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Öffentliche Anhörung zum Umgang mit Invasiven Arten


Jägermeister

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Sehr geehrter Herr Jägermeister,

die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten schafft einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten.
 
Es ist beabsichtigt, auf Grund von Artikel 26 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. November 2014 in einer Öffentlichkeitsbeteiligung Managementmaßnahmen für in Deutschland weit verbreitete Arten der ersten Unionsliste (DVO (EU) 2016/1141) abzustimmen.
 
Aus jagdlicher Sicht sind vor allem Nutria und Waschbär von Interesse.
 
Informationen über die Verordnung, die Einstufung von invasiven Arten der Unionsliste (37 Arten) in weit verbreitete Arten (Art. 19) und Arten im Anfangsstadium der Invasion (Art. 16) und die Managementmaßnahmenblätter sowie ein länderspezifischer Verbreitungsanhang werden zur Ansicht und Stellungnahme im Internet unter www.anhoerungsportal.de bereitgestellt. Der Auslegungszeitraum beginnt am 18. September 2017 und endet am 18. Oktober 2017.
 
Zeitgleich liegen die Unterlagen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), bei den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins zu den Geschäftszeiten aus.
 
Stellungnahmen können hier schriftlich oder zur Niederschrift abgeben werden.
 
Stellungnahmen können bis zum 20. November 2017elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können postalisch an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Stichwort „Anhörung Managementpläne invasive Arten“ Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek gesendet werden.
 
Mit dieser Email erhalten sie die Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes.
 

Wir fordern alle Kreisjägerschaften und Hegeringe auf, sich dieser Stellungnahme zu bemächtigen und eine gleichlautende ggf. mit regionalen Daten und Erfahrungen abgespeckte Stellungnahme fristgerecht einzureichen.
 
Darüber hinaus geben sie diese Information bitte an die jagdlichen Vertreter in den Jagdbeiräten und Naturschutzbeiräten der Kreise und kreisfreien Städte weiter. Diese haben dann die Möglichkeit die Inhalte der DJV Stellungnahme in die Stellungnahmen der Kreise (Untere Naturschutzbehörden bzw. Untere Jagdbehörden) mit einzubinden.
 
Darüber hinaus sollte sich allerdings auch jede Jägerin und jeder Jäger an dem öffentlichen Anhörungsverfahren beteiligen. Je mehr von uns daran mit gleichlautenden Forderungen teilnehmen, desto höher ist die Chance, dass unsere Stimme auch Gehör findet.

Mit den besten Wünschen und Weidmannsheil!

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Ich habe meine Stellungnahme zu Nutria und Waschbär abgegeben. Und zwar mittels Copy&Paste der DJV-Stellungnahme, die ich noch mit Erläuterungen zur Jagd mit Schusswaffen ergänzt habe. Die Heraushebung „nur“ der Fallenjagd war mir zu wenig.

Zudem habe ich beim sibirischen Grauhörnchen ebenfalls Jagdmöglichkeiten mit der Schusswaffe sowie der Falle aufgezeigt am Beispiel Nordamerika und dem dortigen Grauhörnchen.

Wäre gut, wenn möglichst viele mitmachen, ob Jäger oder nicht. C&P ist dort kein Problem, so dass das innerhalb von 1 Minute erledigt ist.

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