Jägermeister Posted April 18, 2016 at 05:49 PM Share Posted April 18, 2016 at 05:49 PM Zitat Im März 2015 hatte der Infobrief berichtet, das Bundesministerium des Innern beabsichtige eine Korrektur des § 49 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV). Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wurde 2009 die Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke neu geregelt. Dies betraf im Bereich des Schießsports insbesondere das für das Wiederladen von Patronenmunition verwendete Nitrocellulosepulver (NC-Pulver). Pulver, die noch ohne die neuen Kennzeichnungen in den Verkehr gebracht wurden, durften nur noch bis zum 5. April 2015 verwendet werden. Die angekündigte Gesetzesänderung soll die Weiterverwendung von "altem Pulver" künftig wieder ermöglichen. Nun hat das BMI auf Anfrage des BDS mitgeteilt, das Gesetzesvorhaben verzögere sich noch. Die Verbesserung werde daher erst 2016 erfolgen, wahrscheinlich gegen Jahresende. Bei den Betroffenen ist daher weiterhin Geduld gefragt. Quelle: BDS Infobrief per E-Mail vom 18.04.2016 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 18, 2016 at 07:11 PM Share Posted April 18, 2016 at 07:11 PM Wenn einer in der freien Wirtschaft so schlampig arbeitet, ist er spätestens nach einem halben Jahr verhungert. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted June 16, 2016 at 10:34 AM Share Posted June 16, 2016 at 10:34 AM Solche Idioten, da hätte es genügt, wenn man geregelt hätte das mit Stichtag vom .... Pulver nur noch mit der neuen Kennzeichnung verkauft werden darf. Restpulver das vorher erworben wurde darf aufgebraucht werden. Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 16, 2016 at 10:37 AM Share Posted June 16, 2016 at 10:37 AM Zitat Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? Weil es deutsche Juristen sind. Noch Fragen............ GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted June 16, 2016 at 11:29 AM Share Posted June 16, 2016 at 11:29 AM Was für eine absurd sinnlose Sache und Diskussion- ich sag jetzt auch nicht, was mir dazu alles einfällt, aber nur mal angemerkt, wer als Wiederlader nach dem reichlich im voraus bekannten Stichtag noch altes Pulver hatte, ja der ist doch selbst schuld, denn Hülsen gibt es reichlich und die Lagermenge von Munition ist nicht beschränkt GP 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted June 17, 2016 at 09:03 AM Share Posted June 17, 2016 at 09:03 AM nö, alleine daran liegts nicht, entweder KONNTEN, oder WOLLTEN die nicht soweit (mit)denken......ich vermute zweiteres....also Absicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted June 20, 2016 at 05:13 PM Share Posted June 20, 2016 at 05:13 PM Am 6/16/2016 at 13:29 , Gatopardo sagte: Was für eine absurd sinnlose Sache und Diskussion- ich sag jetzt auch nicht, was mir dazu alles einfällt, aber nur mal angemerkt, wer als Wiederlader nach dem reichlich im voraus bekannten Stichtag noch altes Pulver hatte, ja der ist doch selbst schuld, denn Hülsen gibt es reichlich und die Lagermenge von Munition ist nicht beschränkt GP Es gibt noch andere dem Sprengstoffgesetz unterliegende Sächelchen, die du eben nicht so auf die Schnelle verladen oder benutzen konntest. Achtung, Tellerrand ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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