JuergenG Posted March 12, 2003 at 02:41 PM Share Posted March 12, 2003 at 02:41 PM Wer's mag: Schaut mal bei WO unter Waffenrecht. Sind ein paar aktuelle "Informationen aus Hessen" drin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted March 13, 2003 at 10:41 AM Share Posted March 13, 2003 at 10:41 AM Hallo Jürgen, Hochinteressant!!!. Ich habe mir erlaubt (und weil die die Bequemlichkeit des einen oder anderen kenne) Deinen Beitrag hier noch mal zu kopieren. Wenn Du es nicht möchtest, gib "Bescheid", dann cancel ich. ZITAT: Gestern fand in Kassel eine Informationsveranstaltung für die Sachbearbeiter in Kassel statt. Durchgeführt wurde sie von einem Herrn Lüttmann vom Hess. Innenministerium. Anbei der von mir an meinen zuständigen SB gerichteten Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten. Viele davon stellen lediglich die Verwaltungspraxis des für mich zuständigen Amtes dar, und können sich durch die für vor dem 1.4. angekündigten "Notverordnung" des HMdI ändern. Krieg den Anhang nicht als .doc hochgeladen, desderwegen mit copy/paste. Fragen zur Umsetzung des WaffG ab dem 01.04.2003 Allgemein: - Bleibt die 1. WaffV in Kraft, bis eine neue 1.WaffV erstellt/in Kraft gesetzt wird ? Wenn ja, wie wird der Bezug zu den § des neuen WaffG hergestellt ? Antwort: Bleibt nicht in Kraft (trotz Übergangsvorschrift im Gesetz); bis 1.4. soll durch das Hess. Innenministerium eine (Zitat!) "Notverordnung"; erstellt werden (ich werde diese spätestens am 1.4. in Kopie haben und dann einstellen). - Gibt es vorläufige Verordnungen bzw. Anordnungen zur Umsetzung durch das BMI bzw. das Hess. Ministerium des Innern und für Sport ? Antwort: s. oben - Können die durch § 37, (2) des alten WaffG auferlegten Änderungen an halbautomatischen Selbstladewaffen entfernt und die Waffen in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden ? Beispiel US .30 M1 Carbine: Kornschutzbacken, Schaftdurchbruch, Schweisspunkt im Magazinschacht, Schweisspunkt in der Verschlussbahn. Dürfen MFD, Schäfte mit Kühlrippen/-Schlitzen und "lange, hervorstehende"; Magazine in/an o.a. Waffen ab 01.04. verwandt werden (Kapazität > 5 Patronen) ? Antwort: Der äussere Anschein/Erscheinungsbild einer Waffe spielt ab 1.4. keine Rolle mehr. Die beispielhaft aufgeführten, beabsichtigten Rückbauten sind zulässig. Verboten sind dann nur Waffen, die auf der Kriegswaffenliste stehen. - Wird Hohlspitzmunition in Kurzwaffenkalibern vom bisherigen Verbot befreit sein ? Die 1. Verordnung zum WaffG (alt) verbietet diese ausdrücklich. Im WaffG (neu) ist allerdings keine Ermächtigung für eine diesbezügliche Verordnung enthalten. Antwort: Ja, ist zulässig; auch TLM mit Sollbruchstellen. Verboten bleibt Kriegsmunition (Hartkern-, Spreng-, Brand etc.). Kleinschrot: Nur verboten, wenn sie in Lager von freien Gas-/Schreckschusswaffen passt. § 14, (4) WBK für Sportschützen - Wird die bisherige WBK für Sportschützen um die zusätzlichen Waffenarten erweitert, oder ist Neubeantragung erforderlich ? - Wenn lediglich Erweiterung, ist für jede Waffe eine Bescheinigung (des Verbandes ?) notwendig, dass die Waffe für die Disziplin XYZ geeignet ist ? - Wie ist der Erwerb von Munition für diese WBK geregelt (nicht im Gesetz). Antwort: Es wird eine "Sportschützen-WBK mit neuem Gesicht" geben, auf der die Waffenarten definiert sind. Die alte "Gelbe" bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Verwaltungspraxis meines zuständigen Ordnungsamtes wird, vorbehaltlich entgegenstehender Regelungen in der o.a. "Notverordnung"; bzw. der endgültigen Verordnung, sein, dass bereits vorhandene "Gelbe" auf formlosen Antrag um die Waffenarten lt. Gesetz erweitert werden. Dies ohne Bescheinigung über die Geeignetheit für Disziplinen und, wie bisher, einschliesslich Munitionserwerb. § 15 Verbände - (1) Welche Verbände sind (vorläufig) anerkannt ? -(6), (7) Sind die jeweiligen Sportordnungen und Disziplinen (vorläufig) anerkannt? Antwort: Das Anerkennungsverfahren für Verbände und Disziplinen wird sich noch mindestens ein halbes Jahr hinziehen. Zitat: "Machen Sie (die Sachbearbeiter) weiter, wie bisher." § 36 Aufbewahrung - Anzahl der LW (ohne Munition) in Behältnis der Sicherheitsstufe A ? Wenn z.B. max. 10 Stück, dann von 11-20 Stück 2 Behältnisse usw ? - Aufbewahrung von KW und Munition in Behältnis der Sicherheitsstufe B zulässig (Gleichstellung mit Stufe 0) ? Wenn ja, mengenmässige Begrenzung ? Antwort: Bis 10 LW: 1xA, 11-20 LW: 2xA usw.; keine Munition mit den LW zusammen. KW (keine Aussage zur Menge) auch in Stufe B; KW + Munition nur in Euronorm 0 oder höher; bzw. Munition getrennt im nicht klassifizierten Behältnis, z.B. Aktenschrank aus Stahlblech. Empfehlung des HmdI an die Sachbearbeiter, die Fristen grosszügig auszulegen (Zitat). § 50 Gebühren - Gebührenordnung neu gefasst, oder lt. alter Ordnung ? Antwort: Gebühren bis auf Weiteres lt. alter Ordnung; Umrechnung von DM in Euro. Ja, bei der zu § 14 geschilderten Praxis meines zuständigen Amtes kostet der Repetierer einschl. Munitionserwerb auf die geänderte "Gelbe" bis auf Weiteres EUR 12,78 ! § 58, (1) Altbesitz - Welche Munition ist zu melden ? Alle, oder nur solche, für die keine EWB mehr vorhanden ist ? - Muss Art, Anzahl, Kaliber gemeldet werden, oder lediglich "Art"; z.B. "Patronenmunition und pyrotechnische Munition" ? Antwort: Bisher keine Aussage des HmdI. Lokale Praxis wird, vorbehaltlich der "Notverordnung" bzw. der endgültigen VO) sein, dass nur Mun. zu melden ist, die vor dem 1.4. legal erworben wurde, und für die keine EWB mehr vorliegt. Zu melden sind lediglich Art (Partonen-, Kartuschen- pyrotechnische Mun) und Kaliber, nicht jedoch die Anzahl. Meldung wird "abgeheftet" und gilt als Besitzerlaubnis. Mein SB ist sich darüber im Klaren, dass der Gesetzestext die Meldung der Kaliber nicht hergibt. Er meint jedoch m.E. vollkommen zu Recht, dass die Meldung ohne Kaliberangabe keinerlei Sinn macht. Ich kann für meinen Teil sehr gut damit leben. JuergenG ZITAT ENDE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 13, 2003 at 01:33 PM Share Posted March 13, 2003 at 01:33 PM Hört sich nichtmal so schlecht an, wäre nun noch interresant zu wissen ob es schon eine schwarze liste für Halbautomaten gibt, und wenn ja welche darauf sind, ich spiele mit dem Gedanken mir ein AR 15 zuzulegen am liebsten mit hohem Korn, Tragegriff und großen Magazin und natürlich Pistolengriff 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted March 13, 2003 at 01:44 PM Share Posted March 13, 2003 at 01:44 PM kriegswaffenliste? wenn da nicht ar15 und ak draufstehen, was denn dann? allerdings... ein halbautomat, basierend auf o.g. waffen, der zufälligerweise ähnlich aussieht? wäre nett... ak47 juhuu juhuu ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted March 13, 2003 at 01:49 PM Share Posted March 13, 2003 at 01:49 PM Ihr "vaterlandslosen Gesellen"! ICH dagegen träume davon, das ich mein SLG97 wieder einigermaßen zurückbauen darf (Kaminholzschaft gegen Kunststoff, denn ich darf nicht mehr so schwer heben, Mündungsdämpfer, Trageriemen, etc.). Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 14, 2003 at 08:03 AM Author Share Posted March 14, 2003 at 08:03 AM Jou Hagen ! Mir wäre auch lieber, wenn ich meinen 3. SL-Eintrag für ein auseinemnichtverschrottetenaberzumHK41umgebautenG3 verbraten könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AndreB Posted March 14, 2003 at 11:57 AM Share Posted March 14, 2003 at 11:57 AM Hallo Hagen! Danke für den Transport in unser Forum. - Im Dunkelforum war es so dunkel, ich hab´s nicht gefunden. --- Im neuen Kotte und Zeller Katalog werden übrigens schon Soft Air Uzis und ähnliches angeboten. - Nur ein Tip für die Freaks. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 14, 2003 at 01:45 PM Author Share Posted March 14, 2003 at 01:45 PM Andre, ich habe kein Problem damit, dass Hagen den Volltext "rübergehievt" hat. Schliesslich sollte der Beitrag helfen, etwas mehr Licht ins WaffG- und Verordnungsdunkel zu bringen. Ich habe jedoch ein Problem mit abqualifizierenden Äusserungen gegen WO! Was soll der Quatsch ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 14, 2003 at 03:18 PM Share Posted March 14, 2003 at 03:18 PM Ging mir aber auch so, hab in WO auch gesucht und nix gefunden, ob die Bemerkung jedoch abqualifizierend war, wage ich zu bezweifeln, ich hoffe nicht das das hier jetz wie eine SC Diskussion ausartet Link to comment Share on other sites More sharing options...
AndreB Posted March 14, 2003 at 09:14 PM Share Posted March 14, 2003 at 09:14 PM Und damit es das nicht tut, nur der Hinweis, das WO den Spitznamen ´Dunkelforum´ hat, da es dort sehr dunkel ist, und zwar im eigentlichen Sinn des Wortes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 14, 2003 at 09:24 PM Share Posted March 14, 2003 at 09:24 PM Man kanns auch aufhellen............ GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
AndreB Posted March 14, 2003 at 09:44 PM Share Posted March 14, 2003 at 09:44 PM Was da so aus Hessen kommt, hört sich ja ganz gut an. Ich denke, die Übergangsfristen werden - und müssen - sehr grosszügig gehandhabt werden. Warten wir´s ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted March 19, 2003 at 10:30 AM Share Posted March 19, 2003 at 10:30 AM Lokale Praxis wird, vorbehaltlich der "Notverordnung" bzw. der endgültigen VO) sein, dass nur Mun. zu melden ist, die vor dem 1.4. legal erworben wurde, und für die keine EWB mehr vorliegt. Laut tel. Auskunft OA Ffm soll das hier auch so gehandhabt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted November 20, 2003 at 11:10 AM Author Share Posted November 20, 2003 at 11:10 AM Da isse, die "neue Gelbe"! http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Number=169072&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 Tirili...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 20, 2003 at 01:06 PM Share Posted November 20, 2003 at 01:06 PM Wer hat denn schon alles eine neue "Gelbe"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 21, 2003 at 07:59 AM Share Posted November 21, 2003 at 07:59 AM Oha. Keiner? Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 21, 2003 at 12:18 PM Share Posted November 21, 2003 at 12:18 PM Hi, mein zuständiger Sachbearbeiter teilte mir nach einem Besuch im BMI mit, dass man jetzt erst einmal eine Arbeitsgruppe gründen müsse, die die Verwaltungsvorschriften schreibt. Erst wenn die geschrieben und verabschiedet sind, wäre klar, wie genau nun die neue Gelbe aussehen müsse und erst dann könne diese ausgegeben werden. In diesem Jahr werde das wohl nichts mehr. Das war vor zwei Wochen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted December 10, 2003 at 09:36 PM Share Posted December 10, 2003 at 09:36 PM Wer hat denn schon alles eine neue "Gelbe"? Zumindest habe ich heute Post vom Landratsamt bekommen, dass ich sie abholen kann. Beantragt habe ich das Teil letzten Donnerstag, Kostenpunkt 56,24. Wenn ich jeweils einen Tag Postlaufzeit abziehe, hat die Sachbearbeiterin zwei Tage gebraucht. Da will ich nicht meckern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted December 10, 2003 at 09:44 PM Share Posted December 10, 2003 at 09:44 PM Dann hast Du im letzen halben Jahr schon mal eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt bekommen, sonst muss das Führungszeugnis neu angefordert werden, was so etwa 2-3 Wochen dauert, bei uns zumindest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted December 11, 2003 at 02:49 PM Share Posted December 11, 2003 at 02:49 PM Dann hast Du im letzen halben Jahr schon mal eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt bekommen, sonst muss das Führungszeugnis neu angefordert werden, was so etwa 2-3 Wochen dauert, bei uns zumindest. Ich hatte auch gedacht, dass das etwas länger dauert. Meine bisherige "Grüne" und "Gelbe" bzw. die Eintragungen sind knapp 2 Jahre alt. Ich musste das Teil aber persönlich abholen und extra noch einen Wisch unterschreiben, dass nur Waffen eingetragen werden, für die im jeweiligen zugelassenen Schießsportverband eine entsprechende Disziplin in der Sportordnung existiert, andernfalls müsse ich sie unbrauchbar machen oder einem Berechtigten überlassen. Bei der "Neuen" handelt es sich auch um die "Alte", mit Aufkleber und Dienstsiegel modifiziert. Immerhin bin ich jetzt der erste neue-Gelbe-Besitzer hier im Landkreis... 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 1, 2006 at 03:13 PM Share Posted May 1, 2006 at 03:13 PM HECKLER & KOCH HK69 A1 GRANATPISTOLE Im Gegensatz zu anderen Granatpistolen bietet die HK69 A1 die Möglichkeit, diverse 40 mm x 46 Munition (einschließlich CS, HE, AP, nicht lethale und Leuchtsignale) auf eine Entfernung von 300 ? 400 m zu verschießen. Dabei bietet sie bei einem Gewicht von lediglich 2,6 kg einen hohen Grad an Präzision. SYSTEMMERKMALE DER HK69 A1 GRANATPISTOLE: Rohr aus Stahl Zug-/Feldprofil Leitervisier für schnelle Zielerfassung auf verschiedene Entfernungen Kurzes hochklappbares Visier für kurze Entfernungen Beidseitig bedienbarer Sicherungshebel Durch separaten Hahn- und Rohrverriegelungshebel kann die HK69 A1 geladen/ungeladen entspannt getragen werden Ausziehbare Schulterstütze Kaliber Länge Rohrlänge Visierlinie A1 40 mm x 46 463/683 mm 356 mm 342 mm Link to comment Share on other sites More sharing options...
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