anderen haften) oder "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!" (Die ganze Gesetzgebung mit einem Handstreich dahin? :shock: )

Wenn ein Vorsatzt erkennbar ist, dann ist das höchstens noch strafverschärfend. :shock::(

Das ist richtig!

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Also zum Bericht selber - erfahrungsgemäß steht in derartigen Artikeln nicht alles oder manches verfälscht drin. Aber ich gehe einmal davon aus dass ein Polizist sich mit dem Gesetz auskennt.

Zum Gesetz selber - es ist nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes möglichst viele Bürger wegen Lapalien zum Kriminellen zu stempeln.

Also lass mich das mal zusammenfassen:

Es kann als bewiesen angesehen werden, dass sich der besagte Polizist mit dem Gesetz ausgekannt haben muss, da er sonst ja nicht gewusst hätte, wie gegen das Gesetz zu verstossen ist.

Für diesen Verstoss sollte er aber nicht bestraft werden, da er das Gesetz ja kennt und somit weiß, wie er sich korrekt hätte verhalten können.

Ebenfalls gegen eine Bestrafung sprechen die im Gesetz verankerten Amnestieregelungen, da diese nur ins Gesetz aufgenommen wurden, um einen sonst gesetzestreuen Bürger zu kriminalisieren.

Im Übrigen berichtest Du regelmäßig über Missstände rund um das Waffenrecht und beziehst Stellung dazu. Ein besonderes Gewicht bekommt deine Kolumne durch die Tatsache, dass die von dir genannten Quellen zur Untermauerung dieser Missstände laut deinen eigenen Angaben nicht besonders vertrauenswürdig sind.

Ist es das was Du sagen willst?

Und wie DTS schon einmal bemerkte dieses Waffengesetz wird nicht das letzte sein ...

Und was hat jetzt DTS damit zu tun? Ödipus?

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(niemand kann in einem Rechtsstaat strafrechtlich für einen anderen haften)

Doch : zum Beispiel ein Bürge.

Wenn Du für jemand bürgst der anschließend Mist baut, bist Du ( mit ) Mode.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

Auch das ist möglich, zum Beispiel in Gewinnspielen.

Mit der Annahme der AGB wird anerkannt, daß auf Rechtsmittel verzichtet wird .

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@obiwan:

Zu dem Thema wissen und wollen wurde ja schon einiges gesagt. Lass mich dazu bitte noch folgendes ergänzen:

Im konkreten Fall unterstellt Harry ja, dass der Polizist durchaus wusste, was er tat:

Aber ich gehe einmal davon aus dass ein Polizist sich mit dem Gesetz auskennt.

Insofern müsste man sogar Vorsatz unterstellen!

Im Übrigen nimmt Harry immer wieder Bezug auf (fiktive) Fälle, in denen es nicht darum geht, dass jemand unbewusst eine Straftat begeht, sondern er sagt vielmehr, das sich der betreffende durchaus bewusst ist, dass er gegen das Gesetz verstößt. Harry schein dann nur der Meinung zu sein, dass in diesen Fällen der betreffende nicht verurteilt werden solle, weil das Gesetz nicht korrekt ist.

Im Klartext:

Die Beispiele von Harry spiegeln die Meinung wieder, man könne das Gesetz komplett ignorieren, solange man nur selbst der Meinung ist, die eigenen Handlungen seien gerechtfertigt.

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