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Beziehungstat: Polizist tötet zwei Menschen und sich selbst


rugerclub

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Der 47-Jährige habe sich am Montagmittag vor dem Gebäude des Norddeutschen Rundfunks in der Landeshauptstadt das Leben genommen, sagte eine Polizeisprecherin der AP. Angeblich handele es sich um eine Beziehungstat, ließen Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag verlauten. Die Opfer seien ein 52-jähriger Mann sowie eine 44 Jahre alte Frau. Deren Leichen waren gegen 22.30 Uhr auf dem Rasen vor einem Mehrfamilienhaus entdeckt worden.

Nachbarn hatten im Vorfeld mehrere Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Der mutmaßliche Täter sei ein 47 Jahre alter Polizist gewesen, der sich nach den Todesschüssen selbst gerichtet habe. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/507159

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Also manchmal kann ich die Reaktionen auf solche Vorfälle hier und anderswo (von mir aus auch -WO) nicht nachvollziehen.

Das belastet die Legalwaffenfraktion nur in der Statistik, die sich eh keiner der Gegner zu deuten die Mühe macht und um deren Schwächen der diesbezüglich interessierte Personenkreis durchaus weiß - und das schließt die involvierten (Polizei-)Beamten ein.

Kein Grund, den Teufel an die Wand zu malen. Solche Sachen passieren eben, aber deswegen klingelt morgen keiner bei irgendeinem von uns an der Tür und will die Eisen mitnehmen.

Trennung.

Diesen Fall betrifft es zwar nicht, aber bevor man bei polizeilichen Schießunfällen in verschwendeter Ironie Waffenentzug für staatliche Waffenträger fordert, sollte man vielleicht mal nach einer modernisierten bzw. intensiveren und nutzbringenderen Schießausbildung krähen.

Lieber zeig ich der Handvoll Polizisten, die ab und an bei uns im Verein schießen, ein paar Sachen, die sie vielleicht noch nicht kennen, als dass ich wegen jedem "unerklärlicherweise gelösten" Schuss vom Leder ziehe.

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@ Bold,

wenn wir hier nach einer Entwaffnung von untrainierten Polizeieinheiten rufen, dann geschieht das als irionische Reaktion auf die immer schärfer werdende WffG-Gebung. Würde wegen jeder Legalwaffentat im selben masse eine Entwaffnung der Polizeieinheiten geschiehen wie es anders herum bürokratische Hemmnisse für den Sportschützen / Jäger gibt, ja dann wären nur noch die Gesetzlosen bewaffnet.

Ein bessere Ausbildung in Taktik, Schiesstechnik und Kommunikation ist wünschenswert, aber genau so weit weg wie die Abschaffung des Regelbedürfnisses, Anscheins Paragraph und MPU.

Gruß

Oli

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Das wäre in der Schweiz ein gelungenes Fressen für die Sozis: Nach dem Mord an einem 16 Jährigen Mädchen von einem Irrenhäusler mit einer Militärwaffe, wollen die ja nun, dass wir die Waffen in den Zeughäusern abgeben.

Die könnten dann im selben Postulat die Forderung stellen, Polizisten dürfen keine Waffen mehr auf sich tragen.

Diese sind an einem sicheren Ort in einem sicheren Tresor aufzubewahren. Erwischen sie im Rahmen ihrer polizeilichen Tätigkeit einen bewaffneten Halunken, fahren die Polizisten ganz einfach zurück an den sicheren Ort und holen ihre Pistole gegen Identitätsnachweis und Unterschrift ab. ( Nach Feierabend bitte 3 mal läuten)

Selbstverständlich muss der Halunke warten bis dannzumal bewaffneten Beamten Hände hoch rufen dürfen!

Und die Pistolen müssten sofort wieder an den sicheren Ort.

Bf

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Würde wegen jeder Legalwaffentat im selben masse eine Entwaffnung der Polizeieinheiten geschiehen wie es anders herum bürokratische Hemmnisse für den Sportschützen / Jäger gibt, ja dann wären nur noch die Gesetzlosen bewaffnet.

Und würde wegen jeder Legalwaffentat tatsächlich so viel geändert, wie die Schützenschaft oft in ihrem Elend behauptet, hätten wir alle schon ein anderes Hobby.

Bei jeder noch so kleinen Meldung über Selbstmorde mit Schusswaffen oder einen Amoklauf (bzw. den untauglichen Versuch eines solchen) wird in den Schützenhäusern das Klagelied angestimmt - und was kommt dann am Schluss dabei raus? Nichts.

Im Gegenteil war bei den letzten Amokstümpereien die Aussage von staatlicher Seite doch eher die, dass das WaffG in der vorliegenden Form ausreichte/seinen Zweck erfüllte oder dass kein Gesetz der Welt die Tat hätte verhindern können (Küchenmesser verbieten versucht man auf der Insel, aber nicht bei uns).

Ich behaupte: Ohne die Unbeweglichkeit der deutschen Gesetzgebung gerade in Richtung rückwärtiger Raum (vgl. USA, wo es "Gesetze auf Probe" gibt - da muss sich zwei Mal was bewegen: für die Erstellung und dann noch einmal für die Beibehaltung. Bei uns trägt die Massenträgheit des Apparates zur Beibehaltung eines einmal verabschiedeten Gesetzes bei) und ohne die unsinnige Medienhetze wären einige Änderungen des WaffG, die nach der Tat von Erfurt durchgeführt wurden, bereits wieder rückgängig gemacht.

Mir liegt in Sachen Waffenrecht die EU mit ihrer Regelungs- und Vereinheitlichungswut deutlich schwerer im Magen als alle einheimischen Selbstmörder und Beziehungstäter.

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Das wäre in der Schweiz ein gelungenes Fressen für die Sozis: Nach dem Mord an einem 16 Jährigen Mädchen von einem Irrenhäusler mit einer Militärwaffe, wollen die ja nun, dass wir die Waffen in den Zeughäusern abgeben.

Die könnten dann im selben Postulat die Forderung stellen, Polizisten dürfen keine Waffen mehr auf sich tragen.

Diese sind an einem sicheren Ort in einem sicheren Tresor aufzubewahren. Erwischen sie im Rahmen ihrer polizeilichen Tätigkeit einen bewaffneten Halunken, fahren die Polizisten ganz einfach zurück an den sicheren Ort und holen ihre Pistole gegen Identitätsnachweis und Unterschrift ab. ( Nach Feierabend bitte 3 mal läuten)

Selbstverständlich muss der Halunke warten bis dannzumal bewaffneten Beamten Hände hoch rufen dürfen!

Und die Pistolen müssten sofort wieder an den sicheren Ort.

Bf

totaler Quatsch, aber wenigstens lustig.

Nur als Argumentation geht das nach hinten los.

Der Unterschied zwischen Sturmgewehrträger und Polizei dürfte doch klar sein ?

Der Sturmtrupp ist zur Zeit nicht im Einsatz mangels ebenbürtiger Gegner:mrgreen: und daher in Wartestellung.Letztendlich ist das "Waffenmitnachhausenehmen " für den Reservisten nicht zum Selbstschutz gedacht , zumindest nicht primär.

Die Polizei ist aber täglich im notwendigen Einsatz und sieht sich täglich persönlichen Bedrohungen an Leib und Leben ausgesetzt.

Die Entwaffnung der Polizei hätte schwerwiegendere Folgen auch für unsere Sicherheit, würde deren Aufgabenerfüllung faktisch unmöglich machen und ist somit kein Thema über das man ein Wort verlieren muß.

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Letztendlich ist das "Waffenmitnachhausenehmen " für den Reservisten nicht zum Selbstschutz gedacht , zumindest nicht primär.

Für was denn sonst! *kopfschüttel* Eben gerade deshalb wurde die (früher Taschenmunition) und Armeewaffe abgegeben zum Selbstschutz des Wehrmannes und als primäres Mittel, um im Falle eines Falles bsp. Kriegsmobilmachung nicht hilflos dazustehen.

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@Rugerclub:

Aufgemerkt :japanese:

Die Polizei ist aber täglich im notwendigen Einsatz und sieht sich täglich persönlichen Bedrohungen an Leib und Leben ausgesetzt.

Die Entwaffnung der Polizei hätte schwerwiegendere Folgen auch für unsere Sicherheit, würde deren Aufgabenerfüllung faktisch unmöglich machen und ist somit kein Thema über das man ein Wort verlieren muß.

Deswegen schrieb ich oben "verschwendete Ironie".

Das kommt immerhin von einem GB-ler; bei den Waffengegnern fällt die Ironie noch deutlich öfter auf taube Ohren.

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Dann erklär das doch mal bitte!

Ihr versteht mich wieder mal miß :blink2: meinen Zusatz "zumindest nicht primär " den habt ihr mir einfach unterschlagen.

Das finde ich nett, bitte bis zu Ende lesen und den Satz nicht auseinanderklauben.

Das Gewehr im Schrank dient in erster Linie dem Selbstschutz im Verteidigungsfall und in zweiter Linie zum privaten Schutz des Wehrmannes im Friedenszustand.

Ich glaube nicht daß der Staat Schweiz besonders sozial ist und hier den Privatmann einfach so kostenlos eine private Waffe zur Verfügung stellt zum ausschließlichen privaten Gebrauch.

Der Zweck war ein anderer...

Der Selbstschutz der damit möglich ist ist lediglich ein Sekundäreffekt und das Sturmgewehr dürfte im praktischen Fall auch relativ unhandlich gegenüber eine KW sein.

Übrigens Mühli schreibt das Gleiche:

und als primäres Mittel, um im Falle eines Falles bsp. Kriegsmobilmachung nicht hilflos dazustehen.

Letztendlich hat jeder Soldat auf der ganzen Welt eine Waffe zum Selbstschutz.

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Bis vor der Abstimmung über die neu redigierte Verfassung war die Heimgabe der Dienstwaffe und die Übergabe zu Eigentum nach Ende der Dienstpflicht in der Verfassung festgeschrieben. Bundesrat Koller hat damals versichert, dass alle Änderungen nur redaktionell seien, um den Text besser lesbar zu machen. Wir von der Protell, ich war damals noch im Vorstand, haben damals Bundesrat Koller korrigiert und auf die diversen substantiellen Änderungen hingewiesen. Er nannte uns Lügner und drohte mit einem Prozess.

So werden wir von der Obrigkeit behandelt, auch heute noch.

Bei der Anpassung an Schengen wurde uns zum Beispiel versprochen, die Schengener-Richtlinie gelte nicht für Sammler:

Umsetzung von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG)

Artikel 2 Absatz 2

(2) Diese Richtlinie gilt nicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition gemäss dem einzelstaatlichen Recht durch die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste oder durch Waffensammler und mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind. Sie gilt ebenso wenig für das gewerbliche Verbringen von Kriegswaffen und –munition.

Das Resultat ist bekannt. Bundesrat Blocher hat durchgesetzt, dass Waffen ab 1870 auch für Sammler, auch unter Privaten WES-Pflichtig werden.

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Attila meint doch ganz klar: Wenn der Polizist Feierabend hat, darf er sich nicht mehr gegen einen Gangster wehren! "Ich bin nicht mehr im Dienst, also darf ich darum meine Pistole auch nicht mehr benützen". Der Selbstschutz ist verboten.

Also schiess doch!!!

Bf

Behaupten kannst Du viel - es bleibt trotzdem Blödsinn.

Warum unterstellst Du mir solchen Mist ??

Wieso soll ein Polizist nicht außerhalb der Dienstzeit seine Waffe zur Selbstverteidigung nehmen dürfen ? Wo zum Teufel schreibt das dieser Attila ?

Ein Polizist kann sich meines Wissens übrigens jederzeit in den Dienst versetzen ( korrigiert mich wenns falsch ist ), d.H. er kann jederzeit Kraft seiner Wassersuppe Straftaten verhindern oder Täter auf frischer Tat schnappen.

Ob er seine Dienstwaffe außerhalb der Dienstzeit führen darf, weiß ich nicht, aber in seiner Wohnung kann er das Ding benutzten solange bis die Munition alle ist.

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"Letztlich ist das Waffenmitnachhausenehmen nicht zum Selbstschutz gedacht"

Attila: Vermutlich verstehen wir zwei verschiedene Sprachen. Wenn ich als Polizist eine Waffe auf mir trage , im Dienst oder beim Nachhausegehen, werde ich die bei Gefahr anwenden. Ob gedacht oder nicht gedacht.

Gruss Bf

Vermutlich reden wir von ganz verschiedenen Personen und von ganz anderen Sachverhalten.

Ich möchte Dir das gerne nochmal erklären.

Wir haben hier den Reservisten, der im seltenen Fall gleichzeitig Polizist ist aber untypischerweise wniger und wir haben den Berufsstand Polizist.

Der Polizeibeamte hat seine Waffe in vorderster Linie zum Schutz seiner Person im Rahmen der Dienstausübung und er hat sie stets zur Verfügung solange sein Dienstherr ihn gestattet diese bei sich zu tragen oder zu Hause aufzubewahren und selbstverständlich darf er sie bei Gefahr einsetzen- wo bestreite ich das ?

Du haust hier Zeug raus wo ich gar nicht weiß wie ich dazu komme ! :x

Der Reservist dagegen hat seine Waffe PRIMÄR zur Landesverteidigung und als Nebeneffekt darf er sie zu Hause einsetzen bei Gefahr gegen sich selbst oder andere Personen.

Der Reservist vollbringt jedoch keine Polizeiaufgaben sondern hat seine Waffe in erster Linie zur Landesverteidigung.

Noch Fragen ?

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