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Antwort auf mein Schreiben an die EU-Abgeordneten


Hollowpoint

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Immerhin EIN EU-Parlamentarier hatte auf mein Protestschreiben gegen die geplante EU-Waffenrichtlinie geantwortet!!!

Hier die Stellungnahme des FDP-Abgeordneten Jorgo Chatzimarkakis:

Sehr geehrter Herr Hollowpoint,

vielen Dank für Ihre Email, in dem Sie den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)93) ansprechen, der sich auf die Umsetzung eines entsprechenden UN-Protokolls (A/RES/55/255) aus dem Jahre 2001 bezieht.

Das Europäische Parlament befasst sich mit diesem Kommissionsvorschlag in zwei Ausschüssen. Der federführende Ausschuss ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gibt seine Stellungnahme zu dem Vorschlag ab.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, für den ich die Stellungnahme verfasst habe, hat vorgeschlagen, folgende Punkte des Kommissionsvorschlags zu ändern:

Um eine Rückverfolgbarkeit von Waffen besser zu ermöglichen, sollen Waffenbücher zukünftig mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht resultiert aus der Tatsache, dass Waffen eine lange Lebensdauer haben, währenddessen eine Verfolgbarkeit sichergestellt werden muss. Die Waffenbücher sollen zusätzlich in ein Zentralregister der Mitgliedstaaten eingetragen und jedweder Eigentumsübertrag vermerkt werden. Hinzu kommt, dass jede Waffe eine europaweit einheitliche Kennzeichnung bekommen soll. Auch umgebaute Waffen sind im Anwendungsbereich der Richtlinie enthalten.

Die Kommission soll aufgefordert werden, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu den Folgen einer Verringerung der Kategorien von Waffen auf die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu erstellen.

Es wurden diverse Definitionen eingefügt, um den Anwendungsbereich deutlicher zu bestimmen, wobei klar die Vorgaben des UN-Protokolls umgesetzt worden sind.

Der Bereich der Fernabsatzgeschäfte wurde in den Anwendungsbereich mit einbezogen. Die Regeln dieser Richtlinie sollen gleichermaßen auf den Handel mit Waffen im Internet Anwendung finden, da der Internethandel seit Inkrafttreten der Richtlinie stark an Bedeutung gewonnen hat.

Innerhalb von fünf Jahren und im Folgenden alle fünf Jahre soll die Kommission einen Bericht zu den Erfahrungen der Anwendung dieser Richtlinie verfassen und dem Parlament und dem Rat vorlegen. Des Weiteren soll die Kommission eine Untersuchung zur Vermarktung von Waffennachbildungen in der EU durchführen.

Entgegen Ihrer Annahme wird es keine Beeinträchtigung für Jäger und Sportschützen durch die Änderung der Richtlinie 91/477/EWG geben. Auch die wohl wesentlichste Änderung, nämlich dass der Erwerb und Besitz von Feuerwaffen zukünftig in allen Mitgliedstaaten von einer Lizenz abhängen muss, wird Jäger und Sportschützen in Deutschland nicht betreffen. Das deutsche Waffenrecht sieht dies ohnehin vor.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Punkten vorerst nur um die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres handelt. Die Endabstimmung unter Berücksichtigung des Berichts des Binnenmarktausschusses steht noch aus. Der Bericht des Binnenmarktausschuss beinhaltet unter anderem auch, dass Jäger, Sportschützen und Sammler, nicht nachträglich Lizenzen für bereits im Eigentum befindliche Waffen erwerben müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Frau Gisela Kallenbach, MdEP (Die Grünen), als zuständige Berichterstatterin des Binnenmarktausschusses zurzeit in Verhandlungen mit Rat und Kommission steht. Da bis dato noch keine Einigung erzielt worden ist, wurde die geplante Abstimmung des Berichts auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben. Allerdings kann frühestens zum Ende des Jahres mit einer Entscheidung gerechnet werden.

In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben, und

mit den besten Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis

GRUß

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hut ab! auch für dein engagement!

Danke!

Als einer von den ca. 500 Legalwaffenbesitzern in diesem traurigen Land, die etwas für ihre Sache tun, freut mich Dein Zuspruch besonders.

Danke auch an Herrn Dr. Jorgo Chatzimarkakis von der FDP-Fraktion im EP für die ausführliche Antwort! :!: :!: :!:

Hier mal die Website des guten Mannes: http://www.jorgo-chatzimarkakis.org.liberale.de/

GRUß

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Und wieder hat ein MdEP geantwortet: der FDP-Abgeordnete Dr. Wolf Klintz.

Es ist zwar nur ein Formschreiben, aber besser als nix!

Immerhin weiß er nun hoffentlich, daß da eine entsprechende Problematik existiert.

Sehr geehrter Herr HOLLOWPOINT,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.09., in dem Sie den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)93) ansprechen, der sich auf die Umsetzung eines entsprechenden UN-Protokolls (A/RES/55/255) aus dem Jahre 2001 bezieht.

Das Europäische Parlament befasst sich mit diesem Kommissionsvorschlag in zwei Ausschüssen. Der federführende Ausschuss ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gibt seine Stellungnahme zu dem Vorschlag ab.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, für den mein Kollege Alexander Alvaro (FDP/ALDE) eine Stellungnahme verfasst hat, schlug vor, folgende Punkte des Kommissionsvorschlags zu ändern:

Um eine Rückverfolgbarkeit von Waffen besser zu ermöglichen, sollen Waffenbücher zukünftig mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht resultiert aus der Tatsache, dass Waffen eine lange Lebensdauer haben, währenddessen eine Verfolgbarkeit sichergestellt werden muss. Die Waffenbücher sollen zusätzlich in ein Zentralregister der Mitgliedstaaten eingetragen und jedweder Eigentumsübertrag vermerkt werden. Hinzu kommt, dass jede Waffe eine europaweit einheitliche Kennzeichnung bekommen soll. Auch umgebaute Waffen sind im Anwendungsbereich der Richtlinie enthalten.

Die Kommission soll aufgefordert werden, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu den Folgen einer Verringerung der Kategorien von Waffen auf die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu erstellen.

Es wurden diverse Definitionen eingefügt, um den Anwendungsbereich deutlicher zu bestimmen, wobei klar die Vorgaben des UN-Protokolls umgesetzt worden sind.

Der Bereich der Fernabsatzgeschäfte wurde in den Anwendungsbereich mit einbezogen. Die Regeln dieser Richtlinie sollen gleichermaßen auf den Handel mit Waffen im Internet Anwendung finden, da der Internethandel seit Inkrafttreten der Richtlinie stark an Bedeutung gewonnen hat.

Innerhalb von fünf Jahren und im Folgenden alle fünf Jahre soll die Kommission einen Bericht zu den Erfahrungen der Anwendung dieser Richtlinie verfassen und dem Parlament und dem Rat vorlegen. Des Weiteren soll die Kommission eine Untersuchung zur Vermarktung von Waffennachbildungen in der EU durchführen.

Entgegen Ihrer Annahme wird es keine Beeinträchtigung für Jäger und Sportschützen durch die Änderung der Richtlinie 91/477/EWG geben. Auch die wohl wesentlichste Änderung, nämlich dass der Erwerb und Besitz von Feuerwaffen zukünftig in allen Mitgliedstaaten von einer Lizenz abhängen muss, wird Jäger und Sportschützen in Deutschland nicht betreffen. Das deutsche Waffenrecht sieht dies ohnehin vor.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Punkten vorerst nur um die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres handelt. Die Endabstimmung unter Berücksichtigung des Berichts des Binnenmarktausschusses steht noch aus. Der Bericht des Binnenmarktausschuss beinhaltet unter anderem auch, dass Jäger, Sportschützen und Sammler, nicht nachträglich Lizenzen für bereits im Eigentum befindliche Waffen erwerben müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Frau Gisela Kallenbach, MdEP (Die Grünen), als zuständige Berichterstatterin des Binnenmarktausschusses zurzeit in Verhandlungen mit Rat und Kommission steht. Da bis dato noch keine Einigung erzielt worden ist, wurde die geplante Abstimmung des Berichts auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben. Es kann frühestens zum Ende des Jahres mit einer Entscheidung gerechnet werden.

In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben, und

mit freundlichen Grüßen,

Wolf Klinz

GRUß

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