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WICHTIG!!! Protestaktion!


Hollowpoint

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Der Abgeordnete für den Wahlkreis Chemnitz ist Detlef Müller (SPD)

http://www.abgeordnetenwatch.de/detlef_mueller-650-5624.html

Ich überlege, ob ich den Mann mal zu uns in den Verein einlade?

Das habe ich auch schon mal überlegt, ob wir unsere CDU Abgenordnete mal einladen sollten. Da gute Beziehungen dorthin bestehen, ist es sogar wahrscheinlich das die mal vorbei kommt.

Nur was sagt und macht dann mit so jemandem um sich möglich positv dazustellen?

Ich mein der meine Deagle in die Hand zu drücken, sagen "Schießen Sie mal" "Ist geil oder? Sowas sollte eigentlich jeder haben" Und Sie schreit: "Jawohl Desert Eagle für alle!!!" Naja so wird es wohl nicht laufen.

Aber einen auf Weichflöte mit dem Luftgewehr machen ist auch quatsch.

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ch mein der meine Deagle in die Hand zu drücken, sagen "Schießen Sie mal"

Schon mal eine gute Idee :!:

"Ist geil oder? Sowas sollte eigentlich jeder haben"

Das allerdings weniger.:blink2:

Es würde schon mal reichen die oder den Abgeordneten mit der Materie vertraut zu machen und zu zeigen daß wir "nur" unserem Hobby nachgehen und die Verschärfungen keinen Sicherheitsgewinn bringen sondern nur bürokratischer Unsinn sind.

Und wenn man ihnen klar macht daß selbst ein Totalverbot von Waffen nichts bringt in einer technisch hochentwickelten Welt mit offenen Grenzen und Werkzeugmaschinen , werden sie vieleicht nachdenklich.

Aber ja nicht mit dem Dirthy Harry Syndrom kommen, nämlich Selbstverteidigung für jedermann, denn die wollen ja keinen "amerikanischen" Verhältnisse.

Auch an die Biathleten anküpfen.

Die rennen mit Waffen in der Gegend herum und ein Kleinkalibergewehr ist doch auch schon tödlich...

Wer die Chance hat seinen Abgeordneten ins Schützenheim zu holen, immerzu.

Bringt mehr als Briefe.

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Ich überlege gerade, ob ich die bisherigen Antworten, die ich seit einigen Jahren von den Fraktionen und Einzelpersonen bekommen habe, als Anlage hinzufüge und die Anscheinspolitiker mal daran erinnere, wie toll sie lügen können.

Fallen solche Dinge eigentlich unter den Straftatbestand "Betrug" ? Immunitäten lassen sich doch auch aufheben, oder ?

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Hm. Ich hab jetzt mal meinen Bundestags-Dingsbums, den Innenminister des Bundeslandes und die Bundestagsfraktionen minus SED angeschrieben.

Ausserdem hab ich zwei Zeitungen angefragt, warum sie da nicht berichten.

Das kann sicher nach hinten los gehen, aber so what.

Text frei formuliert, keinen echten Bezug zum Musterbrief; naja, um Waffenrecht geht es schon.

Sollt / wollt ihr wirklich jedes Mitglied des Innenausschusses anmailen ?

Und vor allem per Mail. Bekomme ich dann nicht die Rückmeldeinfo "Ungelesen gelöscht" ?

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Ich überlege gerade, ob ich die bisherigen Antworten, die ich seit einigen Jahren von den Fraktionen und Einzelpersonen bekommen habe, als Anlage hinzufüge und die Anscheinspolitiker mal daran erinnere, wie toll sie lügen können.

Fallen solche Dinge eigentlich unter den Straftatbestand "Betrug" ? Immunitäten lassen sich doch auch aufheben, oder ?

Träumer!

Zitat "Was stört mich mein Geschwätz von gestern ?"

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Lügen - auch öffentlich- ist in Deutschland keine Straftat.

Du darfst nur nicht falsche Behauptungen über andere Personen anstellen so wegen Tatsachenbehauptung, Verleumdung, üble Nachrede etc.

Ansonsten kannst Du lügen was Du willst undf Versprechungen machen wie Du willst.

Man hat sich eben geirrt, war nicht so gemeint oder die Bedingungen haben sich geändert.. blabla...

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BTT:

VISIER-Protestaktion, Version 2.0

Ergänzend zu der am 8. Februar begonnenen Aktion zum Waffengesetz noch einige wichtige Erläuterungen zum Umgang mit den Politikern und den Medien.

Inzwischen liegen die Stellungnahmen der Sachverständigen zum Waffengesetzentwurf vor, die am 13. Februar in der öffentlichen Anhörung dem Innenausschuß Rede und Antwort stehen. Die Beiträge von Erich Bartsch (BKA), Thorsten Führing (Innenministerium von Sachsen-Anhalt), Prof. Dr. Franz Császár (Prof. i.R. für Kriminologie und Kriminalistik an der Universität Wien), Dietmar Heubrock (Prof. am Institut für Rechtspsychologie, Universität Bremen), Dr. Jürgen H. Kohlheim (Vizepräsident des DSB) und Peter Marhofer (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin) finden sich hier:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung12/Stellungnahmen_SV/index.html

Schließlich ein Wort zum Protestbrief (bitte um eine Meldung tiefer scrollen): Die VISIER-Vorlage versteht sich vor allem als Anregung. Auch wenn es mehr Mühe macht, bewirken individuelle Schreiben mit eigenen oder zusätzlichen Argumenten mehr. Und davon haben die legalen Waffenbesitzer reichlich. Wenn es Ihre Zeit zuläßt, schreiben Sie ruhig auch die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an oder besuchen diese im Wahlkreisbüro und machen ihrem Unmut Luft — höflich und mit Argumenten. Denn der Druck wirkt besser, wenn er sich von unten nach oben aufbaut. Und man vertue sich nicht: "Die da oben" in Berlin bekommen genau mit, was sich "da unten" in den Landkreisen bei ihren Fraktionsbüros tut.

Last but not least: Gerade jetzt helfen auch Briefe an jene Medien, die kurz vor der Verabschiedung des neuen Waffenrechts unsachliche Berichte in die Welt setzen.

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Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Als Kenner der Materie wissen Sie, dass Waffen in den falschen Händen

verheerende Folgen haben können. Es ist richtig und notwendig, an die

Vertrauenswürdigkeit der Besitzer Anforderungen zu stellen. Dabei ist es

unvermeidlich, auch mit solchen Regelungen zu leben, die in der Praxis

durchaus einigen Aufwand bereiten.

Wie Sie vermutlich wissen, steht der Antrag der Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 16/6961 vom 07.11.2007) im

Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des

Waffenrechts, um dem Gesetzentwurf des Landes Berlin im Bundestag

verabschieden zu können. Unser Antrag unterstützt die Haltung des

Berliner Antrags, der sich auf eine Eindämmung des Missbrauchs von

Messern im öffentlichen Raum bezieht.

Wir haben, was die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen

Regellungen für die Schusswaffen anbelangt, im Einzelnen eine Reihe von

Kritikpunkten am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium. So ist für uns

beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die Haftung für Besitzer von

Schießständen wieder gelockert werden soll, nachdem wir diese Regelung

2003 ins Gesetz geschrieben haben. Wir sehen auch die Gefahr, dass durch

die Aufweichung der Zulassungsbedingungen fragwürdige Gruppen legal

Schießübungen veranstalten können. Über diese Frage werden wir noch

ausgiebig unter Einbeziehung der Praktiker diskutieren müssen. Mehr als

fragwürdig ist auch, warum die Aufsicht von Kindern am Schießstand nicht

mehr ausnahmslos von fachlich geschulten Leuten vorgenommen werden muss,

sondern auch durch die Eltern erfolgen kann. Auch hier gab es aus gutem

Grund 2003 bei der großen Novelle des Waffenrechts eine andere

Entscheidung.

Leider hält sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der

Beschränkung des Messergebrauchs gänzlich zurück, da offenbar der

Bundesinnenminister die kürzlich auf Initiative des Bundesrates

getroffenen Beschränkungen auf besonders belastete Orten für ausreichend

hält. Die Vorlage der Großen Koalition greift trotz einiger vernünftiger

Regelungen insgesamt bei weitem zu kurz. Ihr fehlt der Mut, sich gegen

die Waffenlobby durchzusetzen.

Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen

Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von

Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über

das Waffenrecht gebracht. Mit dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion

treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier

müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen

und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von

jungen Männern durchgesetzt werden kann. Nicht nur bei ethnischen

Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten

Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln

deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne

Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese

männliche Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage

versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist

dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft

versucht worden.

Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen alle mir

bekannten Fachleute -- incl. Forum Waffenrecht -, dass an vielen

Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden. Zu oft

bleibt das Messer nicht in der Tasche. Eine regionale Untersuchung im

Rhein-Main-Raum hat ergeben, dass Messer mehr als die Hälfte der

Instrumente bei der Gewaltanwendung sind. Das kann so nicht weitergehen.

Wir haben im geltenden Recht im Übrigen schon heute eine Reihe von

Beschränkungen. So regelt § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes, das keine

Gegenstände bei Versammlungen mitgeführt werden dürfen, die Menschen

verletzen können. Dieses Verbot bezieht sich keineswegs nur Waffen im

klassischen Sinne, sondern auch auf Zaunlatten und andere Gegenstände. §

27 Abs. 1 sieht bei Verstößen sogar einen Strafrahmen von bis zu einem

Jahr Freiheitsstrafe vor. Ähnliche Bestimmungen, beispielsweise für

Volksfeste und Messen, gibt es schon seit langem auch im Waffengesetz

selbst. Erst kürzlich wurde den Ländern das Recht eingeräumt, in

besonders belasteten Bereichen Verbote zu verhängen.

Wir hören immer wieder die Frage, warum denn der Staat nun schon wieder

in die Freiheit des Einzelnen eingreifen muss. Ist es aber wirklich ein

Grundrecht, mit Messern bewaffnet in Diskotheken, Schulen und auf

öffentlichen Plätzen zu gehen, um andere gezielt zu erschrecken,

einzuschüchtern und ihre Rechte zu nehmen? Wo Menschen im öffentlichen

Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier müssen wir

endlich einmal klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der

Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die

Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es

nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich

auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese

Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren

und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der uns entgegen gehaltene Einwand

mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist

er jedoch mehr eine Ausrede.

Rechtstechnisch ist unser Ansatz ist, sich von der klassischen

Zweckbestimmung eines Gegenstandes als gegen Menschen gerichtete Waffe

zu lösen, wie er dem geltenden Waffenrecht zugrund liegt. Das Beispiel

der Machete macht dies deutlich. Sie ist bestimmt zum Schneiden von

Zuckerrohr. Sie wird aber -- und dafür gibt es leider viele Beispiele --

oftmals als ein hoch gefährliches Instrument benutzt, um Menschen zu

bedrohen, zu verstümmeln und zu töten. Ist es da abwegig, der Polizei

die Möglichkeit einzuräumen, jemandem dieses Instrument aus der Hand zu

nehmen? Uns ist auch klar, dass wir hier einen Grenzbereich haben, wo

bestimmte Gegenstände nicht wie Butterfly-Messer einfach

sanktionsbewährt verboten werden können.

Wer unseren Antrag genau liest, wird gerade an dieser Stelle nicht vom

Drehen an der Sanktionsschraube lesen. Gerade für polizeiliche Maßnahmen

gilt das sog. Opportunitätsprinzip, dass der Polizei ganz gezielt

Handlungsspielräume eröffnet und anders als bei der Strafverfolgung

gerade nicht dazu zwingt, hier einzuschreiten. Um an dieser Stelle die

viel zitierten Beispiele von Schraubenziehern und Brotmessern

aufzugreifen: Diese Gegenstände haben weder in der Schule am Vormittag

noch in der Disko am Abend etwa verloren. Das uns bisweilen

entgegengehaltene Beispiel des Einkaufs eines Messers oder einer Axt im

Baumarkt geht hier auch ins Leere. Diese Gegenstände können ohne

weiteres so verpackt werden, dass sie während des Transports nicht

zugriffsbereit sind. Was wir brauchen, ist ein verändertes Bewusstsein

für die Gefährlichkeit. Niemand nimmt einer Pfadfindergruppe in Wald und

Flur ihre Fahrtenmesser weg. Wo aber Waffen -- auch im nichttechnischen

Sinne -- neben der objektiven Eignung zur Verletzung von Menschen

mitgeführt werden und dabei der erklärte oder offenkundige Wille des

Gewahrsamsinhabers vorhanden ist, sie auch einzusetzen, muss das Recht

der Polizei gestärkt werden, einzuschreiten. Es ist nicht einsehbar,

warum beispielsweise bei Versammlungen, Messen und Volksfesten das

Mitführen all dieser Gegenstände verboten ist, nicht aber in Schulen

oder Kneipen. Es hat uns noch niemand plausibel erklären können, warum

auf dem Oktoberfest Waffen verboten sind, nicht aber im Hofbräuhaus. Wir

sind sehr dafür, geltendes Recht konsequent anzuwenden. Aber hier gibt

es eben auch Lücken und Wertungswidersprüche, die zu beseitigen sind.

Symbolische Gesetzesänderungen, die folgenlos bleiben, reichen hier

nicht aus. Wir werden in den nächsten Tagen im Innenausschuss ernsthaft

darüber diskutieren, welche gesetzlichen Schritte hier notwendig sind.

Uns geht es nicht um mehr Bürokratie und Gängelung -- wohl aber um mehr

Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Stokar

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Wo Menschen im öffentlichen

Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier müssen wir

endlich einmal klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der

Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die

Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es

nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich

auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese

Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren

und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der uns entgegen gehaltene Einwand

mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist

er jedoch mehr eine Ausrede.

Ich bin dafür, Küchenmesser nur noch im Tresor mindestens der Sicherheitsstufe A zu lagern!

(Werde gleich ein größeres Paket an Tresoraktien ordern)

Abgesehen davon, wer braucht schon ein Messer? Obst und Gemüse kann man auch ohne solche kreuzgefährlichen Hilfsmittel zu sich nehmen!

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Und damit hast Du einen weiteren Beweis der Geisteshaltung dieser Leute. Daran wird sich nichts ändern, egal wieviele Briefe man schreibt. Ab einem gewissen Punkt macht es keinen Sinn mehr mit Leuten zu reden. Diesen Punkt haben die Grünen und Linken lange überschritten. Nichts, aber auch gar nichts wir diese Leute dazu bringen ihre kranke Einstellung zu revidieren oder nur einfach den Mund zu halten. Es sind beratungsresistente Überzeugungstäter. Wenn ich nur lese

"Warum, so müssen wir hier fragen, soll es nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren und nicht einsatzbereit offen zeigen." :roll: :puke:

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Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,

vielen Dank für Ihren in diesen Tagen offenbar tausendfach versandten Musterbrief, der inhaltlich zwar nicht zu meiner Anfrage passt, aber immerhin die gleiche Überschrift hat.

Leider hält sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der

Beschränkung des Messergebrauchs gänzlich zurück, da offenbar der

Bundesinnenminister die kürzlich auf Initiative des Bundesrates

getroffenen Beschränkungen auf besonders belastete Orten für ausreichend hält. Die Vorlage der Großen Koalition greift trotz einiger vernünftiger Regelungen insgesamt bei weitem zu kurz. Ihr fehlt der Mut, sich gegen die Waffenlobby durchzusetzen.

In Deutschland gibt es (leider) keine wirkliche Waffenlobby. Der Bundesregierung fehlt auch nicht annähernd der Mut, aber einige erfahrene und umsichtige Berufspolitiker haben eben die Erkenntnis, dass es da, wo es keiner Regelung bedarf, keiner Regelung bedarf. Leider gehören Sie offenbar nicht zu dieser Gruppe.

Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über das Waffenrecht gebracht.

Das würde bedeuten, dass die Polizeiberichte und Statistiken gefälscht sind, weil sie etwas ganz anderes aussagen. Wenn das so ist, sollten Sie sich damit befassen und zwar sofort.

Uns geht es nicht um mehr Bürokratie und Gängelung.

Warum machen Sie dann eine Politik, die nur das bedeutet .... ?

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Siehe http://www.stokar.de/

Suchspiel:

Wieviele Rechtschreibfehler sind auf der ersten Seite ihrer Homepage?

Eins, drei oder fünf?

No spelling flames! Es ist lobenswert, dass sich Frau Stokar die Zeit genommen hat, das Schreiben des Herrn Formwandler zu beantworten. Ihre Position ist natürlich links, das ist in einer Demokratie nicht verboten, immerhin repräsentieren die Linken mitlerweile 7% der Bevölkerung.

Viel Sachkenntnis hat sie hingegen nicht, der Glaube, die Matchokultur junger Männer m.MH. ließe sich durch Verbote aus der Welt schaffen ist schon ziemlich blauäugig. Integration ist eben kein Frage der richtigen Verbote.

Auf den hahnebüchnen Unfug, Kinderspielzeug in den Geltungsbereich des WaffG zu übernehmen geht sie gar nicht ein, ebenso auf die elektronischen Sperrsystem für Erbwaffen (für die nach spätestens einem Monat die ersten Entsperrsysteme auf dem Markt sein werden).

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Stellt sich die Frage, ob Mails der richtige Weg sind.

Ich hab gestern schon ein paar anders (weniger zynisch) formulierte Schreiben an verschiedene Leute gesandt.

Per Post.

Mails sind leicht ungelesen zu löschen und nehmen keinen Platz weg.

Wäre vielleicht interessant, denen das mal per Fax oder Post zu senden.

Um noch interessanter, Uhrzeiten bzw. Zeiträume zu verabreden, zu denen Alle an das gleiche Fax schreiben.

Da steht die Kiste nicht mehr still und das blockiert die dann komplett.

Mit Emails blockiert man nichts. Im Zweifelsfalls wird nicht mal mehr manuell gelesen, es gibt nur eine automatische Routine, die nach "16/6961" sucht und dann das automatisch versendet ........

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Es ist lobenswert, dass sich Frau Stokar die Zeit genommen hat, das Schreiben des Herrn Formwandler zu beantworten. Ihre Position ist natürlich links, das ist in einer Demokratie nicht verboten, immerhin repräsentieren die Linken mitlerweile 7% der Bevölkerung.

Die Stockarvonsoundso ist nicht links, sondern grün und sie hat das niemals selbst gelesen oder gar beantwortet, weil die Mail schon zehn Sekunden oder so nach dem Versand da war.

Viel Sachkenntnis hat sie hingegen nicht, der Glaube, die Matchokultur junger Männer m.MH. ließe sich durch Verbote aus der Welt schaffen ist schon ziemlich blauäugig. Integration ist eben kein Frage der richtigen Verbote.

Sie ist bei den Grünen. Das schliesst Sachkenntnis wohl aus. Braucht man ja auch nicht, schliesslich haben die auch die Homo-Ehe durchgesetzt, ohne alle selbst Homo zu sein ...

Auf den hahnebüchnen Unfug, Kinderspielzeug in den Geltungsbereich des WaffG zu übernehmen geht sie gar nicht ein, ebenso auf die elektronischen Sperrsystem für Erbwaffen (für die nach spätestens einem Monat die ersten Entsperrsysteme auf dem Markt sein werden).

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Die Idee ist nicht schlecht.

Faxterror ist ja in Zeiten der Flatrates ein billiges Vergnügen und mit dem PC lassen sich prima Sendepläne erstellen :)

Wäre aber zu klären, ob es legal ist.

Werbung ist es ja keine. Solange jeder nur eine oder zwei DIN A4 Seiten schickt, sehe ich auch keine echten Missbrauch, wenn jemand 100 Seiten (oder so) schicken würde, wäre das ggf. bedenklich.

Was genau steht WOanders ?

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