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Änderungen im WaffG 2008


Califax

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Wie soll man denn darauf reagieren? Wid es BKA Ausmahmegenehmigungen geben?

Darauf kannst du nicht vorbeugend reagieren..... man weis ja noch gar nicht was letztendlich genau kommen wird!

Ob es eine Ausnahmegenehmigung geben wird kann man auch noch nicht behaupten..... beim BWT3 gab es auch keine, Begründung: Eine Anhäufung "Verbotener Waffen" ist nicht erwünscht! Es könnte auch der Einbau eines längeren Laufes vorgeschrieben werden! Einfach mal abwarten!

Gruß

Hunter

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Was ist hier los mit Flinten Imperator ?

Wo steht da was im Gesetzt und was steht da ?

(Attila, der eine Imperator12/76 sein Eigen nennt)

Der Wunsch des Gesetzgebers Repetierflinten mit kurzen Läufen (ich glaube...weniger als 45cm Laufl. und weniger als 95cm Gesamtl. warens) zu verbieten sorgt für die Diskusion!

Gruß

Hunter

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Dann sollen diese 10 Leutz eben klagen! Am Besten klagt JEDER Betroffene! dann werden die Herren Politiker schon sehen, was sie mit solchen Gesetzen anrichten! Die Justiz auf unabsehbare Zeit blockieren, nichts weiter!

GRUß

:!: genau das werde ich tun wenn die meine Pumpe verbieten wollen....ob's was hilft ist eine andere Frage, aber Kampflos aufgeben kommt nicht in Frage!

Gruß

Hunter

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Was ist hier los mit Flinten Imperator ?

Wo steht da was im Gesetzt und was steht da ?

(Attila, der eine Imperator12/76 sein Eigen nennt)

So, da ist es:

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert

aa) Nummer 1.2.1 wird wie folgt gefasst:

„1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt

1 Nr. 2.3 oder

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes

ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge

in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger

als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt,

sind;“

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so, nun hab ich ganz fix meine Imperator rausgeholt und gemessen ..hechl hechel.

Gesamtlänge 102 cm und Lauflänge 48 cm. Gott Himmer Allah sei Dank !!

Ich weiß nicht, ob es noch kürzere gibt und ob Kutscherflinten kürzwer sind .

Trotzdem ist so ein Gesetzt absoluter Blödsinn.Die Ironie mit den langen Mänteln ist absolut zutreffend.

Hier schauen echt einige zuviel schlechte Filme und leider gibt es auch zuviel schlechte Filme.

Aber ich dachte fast diese Parameter mit den Lauflängen hätte schon in der letzten Änderung so drin gestanden , ist das wirklich so neu ?

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Ich weiß nicht, ob es noch kürzere gibt und ob Kutscherflinten kürzwer sind .

z.B. Imperator SDASS short.... Lauflänge 36cm Gesamtlänge 89cm usw.

Das die Regel für die Katz ist und sich kein Krimineller dadurch beeindrucken lässt ist klar, aber um Gangster und Bankräuber geht's doch gar nicht.... ist nur der Vorwand! Unsere gewählten Volksverblöder...äh...treter meinte ich, und die Polizei-Gewerkschaftler wollen ganz einfach formuliert bestimmte Waffen nicht in Jäger/Schützen-Besitz haben! Wetten das es bis zum Verbot von HA unter 45/95cm nicht mehr lange dauert!

Gruß

Hunter

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Naja, beim BWT gabs ja noch paar Probleme wegen der Legalität und Zulassung.

Insbesondere war ja das ein Problem weil es angeblich als verbotene Waffe (Vollauto) umgebaut werden kann.

Die SDASS wird ja im Nachhinein als verboten deklariert, nachdem es jahrelang keine Einwände gab.

Was kann man mit einer SDASS nach einem Umbau noch machen bzw zu was kann man das Ding noch umbauen ?

Als Sprengfalle ?:mrgreen:

Insofern sind die Sachverhalte jetzt anders.

Beim BWT hätte der Gesetztgeber einen mehr oder weniger "realen" Grund anführen können, bei der Flinte wüßte ich aber jetzt nicht welche Gründe es gäbe, also ist die Gesetztgebung ein reiner Willkürakt.

Oder gab es eine Häufung von Straftaten mit Kurzflinten die nur dadurch möglich waren weil die Flinte nicht lang genug ist ?

Die Begründung möchte ich mal lesen.

Selbst ein Revolververbot unter 3" könnte man eventuell noch mit der leichten Führmöglichkeit verknüpfen und begründen ( obwohl jede kleinere Pistole besser verdeckt zu führen wäre )

Aber wer will schon eine Flinte verdeckt führen ?

..und weiter:

Wer schon die kriminelle Energie aufbringt eine Waffe verbotenerweise verdeckt zu führen, der wird sich auch nicht davon abhalten lassen vorher den Lauf zu kürzen.

Willkürgesetzte aber hab ich genug kennengelernt

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Der Unterschied zum Fall "BWT3" ist, daß diese Waffen nicht so richtig legal erworben wurde (fehlender BKA-Bescheid).

GRUß

Der Satz ist gut ;) und würde bedeuten das HA von Arsenal, MKE usw. auch "nicht richtig legal" erworben wurden und werden...... auch hierfür gibt es keine Feststellungsbescheide... ebenso BT96 und und und....allerdings ist auch ein BKA-Bescheid keine Garantie gegen ein späteres Verbot!

Gruß

Hunter

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Auch ganz nett: :puke:

In Artikel 1 ist nach Nr. 24 folgende Nr. 24a einzufügen:

'24a. Dem § 45 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung, sofern die Erlaubnis wegen des Nichtvorliegens oder Entfallens der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen

wird.“'

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wieso bist dir da so sicher?

Weil ich mich dank der BWT3-Scheisse mehr als genug mit dem Mist beschäftigt habe :x

Oder anders gesagt.....ist ein ähnlicher Fall bekannt bei dem es eine Entschädigung gegeben hat? Es sind ja einige BWT3-Besitzer im Forum... wäre interessant zu wissen ob einer gegen die Verbotseigenschaft geklagt und Schadensersatz bekommen hat!

Sicher kann man über mehrere Instanzen versuchen ein paar € heraus zu schinden...der Spass dauert Jahre und kostet in 4-5 Stelligen Zahlen (die Rechtschutzvers. steigt schnell aus).. aber mal ganz ehrlich, wäre es Dir das Wert? Mir nicht.... ich hab besseres zu tun als mich wegen einer Knarre über Jahre hinweg rum zu ärgern und für die aufgewendete Kohle kauf ich mir was anderes!

Gruß

Hunter

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