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Vereins-WBK (Hamburg) nur gegen Vereinsmitgliedsdaten


Jägermeister

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Liebe LV2-Schützen,

das Referat J41 –Waffen- und Jagdangelegenheiten- hat für die Belange der Hamburger Vereine ein neues Antragsformular entwickelt, welches ihr hier runterlande könnt.

In diesem Formular sind alle relevanten Punkte, die für Vereinsangelegenheiten in Frage kommen, ausgearbeitet worden. Insbesondere aber der Bereich der Vereins-Waffenbesitzkarte.

Das Formular kann sowohl digital als auch konventionell mit der Hand ausgefüllt werden.

 

https://www.bds-lv2.de/

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Bitte eine Aufstellung der derzeitigen Mitglieder Ihres Vereins beifügen mit dem Hinweis ob eine eigene WBK vorhanden ist (Name, Vorname, Meldeanschrift, Geburtsdatum, eigene WBK?) 

https://www.bds-lv2.de/dokumente/dokumente.html?download=66:antrag-und-veränderung-vereins-wbk-hamburg

Ist diese Fragestellung überhaupt rechtens?

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Ist diese Fragestellung überhaupt rechtens?

Die Bestimmungen zur Vereins-WBK sind nicht sehr genau und lassen dem/der SB IMHO recht große Spielräume.

Der mir bekannten Praxis nach soll die Anzahl der Vereins-WBK-Waffen mit der Zahl der Vereinsmitglieder korrelieren, die - noch (!!!) - keine eigene WBK haben.

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Also prinzipiell fordert das Amt den Verein zu einer strfabewehrten Handlung auf.

 

Die Weitergabe der Mitgliederdaten zu anderen Zwecken als die Meldung an den Verbband auf Grund der Vereinssatzung, Verbandssatzung ist rechtlich für die Waffenbehörde nicht verboten. In dem Bereich ist alles was nicht erlaubt ist, veboten. Könnte bei einem sauer werdenden Mitglied 50.000 € kosten. Mal den Sachbearbeiter einen Schrieb mit Haftungserklärung für Amt und persönlich konfrontieren?

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Dem Amt mitteilen, dass die Forderung rechtswidrig ist und sie es von Amts wegen wissen müssen?

Mit Information an den Datenschutzbeauftrgaten des Landes Hamburg und den Innensentaor, dass seine Behörde vorsätzlich rechtswidrig handelt und dies strafbewehrt ist?

Im  Sinne von Anstiftung zur Straftat in Verbindung mit Nötigung in besonders schwerem Fall?

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vor 3 Minuten, CarlFriedrichvonBöttcher sagte:

Bin gespannt, was wieder an merkwürdigem Rechtsverständnis dabei raus kommt.

Ich auch. Aber viel Vertrauen habe ich nicht mehr in den Datenschutz. Du erinnerst Dich ja sicherlich an die unserer Meinung nach rechtswidrigen Forderungen des BVA bezüglich der Selbstauskunft? Datenschutz ist auch vor Gericht nur eine inhaltsleere Worthülse.

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