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Mal wieder verfassungswidrig !!!


Nasenbär

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http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204878/_t/ft/_b/1401339/default.aspx/post-mindestlohn-verordnung-rechtswidrig.html

HANDELSBLATT, Freitag, 7. März 2008, 19:59 Uhr

Urteil

Post-Mindestlohn-Verordnung rechtswidrig

Der Mindestlohn für die Briefdienste ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzulässig. Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung verletzte Post-Konkurrenten in ihren Grundrechten. Das Bundesarbeitsministerium reagierte prompt.

HB BERLIN. Mit der Entscheidung gaben die Richter drei Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post statt. Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die PIN Group und der niederländische Post-Konzern TNT.

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Der Mindestlohn war zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Die Bundesregierung erklärte ihn dann für allgemeinverbindlich.

Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP beziehungsweise einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) lediglich einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vor.

Der Insolvenz-Verwalter der PIN-Holding, Bruno Kübler, erklärte, die Gespräche mit drei Investoren bekämen durch das Urteil neuen Schub. Die PIN-Gruppe war wegen des Post-Mindestlohns in die Insolvenz gegangen. Ein TNT-Sprecher sagte: „Dies ist ein guter Tag für das wirtschaftliche Klima in Deutschland.“ Wegen der Berufung bestehe aber weiterhin Unsicherheit über die künftigen Rahmenbedingungen.

Das Bundesarbeitsministerium legte gegen das Urteil sofort Berufung ein. Die Mindestlohn- Verordnung bleibt nach Angaben eines Ministeriumssprechers trotz des Urteils in Kraft.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, man halte die Entscheidung für falsch. Sie weiche sowohl von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch der des Bundesarbeitsgerichts ab.

Als „völlig unverständlich“ bezeichnete Verdi die Entscheidung.

......

(Az: VG Berlin 4 A 439.07)

Mal wieder verfassungsrechtswidrig. Es ist wirklich bitter, dass die eigene Regierung das Rechtssystem soweit pervertiert, das inzwischen so ziemlich jedes neue Gesetz erst mal vom Verfassungsgericht "überprüft" werden mus, weil sich jemand den Weg frei klagt.

Da kann man sich ja jetzt schon denken, wie das neue Waffengesetz enden wird. Die Messerindustrie verdient sehr gut und deren Kassen sind voll - die werden sich das nicht gefallen lassen.

Mag schon sein, dass es nicht leicht ist, in einer grossen Koalition zu regieren - aber soviel Dilletantismus ist einfach unverantwortlich.

:x: :puke:

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Wenn es bei der Messerindustrie so läuft, soll es mir recht sein - da kann ich die Argumentation nämlich nachvollziehen.

Beim Mindestlohn dagegen fällt mir immer nur ein englisches Wort ein, das passt wie die Faust aufs Auge - clusterfuck.

Dieses ganze Geeier mit einzelnen Branchen und "an die Gegebenheiten angepassten" Löhnen (lies: Mindestlohn nach unterstem Osttarif bestimmt und für allgemeingültig erklärt, wenn die Hungerlöhne im Westen jetzt schon höher sind...Riesenidee) ist doch einfach nur ein schlechter Scherz.

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Mag schon sein, dass es nicht leicht ist, in einer grossen Koalition zu regieren - aber soviel Dilletantismus ist einfach unverantwortlich.

Da hast Du sicher recht!

Du nimmst das schon mal als Gottgegeben hin und überliest stillschweigend ,daß höhere Instanzen längst anders entschieden haben.

Zweitens hat ein VERWALTUNGSGERICHT entschieden, nicht ein Verfassungsgericht. Geht zwar auch mit " V " los - ist aber drei Nummern kleiner.

Drittens befremdet es mich daß es offensichtlich schön ist daß Arbeitnehmer weiter mit Hungerlöhnen abgespeist werden.

Betrifft Dich ja nun wohl nicht.

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So what, wie lange wird es dauern bis die Kiste beim Verfassungsgericht ist ?

Manno, klar ist das Verwaltungsgericht kein Verfassungsgericht - aber ist nicht jetzt schon offensichtlich, was passieren und wo der Weg hinführen wird ...

Was ist "Clusterfuck"

Ich verstehe es soweit daß Du "verfassungswidrig " und "rechtswidrig" verwechselt hast.

Was das Urteil anbelangt,es ist ein Urteil eines normalen Verwaltungsgerichtes das wahrscheinlich ganz schnell gekippt wird, denn wie gesagt höhere Instanzen haben bereits anders entschieden.

Der Weg wird schon irgendwo hinführen aber in eine andere Richtung als Du vermutest.

Lassen wir uns einfach überraschen.

Rein von der Logik her hat der Gesetztgeber schon die Möglichkeit Unternehmen Vorschriften hinsichtlich von Vertragsabschlüssen zu machen, drum gibt es ja z.Bsp. ein Bundesurlaubsgesetzt,Arbeitszeitgesetzt,Steuerrecht,Sicherheitsvorschriften,Konkursrechtten;Arbeitsgesetzte etc... und vieles mehr.

Also kann er auch Lohnuntergrenzen festlegen und Gerichte haben übrigens auch schon gegen "sittenwidrige " Löhne geurteilt und nun ist einfach die Frage ab wann ein Lohn sittenwidrig ist.

Ich sehe es nicht so daß Unternehmen verfassungsrechtlich absolute Freiräume haben und Löhne beliebig nach unten drücken können.

Der Gesetztgeber kann, wenn er will Lohnuntergrenzen festlegen so wie er gesetztlichen Mindesturlaub oder Regelarbeitszeit festlegt.

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