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Repetierflinte mit Pistolengriff...


Anaconda.44

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ist ja seit 2003 ein verbotener Gegenstand, steht so klar und deutlich im Gesetz, da gibts ja nichts zu deuteln.

Nun fragte mich ein Kunde, ob er denn einen Pistolengriff an seine Salut-Flinte machen darf.

Ich hab erst mal gesagt, dass er es lassen soll.

Eine Salut-Repetierflinte ist zwar eine freie Waffe, jedoch immer noch eine Waffe und somit eine freie Repetierflinte.

Ich befürchte, dass er wenn er da einen Pistolengriff montieren würde, er einen verbotenen Gegenstand herstellt.

Wie seht Ihr das?

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Ich seh das Problem nicht so sehr in "Waffe im Sinne des WaffG" sondern im verbotenen Gegenstand.

Eine Waffe im Sinne des WaffG ist sie immer, wenn auch frei. Es wird Kartuschenmunition verschossen.

Die Frage ist m.A.n. ob es sich noch um eine, nun freie, Repetierflinte handelt oder nicht.

WaffG Anlage 2, 1.2.1 :.....oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

Hier wird nicht zwischen freien und EWB plichtigen Waffen unterschieden...:?

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