Jägermeister Posted September 16, 2017 at 07:43 PM Share Posted September 16, 2017 at 07:43 PM Zitat Liebe LV2-Schützen, das Referat J41 –Waffen- und Jagdangelegenheiten- hat für die Belange der Hamburger Vereine ein neues Antragsformular entwickelt, welches ihr hier runterlande könnt. In diesem Formular sind alle relevanten Punkte, die für Vereinsangelegenheiten in Frage kommen, ausgearbeitet worden. Insbesondere aber der Bereich der Vereins-Waffenbesitzkarte. Das Formular kann sowohl digital als auch konventionell mit der Hand ausgefüllt werden. https://www.bds-lv2.de/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 16, 2017 at 07:45 PM Author Share Posted September 16, 2017 at 07:45 PM Zitat Bitte eine Aufstellung der derzeitigen Mitglieder Ihres Vereins beifügen mit dem Hinweis ob eine eigene WBK vorhanden ist (Name, Vorname, Meldeanschrift, Geburtsdatum, eigene WBK?) https://www.bds-lv2.de/dokumente/dokumente.html?download=66:antrag-und-veränderung-vereins-wbk-hamburg Ist diese Fragestellung überhaupt rechtens? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 16, 2017 at 07:46 PM Author Share Posted September 16, 2017 at 07:46 PM Uns wird derzeit der Austausch einer Kurzwaffe und der Voreintrag für eine SLB verwehrt, weil der Datenschutz dem entgegensteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 16, 2017 at 09:56 PM Share Posted September 16, 2017 at 09:56 PM vor 2 Stunden, Jägermeister sagte: Ist diese Fragestellung überhaupt rechtens? Die Bestimmungen zur Vereins-WBK sind nicht sehr genau und lassen dem/der SB IMHO recht große Spielräume. Der mir bekannten Praxis nach soll die Anzahl der Vereins-WBK-Waffen mit der Zahl der Vereinsmitglieder korrelieren, die - noch (!!!) - keine eigene WBK haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 17, 2017 at 04:54 AM Author Share Posted September 17, 2017 at 04:54 AM Dann müssten wir so ca. 10-15 Waffen bekommen. Wir wollen 2... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 17, 2017 at 08:47 AM Share Posted September 17, 2017 at 08:47 AM vor 3 Stunden, Jägermeister sagte: Dann müssten wir so ca. 10-15 Waffen bekommen. Wir wollen 2... Schau mal in die AWaffVwV unter § 8 bedürfnis Nr. 8.11. Da findest du was. Mit ein bißchen Interpretation kannst du eurer Sbine vielleicht auf die Sprünge helfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 17, 2017 at 08:48 AM Author Share Posted September 17, 2017 at 08:48 AM Das Thema liegt beim Verbandsanwalt, wir sollen die Füße stillhalten. Sollte das jedoch durchgehen, wird das "Hamburger Modell" ausgerollt auf Deutschland. Sicher ich bin. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 17, 2017 at 12:54 PM Share Posted September 17, 2017 at 12:54 PM Sollte der Behörde aus Datenschutzgründen u.a. verweigert werden. Aber den heutigen Verwaltungsgerichten ist nichts mehr so, dass es dem Rechtsempfinden des Normlabürgers entspricht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 17, 2017 at 12:58 PM Author Share Posted September 17, 2017 at 12:58 PM Ich habe vermutet, dass die staatsgefährdenden Reichsbürger der Grund sind. Wozu sollte die Behörde ansonsten die Daten in dem Umfang haben wollen, als über alle Vereinsmitglieder, auch außerhalb des Einzugsbereichs der Behörde, Abfragen bei allen zwei und drei Buchstabendiensten zu tätigen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted September 17, 2017 at 02:47 PM Share Posted September 17, 2017 at 02:47 PM Damit beim Einsammeln keiner durch die Lappen geht nur weil er woanders wohnt... 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted September 17, 2017 at 03:21 PM Share Posted September 17, 2017 at 03:21 PM Die die keine rote, grüne oder gelbe WBK haben könnten ja eine schwarze haben und regelmässig im Verein üben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 17, 2017 at 06:06 PM Share Posted September 17, 2017 at 06:06 PM Also prinzipiell fordert das Amt den Verein zu einer strfabewehrten Handlung auf. Die Weitergabe der Mitgliederdaten zu anderen Zwecken als die Meldung an den Verbband auf Grund der Vereinssatzung, Verbandssatzung ist rechtlich für die Waffenbehörde nicht verboten. In dem Bereich ist alles was nicht erlaubt ist, veboten. Könnte bei einem sauer werdenden Mitglied 50.000 € kosten. Mal den Sachbearbeiter einen Schrieb mit Haftungserklärung für Amt und persönlich konfrontieren? 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 17, 2017 at 07:16 PM Author Share Posted September 17, 2017 at 07:16 PM Das interessiert alles nicht. Der Trouble geht ja schon seit mindestens drei Monaten. Und es gibt sogar Vereinsmitglieder, die die Weitergabe von Ihren Telefonnummern an andere Vereinsmitglieder untersagt haben. Soll der Vorstand dann sich selber strafbar machen? Ich denke nicht. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 18, 2017 at 05:25 PM Share Posted September 18, 2017 at 05:25 PM Dem Amt mitteilen, dass die Forderung rechtswidrig ist und sie es von Amts wegen wissen müssen? Mit Information an den Datenschutzbeauftrgaten des Landes Hamburg und den Innensentaor, dass seine Behörde vorsätzlich rechtswidrig handelt und dies strafbewehrt ist? Im Sinne von Anstiftung zur Straftat in Verbindung mit Nötigung in besonders schwerem Fall? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Glockologe Posted September 18, 2017 at 06:46 PM Popular Post Share Posted September 18, 2017 at 06:46 PM Wozu selber bellen, wenn man einen Hund hat? Sobald ein Anwalt eingeschaltet ist, alles nur mehr via seiner Kanzlei. 6 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2017 at 07:25 PM Share Posted September 19, 2017 at 07:25 PM Ja, hast Recht. Bin gespannt, was wieder an merkwürdigem Rechtsverständnis dabei raus kommt. Bei uns will ein Schießstandbetreiber, der den Stand vermietet und keine Aufsicht stellt, Kopien der Nachweise der Befähigung zur Standaufsicht haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 19, 2017 at 07:30 PM Author Share Posted September 19, 2017 at 07:30 PM vor 3 Minuten, CarlFriedrichvonBöttcher sagte: Bin gespannt, was wieder an merkwürdigem Rechtsverständnis dabei raus kommt. Ich auch. Aber viel Vertrauen habe ich nicht mehr in den Datenschutz. Du erinnerst Dich ja sicherlich an die unserer Meinung nach rechtswidrigen Forderungen des BVA bezüglich der Selbstauskunft? Datenschutz ist auch vor Gericht nur eine inhaltsleere Worthülse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 19, 2017 at 07:34 PM Share Posted September 19, 2017 at 07:34 PM Ja, ich erinnere mich. Mir ist schlecht und ich bin wütend. Hinterfotzige Begründung durch den Richter, ist meine persönliche Meinung. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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