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Butterfliege oder Das ist doch verboten!


Jägermeister

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Das mit den Revolvern verstehe ich völlig, ich habe selbst vier davon, was mir nicht eingeht ist, warum hierzulande die Balisong eigentlich verboten wurden. Allerdings könnte ich auch gleich dazusetzen, daß ich es etwas unlogisch finde, daß ausgerechnet in der Schweiz, das Tragen von Dolchen illegal ist, wo das doch geradezu Tradition wäre.

End of Rant.

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vor 6 Stunden, Glockologe sagte:

Das mit den Revolvern verstehe ich völlig, ich habe selbst vier davon, was mir nicht eingeht ist, warum hierzulande die Balisong eigentlich verboten wurden.

Sehe ich nicht als unlogisch an:

Der Dolch ist als Mordinstrument ideal, weil lautlos.

Denk an die britischen Kommandos...

Die Kurzwaffen ist dagegen LAUT und eine Distanzwaffe.

....also für Selbstverteidigung ideal.

Aber wem erzähle ich das?

Auf diesem Gebiet bist DU weitaus kompetenter als ich.

(hoffe wir sehen uns nächste Woche in Kassel.)

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vor 6 Stunden, Glockologe sagte:

Das mit den Revolvern verstehe ich völlig, ich habe selbst vier davon, was mir nicht eingeht ist, warum hierzulande die Balisong eigentlich verboten wurden.

Der Dolch gilt hier nur als Waffe, wenn er eine spitz zulaufende, mehr als 5cm und weniger als 30 cm lange, symetrische  Klinge aufweist.

Also das Monstermesser, das Crocodile Dundee unter seinem Hemd hervor zieht, gilt nicht als Waffe. Gut so... :hysterical:

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vor 38 Minuten, Hausmeister sagte:

. . . ist halt gefährlich für den Träger. Mann (Frau) könnte sich ja verletzen. Eure Politiker denken eben für Euch mit

Meine Politiker (Ö) haben, allen dem Weltkirchenrat bekannten Gottheiten sei Lob und Preis, den Blankwaffensektor noch nicht entdeckt. Ein F-S, ein Feldmesser 78, der genannte Crocodile Dundee Feitel, oder ein Russel Sting, sind nach dem Gesetz zwar Waffen, aber jeder unbescholtene Volljährige darf sie führen.

vor 8 Minuten, Butterfly sagte:

Der Dolch gilt hier nur als Waffe, wenn er eine spitz zulaufende, mehr als 5cm und weniger als 30 cm lange, symetrische  Klinge aufweist.

Also sowas:

https://www.pixxass.de/Boeker-Schweizer-Dolch-Fahrtenmesser?curr=EUR&gclid=Cj0KCQiAgNrQBRC0ARIsAE-m-1zdwSHjsbIeuBDFUHHE3adHXneMkyLQmqcFH6WpNK_wButK-MtSYXgaAkj-EALw_wcB

Daher meine Verwirrung.

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18 Seiten über das schweizer Messerrecht:

https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/merkblaetter/entscheidungshilfe-messer-d.pdf

Zitat

Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG. Sie dürfen nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden.

Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.

Letzte Seite: Schwerter tragen (soweit sie mehr als 30cm lange Klinge haben) ist nicht verboten...

Edited by Doom
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