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Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei der Waffen- und Jagdbehörde


Ballerkopp

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"Der Polizeipräsident in Berlin als Berliner Waffen- und Jagdbehörde teilt mit, dass die Annahme von Gebühren in waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt wird. ... ...Bareinzahlungen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen werden."

http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndu...0607/index.html

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... frag meine Frau...

Den Trick kenne ich!

Und dann fragt die Frau irgendwann, was man mit dem ganzen Bargeld gemacht hat!!

Das eine oeffendliche Einrichtung das von der eigenen Regierung ausgebene Zahlungsmittel nicht mehr annimmt halte ich fuer rechtlich zumindestens fuer sehr fraglich!

Waere doch mal ein schoener Klagegrund!

Bei meiner VII Stelle war das aber schon vor 20 Jahren so, dass man auf der Bank gegenueber einzahlen musste und dann den Beleg mitgebracht hat und die VII Stelle selber kein Geld angenommen hat.

Ich vermute, dass man Beamten mit Bargeld nicht traut!

Uebrigens, hier in den USA nehmen Polizisten auch kein Geld an. Das muss man an das oertliche Gericht zahlen!

Wobei in einigen Staaten Beamten doch Bargeld verlagen oder den Fuehrerschein behalten.

So ist mir das jedenfalls vor 3 Jahren in Detroit passiert!

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....Allerdings habe ich kein Wechselgeld gesehen, daher muss ich davon ausgehen das Pommes mit Mayo und Ketchup 50 Euro kostet.....

Das zwar nicht, aber der Weihnachtbaumschmuck und ..... habe EU40 gekostet.

Made in China vermutlich und daher so guenstig! :mrgreen:

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Kein Witz!

Ich habe vor ziemlich genau einem Jahr mein Auto ummelden müssen. Die Sachbearbeiterin erzählte mir dann, dass ich das Fahrzeug nur anmelden könne, wenn ich eine EC-Karte vorlegen kann und ihr eine Einzgsermächtigung erteile. Als Begründung gab sie an, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen bei der Zahlung der KFZ-Steuer kam. Diese würde nun zukünftig ausschließlich vom Konto eingezogen.

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Es geht entweder mit Bankeinzug (wie seit dem 1.11.2005 per Gesetz Pflicht ist) oder per Bankeinzug!

In NRW ist ab dem 01.11.2005 für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am Last-schrift-Einzugsverfahren erforderlich. Das Lastschrift-Einzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:

-

Sie brauchen keine Schecks/Überweisungen mehr auszufüllen

-

Sie haben keinen Ärger mehr mit Mahnungen oder Fehlbuchungen

-

Sie können Ihren Terminkalender entlasten

-

Sie sparen sich den Weg zum Kreditinstitut

http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/formulare_publikationen/formulare/formularenachkategorie/strassenverkehr/form_zul_vollmacht.pdf?PHPSESSID=a3c5ac137b67b781f928b48351025f3a

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Und dann schrauben die mir von Amts wegen die Schilder ab, weil sie mir dann unterstellen, ich würde mich darauf vorbereiten, meine Steuern nicht pünktlich zu entrichten....... ;)

Würden vor Fälligkeit der KFZ-Steuer ordnungsgemäße Rechnungen verschickt werden, würde das automatisch auch die Zahl der Mahnungen reduzieren......

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Würden vor Fälligkeit der KFZ-Steuer ordnungsgemäße Rechnungen verschickt werden, würde das automatisch auch die Zahl der Mahnungen reduzieren......

Das war in der DDR ganz einfach geregelt - man musste jedes Jahr Steuermarken kaufen und in sein Zulassungsheftchen kleben. Ich habe allerdings vergessen, wo - bei der Sparkasse oder der Post?

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Über dieses ganze Einzugsprozedere kann ich wirklich nur den Kopf schütteln!

Da wird der Bürger also gezwungen, den hohen Herren eine Einzugsberechtigung zu unterschreiben, und der Staat holt die Kohlen von dem fremden Konto ab, wenn er sie braucht.

Unglaublich!!!

Der alte Gessler wollte etwas ähnliches, aber Wilhelm Tell gab im saures...!

Gruss Butterfly

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Versteh die Aufgeregtheit hier nicht.

Lohn und Gehalt gibst doch schon lange zwangsweise bargeldlos oder wer bekommt den Zaster heute noch im Rucksack überreicht ?

Also ist heute bei einem Arbeitsverhältnis (auch als Rentenempfänger ) ein Girokonto Pflicht und damit auch kein Problem das Bargeldlos zu zahlen.

( Kontoführungsgebühr ist sogar als AN steuerabzugsfähig - nicht wahr Hollow ?:mrgreen:)

Bei meiner Waffbehörde laß ich mir immer einen Überweisungsschein mitgeben ( mit Kostenstelle, Zahlungsgrund etc ) ,füll das aus und werf das Ding in die Sparkasse.

Wo ist da ein Problem und ich denke wir wollen Verwaltungen effizienter machen ?

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Du kannst dazu verpflichtet werden, dies mitzuteilen. Werden die Steuern nicht rechtzeitig bezahlt, wird das Fahrzeug stillgelegt. Es geht zum Teil sogar soweit, dass du bei einer Neuanmeldung zuerst alle eventuell angelaufenen Rückstände bezahlen musst, sonst gibt es keine Plakette!

Kurz zur Erklärung:

Bundeseinheitlich gibt es nur ein Ermächtigungsgesetz.

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...Bundeseinheitlich gibt es nur ein Ermächtigungsgesetz...

Ja ja, das stammt noch von 1936!

Ich vermute doch aber das die Behoerde eine Rechnung verschickt.

Wenn man dann ueberweisen will, lehnen die das dann ab?

Wie war das noch einmal; Geldschuld ist eine Bringschuld!

Anscheinend ist das bei DE Behoerden eher so, das die sich lieber selber bediehnen!

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Einzugsermächtigungen sind einfach und unkompliziert.

Warum den umständlich wenn es einfach geht.

Die Einzugsermächtigung ist doch die Bringeschuld, formal gesehen.

Man macht das ja auch nur über die festgelegte Summe und keinen Cent mehr.

Einzugsermächtigung heißt ja nicht Blankoscheck.

Ich lasse auch Wasser und Strom,Versicherungen etc... d.H. alle wiederholenden Zahlungen per Einzugsverfahren abbuchen und warum soll der Staat das auch nicht machen können, so zum Beispiel Kfz Steuer.

Man kann nichts vergessen, bekommt keine Mahnungen,Mahngebühren und hat keinen Streß.

Zahlen muß man so oder so wenn eine Leistung benötigt wurde, warum dann so umständlich in der modernen Zeit der Elektronik ?

Es gibt natürlich Leute, die warten grundsätzlich erst mal die dritte Mahnung ab, so rein aus Prinzip.

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Also Deine Strom/Wasserrechnung ist jeden Monat der gleiche Betrag?

Insofern musst Du doch erst einmal die Rechnung dazu haben um zu wissen was die abziehen oder einfach zuschauen.

Das ist fuer mich so wie am Supermarkt die Geldboerse aufmachen und dann zuschauen was die Kassiererin rausnimmt!

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Ja ja, das stammt noch von 1936!

Ich vermute doch aber das die Behoerde eine Rechnung verschickt.

Wenn man dann ueberweisen will, lehnen die das dann ab?

Wie war das noch einmal; Geldschuld ist eine Bringschuld!

Anscheinend ist das bei DE Behoerden eher so, das die sich lieber selber bediehnen!

Nein, dieses Ermächtigungsgesetz stammt von 2002/2003. Es ermächtigt die Länder bzw. die Städte und Gemeinde die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KfZ-Versicherung verpflichtend zu machen. Rechnungen wurden vom Amt auch davor nicht verschickt, lediglich Mahnungen, wenn verspätet bezahlt wurde.

Und ja, die Stromrechnung ist in DE jeden Monat gleich, weil du einen Abschlag an den Lieferanten zahlst, der zu Beginn eines jeden Jahres für das komplette Jahr festgelegt wird. Am Jahresende wird dann abgerechnet.

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