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Kein Jagdschein: Waffen abgeben?


Jägermeister

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Zitat

In den letzten fünf Jahren habe ich keinen Jagdschein mehr gelöst. Jetzt fordert mich der Landkreis auf, entweder einen neuen Jagdschein zu lösen oder alle Waffen zwecks Vernichtung abzugeben. Die Waffen sind alter Familienbesitz. Ich verwahre sie ordnungsgemäß in einem Waffenschrank. Meine Enkel sollen die Waffen nach bestandener Jagdprüfung bekommen. Das habe ich dem Kreis mitgeteilt. Wie ist die Rechtslage?

https://m.wochenblatt.com/land-kultur/kein-jagdschein-waffen-abgeben-3125.html

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Mit dem Jagdschein hat ein Jäger per se ein Bedürfnis. Auch das ruhen kann behördlicherseits geduldet werden, manche übersehen es auch schlicht.

Aber mal Hand aufs Herz, mit 200 €uronen für einen 3 Jahresjagdschein wäre das Thema erledigt. Es verlangt ja nicht mal jemand das er noch jagen geht, benötigt den JS aber als Bedürfnisgrundlage. Sollte aber alles hinlänglich bekannt sein.

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vor einer Stunde, Der Reservist sagte:

Es zeigt sich wieder einmal - das Bedürfnisprinzip gehört endlich abgeschafft.

Das seh ich auch so. Bin mir nicht mal sicher, ob der Waffenbesitz für Jäger auch in anderen Eu Ländern als Bedürfnisgrundlage zum Waffenbesitz an das lösen von JS gebunden ist? Wenn dem nicht so ist, könnten wir uns der EU angleichen. Wären 74 Mio weniger Verwaltungseinnahmen in 3 Jahren. 

Dann kommt doch eher das Tempolimit auf Autobahnen, haben allen anderen EU Staaten ja auch :tease:

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vor 11 Stunden, Gunfire sagte:

Ich möchte mal wissen, ob sich der Besitzer einer Blauen Mauritius auch so klaglos enteignen lassen würde.

Präzedenzbeispiel für sowas siehe Cornelius Gurlitt...

Kein Köter braucht in Schland mehr wie 5000€ wenn er keinen Fußballverein oder ein Mandat hat, alles was mehr ist, ist verdächtig hat gefälligst der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl zu dienen... 

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vor 3 Stunden, Gunfire sagte:

Entschuldige, bekommt er für das Abgeben etwa etwas?

Er darf doch problemlos an einen Berechtigten veräußern. In Deutschland ist es nun einmal so, dass der Waffenbesitz nur unter Erlaubnisvorbehalt (so hieß das glaube ich) ausgeübt werden darf. In den US of Alochtrump gilt das deswegen nicht, weil die den Besitz als verfassungsmäßiges Recht garantiert haben.

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Am 2.9.2017 at 14:26 , Jägermeister sagte:

Er darf doch problemlos an einen Berechtigten veräußern. In Deutschland ist es nun einmal so, dass der Waffenbesitz nur unter Erlaubnisvorbehalt (so hieß das glaube ich) ausgeübt werden darf. In den US of Alochtrump gilt das deswegen nicht, weil die den Besitz als verfassungsmäßiges Recht garantiert haben.

"In den US of Alochtrump" .... gibt es hier keine Forenregeln???

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