Glockologe Posted September 4, 2017 at 12:20 PM Share Posted September 4, 2017 at 12:20 PM Vor Gericht und auf hoher See........... Das Gericht hat bei dem Einbruchsfall gesetzeskonform entschieden. Der Nimrod hat wohl auch nach der Schußabgabe alles richtig gemacht. Was zB im Fall Sittensen nicht so klar ist. Dazu kommt, daß der ursprüngliche Fall nach einem Freispruch neu aufgedröselt wurde, man ganz einfach das Vorliegen einer Notwehrsituation verneint hat, wobei wohl in dubio etwas unter den Tisch gefallen ist und damit der Notausgang zum durch Gemütszustand nicht strafbewehrten Notwehrexzess zugeschlagen wurde. Vieleicht keine Vollidioten die Herren Juristen, aber wie es moralisch zu bewerten ist, wäre die andere Frage. Ziemlich idiotisch wird es aber im Südosten der Republik wenn sich ein Richter vom warmen Bänklein aus über Grade der Verängstigung in einer gewalttätigen Situation ausläßt. Wir haben kein Case Law (leider , oder Gott sei Dank), also gelten noch immer Stgb und Kommentare. Daß diese oft verbogen werden, bis es knirscht ist leider nicht mehr zu bezweifeln. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted September 4, 2017 at 12:33 PM Share Posted September 4, 2017 at 12:33 PM vor 19 Stunden, kawakawa sagte: @Jägermeister: Dachte mit der Schreckschuss soll man nicht fuchteln und drohen, sondern kurz nutzen, wenn man sie halt nutzen muss? Yep, richtig! Aaaaaber! Du bist nicht Wyatt Earp. Es dauert schon ein klein wenig eine Waffe zu ziehen und in Anschlag zu bringen. Diese, sagen wir für den Normalverbraucher, zwei Sekunden, können zu einer völligen Neubewertung der Situation durch den Täter führen. Ehrlich ich habe einen erlebt, der sich eingenäßt hat. Zieht er sich zurück, fein! Mun gespart und auch rechtlich aus dem Schneider, wenn Du den Vorfall unmittelbar der Exekutive zu Kenntnis bringst. Du anzeige gemacht, Du der Gute. Es braucht dann was die Froschfresser so schön als sang froid bezeichnen: Die Ruhe, den Finger lang zu lassen wenn das Tatvorhaben offensichtlich abgebrochen wurde. Konnte man dies durch Tunnelblick oÄ. nicht erkennen und es knallt, erst mal tragisch für den Täter, aber auch für den Waffenträger falls Zeugen und/oder Kameras vor Ort waren. Großes Problem in der Einkaufspassage, non-issue am Waldweg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 4, 2017 at 01:01 PM Share Posted September 4, 2017 at 01:01 PM vor 27 Minuten, Glockologe sagte: Du anzeige gemacht, Du der Gute. Bist du hier vom Gesetz her sogar dazu verpflichtet. Auch die Drohung mit einer Schußwaffe ist anzeigepflichtig - sollte man daher tunlichst nicht "vergessen" 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted September 4, 2017 at 01:13 PM Share Posted September 4, 2017 at 01:13 PM Ja, war so gemeint. Wer eine Waffe führt, egal welcher Art, muß peinlichst darauf achten, am Boden des Gesetzes zu bleiben. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
kawakawa Posted September 4, 2017 at 02:47 PM Author Share Posted September 4, 2017 at 02:47 PM vor 1 Stunde, Der Reservist sagte: Bist du hier vom Gesetz her sogar dazu verpflichtet. Auch die Drohung mit einer Schußwaffe ist anzeigepflichtig - sollte man daher tunlichst nicht "vergessen" Hast Du mir dafür ggf. die Rechtsgrundlage? Ich habe mal das StGB und StPO durchgelesen, weil ich mich für Strafrecht (eher Wirtschaftsstrafrecht, GwG und so) früher interessierte. Aber eine Anzeigepflicht nach Drohung mit Schusswaffe habe ich im Paragraphendschungel nie zu Gesicht bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 4, 2017 at 02:54 PM Share Posted September 4, 2017 at 02:54 PM vor 1 Stunde, Der Reservist sagte: Bist du hier vom Gesetz her sogar dazu verpflichtet. Auch die Drohung mit einer Schußwaffe ist anzeigepflichtig - sollte man daher tunlichst nicht "vergessen" Das ist mir auch neu. Ich ging bisher davon aus, daß ich nicht verpflichtet bin, mich selbst zu belasten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted September 4, 2017 at 03:02 PM Share Posted September 4, 2017 at 03:02 PM Nun per definitio wurde §241 Stgb verletzt., vulgo Bedrohung. Es gilt nun darzustellen, warum diese Handlung ohne Schuld erfolgte. Zu einem Problem wird es zugegeben nur, wenn die Handlung publik wird, zB durch Bezichtigung durch den eigentlichen Täter, oder Zeugen. Fällt ein Baum tief im Wald um und keiner ist da, dann könnte es genau so gut nicht passiert sein. Sobald es aber durch welche Umstände auch immer Öffentlichkeit hat, wird die Unterlassung der Anzeige zum Problem. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted September 4, 2017 at 03:22 PM Share Posted September 4, 2017 at 03:22 PM Zitat Ich ging bisher davon aus, daß ich nicht verpflichtet bin, mich selbst zu belasten. Ist auch so, gibt nur "Nichtanzeige geplanter Straftaten" wobei es sich da nur um besondere Straftaten handelt. Allgemeine Anzeigepflicht besteht nicht. Und selbst belasten musst du dich auch nicht. Und noch was, "weil der Kaiser so splitterfasernackt ist".. Grundsätzlich wo keine Kläger und Zeugen auch keine Richter. .und man sich mal vergegenwärtigen muss wenn deine potentiellen Angreifer Leute sind wo man nicht weiß wer sie sind, woher sie kamen, und woher sie gehen, dann wird sie auch keiner vermissen und nach ihnen suchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted September 4, 2017 at 03:25 PM Share Posted September 4, 2017 at 03:25 PM Ich habe vor längerer Zeit bei einer juristischen Unterweisung im Schützenverein gelernt, dass grundsätzlich jeder Waffeneinsatz gemeldet werden muss. Macht auf jeden Fall Sinn. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted September 4, 2017 at 04:25 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:25 PM Natürlich ist es das, die Polizei hat weniger zu tun wenn sich die Leute selbst und gegenseitig hinhängen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 4, 2017 at 04:45 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:45 PM vor 1 Stunde, Califax sagte: Ich ging bisher davon aus, daß ich nicht verpflichtet bin, mich selbst zu belasten. Wieso belastest du dich, wenn du eine Notwehrsituation schon durch das Zeigen einer Waffe abwehren kannst? Glockologe hat hat die Grundlage zitiert. Was würde passieren, wenn jemand sieht, wenn du deine Waffe auf jemanden richtest, der die "Bedrohung" nicht gesehen hat und die Polizei anruft. Sollte man dich nicht mehr am "Tatort" antreffen, denke ich, daß man dich zur Fahndung ausschreiben wird. Es wird also in deinem eigenen Interesse liegen. Wie Glockologe weiter schreibt "wo kein Kläger, da kein Richter" - aber woher weiß ich, daß es keine Kläger gibt? Ist auch so eine der Grauzonen, wo ich entscheiden kann, ob ich ein Risiko eingehe oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 4, 2017 at 04:46 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:46 PM Bist du hier vom Gesetz her sogar dazu verpflichtet. Auch die Drohung mit einer Schußwaffe ist anzeigepflichtig - sollte man daher tunlichst nicht "vergessen"Ächt? Mich greift jemand mit nem Messer an und ich drohe. Daraufhin zieht der den Schwanz ein und ICH muss MICH anzeigen?Wo steht das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 4, 2017 at 04:50 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:50 PM Just now, Medizinmann sagte: Ächt? Mich greift jemand mit nem Messer an und ich drohe. Daraufhin zieht der den Schwanz ein und ICH muss MICH anzeigen? Wo steht das? Du mußt nicht Dich anzeigen, sondern die Waffenanwendung anzeigen, weil es de facto erst einmal eine Bedrohung ist, die du begehst. Aus dem Notwehrgedöns ist dann abzuleiten, daß wenn eine Straftat aus einer Notwehrsituation erfolgt, diese straffrei ist bzw. nicht weiter verfolgt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted September 4, 2017 at 04:52 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:52 PM Du zeigst Dich nicht an, sondern Du meldest den notwehrbedingten Waffeneinsatz, und zwar möglichst, bevor Dir Dein Gegner mit falschen Behauptungen zuvor kommt. Steht irgend wo in einem Gesetz, weiß im Moment nur nicht mehr, wo. Nicht vergessen, Du bist der Gute. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 4, 2017 at 04:52 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:52 PM Wo kann ich das nachlesen? Gesetzestext wenn möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted September 4, 2017 at 04:54 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:54 PM vor 1 Minute, Medizinmann sagte: Wo kann ich das nachlesen? Gesetzestext wenn möglich. weiß im Moment nur nicht mehr, wo. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 4, 2017 at 04:56 PM Share Posted September 4, 2017 at 04:56 PM vor 1 Minute, Medizinmann sagte: Wo kann ich das nachlesen? Gesetzestext wenn möglich. Ich hab den "Gesetzestext/-kommentar" nicht greifbar, werde aber mal graben. Glockologes Paragraph 241 greift aber schon mal 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 4, 2017 at 05:00 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:00 PM okay, "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."Ihr dürft den Fehler selbst finden. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 4, 2017 at 05:10 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:10 PM Wenn überhaupt zeige ich den versuchten Überfall des Angreifers an und erläutere, wie ich mich dagegen zur Wehr gesetzt habe. Und da ich noch unter Schock stehe, spricht mein Anwalt für mich. 2 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 4, 2017 at 05:17 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:17 PM (edited) vor 7 Minuten, Jägermeister sagte: erläutere, wie ich mich dagegen zur Wehr gesetzt habe Und damit zeigst du auch deinen Waffeneinsatz an vor 27 Minuten, Der Reservist sagte: sondern die Waffenanwendung anzeigen, weil es de facto erst einmal eine Bedrohung ist, die du begehst. Aus dem Notwehrgedöns ist dann abzuleiten, daß wenn eine Straftat aus einer Notwehrsituation erfolgt, diese straffrei ist bzw. nicht weiter verfolgt wird. Nach einem Überfall wird sicherlich niemand zur Polizei gehen und sagen "Ich hab gerade mal jemandem meine Knarre unter die Nase gehalten" Edited September 4, 2017 at 05:19 PM by Der Reservist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted September 4, 2017 at 05:35 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:35 PM vor 30 Minuten, Medizinmann sagte: okay, "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Ihr dürft den Fehler selbst finden. Eine Notwehr/Nothilfehandlung bleibt eine Bedrohung oder eine KV, oder ein Totschlag. Der Vorgang steht nur außer Strafe. Der Jägermeister hat es korrekt benannt: Natürlich wird die gegen einen selbst gerichtete Straftat angezeigt. Die ist ja die Rechtfertigung für das eigene Handeln. Damit setze ich naturgemäß die Behörden auch über meinen eigenen OC, oder was auch immer Einsatz in Kenntnis. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 4, 2017 at 05:53 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:53 PM so, jetzt spiele ich auch wieder mit euch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted September 4, 2017 at 05:55 PM Share Posted September 4, 2017 at 05:55 PM Das wird wieder ein Monsterthread. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted September 4, 2017 at 07:00 PM Share Posted September 4, 2017 at 07:00 PM (edited) vor einer Stunde, Glockologe sagte: Das wird wieder ein Monsterthread. Kleiner Tip.. Das ist das dritte deutschsprachige Forum, in dem der Anfang des Tröts erschien. Gleicher User, gleiche Fragestellung. Gleiche Formatierung. Aufs Wort genau. Bildet Euch ne Meinung, aber nicht bei Bild.. Edited September 4, 2017 at 07:01 PM by Ausbilder Schmidt 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted September 4, 2017 at 07:10 PM Share Posted September 4, 2017 at 07:10 PM vor 9 Minuten, Ausbilder Schmidt sagte: Gleicher User, gleiche Fragestellung. Gleiche Formatierung. Also falscher Fuffziger? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
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