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Vereinsrecht: Satzungsänderung


bopper

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Mal ne Frage:

Mein "Hauptverein" hat mir kürzlich die Einladung zur Halbjahresversammlung geschickt. Tagesordnung u. a. Satzungsänderung. Der Einladung war auch eine unkommentierte Kopie der neuen, noch zu beschließenden Satzung beigefügt.

Jedenfalls kann ich ohne 1:1 Vergleich mit der alten Satzung gar nicht erkennen, was überhaupt neu bzw. anders ist.

Laut alter Satzung steht unter "§ 14 Satzungsänderungen":

Eine Änderung der Satzung kann nur in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder vorgenommen werden. Sollen Satzungsänderungen zur Abstimmung kommen, müssen die Änderungsanträge mindestens 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht sein, und in der Einladung zur Versammlung den Mitgliedern mitgeteilt werden.

Wie geschrieben, komplett neue Satzung lag bei, aber was geändert werden soll, wurde nicht erläutert.

Könnte ich mit Verweis auf diesen Paragraphen der bisherigen Satzung die Abstimmung abwürgen oder ist die komplette neue Satzung als "Änderungsantrag" zu verstehen?

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Änderungsanträge sind denknotwendigerweise immer solche, die von einzelnen Mitgliedern kommen. Daher auch die 8 Wochenfrist zur Vorbereitung etc. Dies hier ist aber der Fall, daß sich der Verein eine neue Satzung geben will. Es kommt also vom Verein selbst und da nützt Dir das nichts, denn der Verein muß sich selbst ja wohl keinen Antrag stellen. Die neue Satzung wurde als Entwurf mit der Einladung versandt und ist somit TOP der Versammlung.

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Ganz nebenbei, warum hast Du keine aktülle Satzung? Kriegt bei uns jeder Neuling MIT dem Aufnahmeantrag.

Das habe ich mich auch gefragt. Die alte habe ich seit genau heute. Danach müsste ich seit 6 Jahren eine Schützentracht besitzen. :D

Irgendwie lief mein Beitritt etwas halbwild ab. Der örtliche BüMa war damals die Schnittstelle zum Verein, der hat gleich den Aufnahmebeitrag kassiert, beim Vorstand musste ich mich dann vorstellen. Einen schriftlichen Aufnahmeantrag habe ich nie gestellt oder ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Kurz danach wurde der BüMa von der Polente hops genommen. War ne turbulente Zeit für den Verein, das mit der Satzung ist damals in dem Chaos vermutlich untergegangen.

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Irgendwie lief mein Beitritt etwas halbwild ab. Der örtliche BüMa war damals die Schnittstelle zum Verein, der hat gleich den Aufnahmebeitrag kassiert, beim Vorstand musste ich mich dann vorstellen. Einen schriftlichen Aufnahmeantrag habe ich nie gestellt oder ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Kurz danach wurde der BüMa von der Polente hops genommen. War ne turbulente Zeit für den Verein, das mit der Satzung ist damals in dem Chaos vermutlich untergegangen.

Nicht gerade der Durchschnitts-SV, aber das wollen wir ja eh nicht :D

BTW, ihr habt die Tracht in der Satzung? Sachen gibts...

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BTW, ihr habt die Tracht in der Satzung? Sachen gibts...

Ja, steht unter "Rechten und Pflichten":

Nach Befürwortung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand hat das ordentliche Mitglied in einem angemessenen Zeitraum (6 Monate) sich die Schützentracht der SGK e. V. anzuschaffen. Ausnahmeregelungen können auf begründeten Antrag des Vereinsmitglieds vom Vorstand erlassen werden.

Na ja. Ich habe keine und werde auch keine erwerben.

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Lass nur, bopper - ich bekomme auch keine Uniform.

Das Teil muss übrigens so teuer sein, dass ich nach Erwerb einer solchen Uniformjacke gar kein Geld mehr fürs Schießen hätte.

Man muss halt Prioritäten setzen.

(Und wenn ich mit einer grünen Jacke und Seppelhut durch die Gegend laufen wollte, wäre ich gleich Jäger geworden)

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Das Teil muss übrigens so teuer sein, dass ich nach Erwerb einer solchen Uniformjacke gar kein Geld mehr fürs Schießen hätte.

Man muss halt Prioritäten setzen.

(Und wenn ich mit einer grünen Jacke und Seppelhut durch die Gegend laufen wollte, wäre ich gleich Jäger geworden)

Oder Oberförster:mrgreen:

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Nach Befürwortung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand hat das ordentliche Mitglied in einem angemessenen Zeitraum (6 Monate) sich die Schützentracht der SGK e. V. anzuschaffen. Ausnahmeregelungen können auf begründeten Antrag des Vereinsmitglieds vom Vorstand erlassen werden.

"Satzung alt" oder "Satzung neu"?

Vielleicht ist dies die Stelle die geändert werden soll?

Oftmals sind in den Satzungen noch festgelegt, dass die Mitglieder erst ab 21 wählbar sind wählen dürfen und dass alle Mitglieder persönlich eingeladen werden müssen (kostenintensiv).

Diese beiden Fakten werden bei den Vereinen nun nach und nach geändert. (Wahlfähig und wählbar ab 18, Einladung per Zeitung oder örtl. Mitteilungsblatt.)

Generell zur Satzungsänderung:

Es gibt Dinge in einer Satzung (z.B. Vereinszweck oder Vorgaben, die die Gemeinnützigkeit berühren, wie Zahlungen an Mitglieder, Vorstände oder Trainer), die bedürfen einer gesetzlich festgelegten Mehrheit.

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