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Folgende frage stellte man mir vor kurzem.

Aufgrund eines Todesfalls gibt es eine Waffe zu erben welche auf WBK registriert ist. Der mögliche Erbe besitzt keine WBK hat aber schon Post vom Amt bekommen. Welche möglichkeiten hat der Erbe genau? Steht sowas nicht eigentlich normalerweise in diesem Schreiben?

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Grundsätzlich kann man die Waffe frei veräußern, wenn der Käufer erwerben darf. Wenn man das innerhalb eines Monats schafft, ist alles paletti, denk ich mal.

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Die Monatsfrist kann von der Behörde auch verlängert werden.

Sie gilt ohnehin erst ab der Annahme des Erbes (-> Erbschein).

PS. Die Erfahrung zeigt, dass 5 Tage ausreichend wären, die Geier kreisen in der Regel früh genug...

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