dragnut Posted December 5, 2017 at 06:27 PM Share Posted December 5, 2017 at 06:27 PM Das neueste aus meiner Lieblingswaffenbehörde: Sportschütze kauft nach 4Jahren einen Repetierer auf WBK Gelb Neu Behörde verweigert die Abstempelung. weil letzter Kauf länger 3Jahre her ist, die WBK berechtige nicht mehr zum Erwerb Begründet wird dies mit §§45 und 46 WaffG. Der Auftrag möglichst wenig Waffen im Volk wird durchgeführt und sei es noch so abstrus. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 5, 2017 at 06:29 PM Share Posted December 5, 2017 at 06:29 PM interessant ... Klage ? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 06:31 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 06:31 PM vor 2 Stunden, DirtyHarriett sagte: Klage ? Wahrscheinlich, ich bin es nicht..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 5, 2017 at 06:50 PM Share Posted December 5, 2017 at 06:50 PM andere Möglichkeit gibt es da doch kaum. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 07:04 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 07:04 PM vor 17 Minuten, DirtyHarriett sagte: andere Möglichkeit gibt es da doch kaum. Ich bin dem VDW und Dr. Scholzen auf ewig dankbar mir geholfen zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 5, 2017 at 07:14 PM Share Posted December 5, 2017 at 07:14 PM Was leiten die denn aus §§ 45/46 ab? Ich könnte mir vorstellen, daß er die WBK vor 4 Jahren beantragt und erhalten hat und bis heute keine Waffe darauf gekauft hat - die WBK de facto "leer" ist. Die Behörde übertragt jetzt vermutlich das Prozedere der grünen WBK (Kauf innerhalb eines Jahres oder Verlängerung) auf die Gelbe. Könnte eine spannende Angelegenheit werden, weil diese Behörde dann andere WBK-Besitzer quasi zwingt, auf gelb zu kaufen, was das Begehr und der Geldbeutel hergibt. Diese Behörde zwingt WBK-Gelb-Besitzer quasi zum Waffensammeln - was denn ja nu auch wieder nicht richtig ist. Auf dem Amt muß eine richtige "Konifere" sitzen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2017 at 07:28 PM Share Posted December 5, 2017 at 07:28 PM Jedenfalls rechtskreative Leute da in Mordrhein Vandalen......Kann man die Ische wegen irgendwas anzeigen oder kostenintensiv verklagen? Ich würde erst mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2017 at 08:45 PM Share Posted December 5, 2017 at 08:45 PM vor einer Stunde, Medizinmann sagte: rechtsmittelfähigen Bescheid Das aus zwei Gründen: Man hat Futter für die Klage Die Behörde bestätigt damit unweigerlich die Anmeldung der Waffe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2017 at 08:47 PM Share Posted December 5, 2017 at 08:47 PM Hmmmm mm man könnte es auf den Rechtsbruch der Behörde ankommen lassen. Wenn es funktioniert könnte es für die Behörde teuer werden...... 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2017 at 08:55 PM Share Posted December 5, 2017 at 08:55 PM Ja, aber erst muss der Schütze den Arsch an die Wand kriegen. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 08:58 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 08:58 PM vor einer Stunde, Medizinmann sagte: Jedenfalls rechtskreative Leute da in Mordrhein Vandalen......Kann man die Ische wegen irgendwas anzeigen oder kostenintensiv verklagen? Ich würde erst mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern. Das mit dem "Rechtsmittelfähigen Bescheid" ist nicht tot zu kriegen. Ein Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung ist genauso gültig und sogar besser, da sich die Widerspruchzeit dann auf 1 Jahr beläuft. Jeder amtliche Bescheid kann angegriffen werden. Maßgebend ist u.a. die Verwaltungsverfahrensvorschrift 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 08:59 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 08:59 PM vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Das aus zwei Gründen: Man hat Futter für die Klage Die Behörde bestätigt damit unweigerlich die Anmeldung der Waffe Nein. das ist Quatsch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2017 at 08:59 PM Share Posted December 5, 2017 at 08:59 PM Just now, dragnut sagte: Das mit dem "Rechtsmittelfähigen Bescheid" ist nicht tot zu kriegen. Das ist wichtig, weil die Behörde da den oder die Gründe der Ablehnung anführen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2017 at 09:00 PM Share Posted December 5, 2017 at 09:00 PM Just now, dragnut sagte: Nein. das ist Quatsch. Aha. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:02 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:02 PM vor 1 Minute, Jägermeister sagte: Das ist wichtig, weil die Behörde da den oder die Gründe der Ablehnung anführen muss. Nein, es ist die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Bescheid kann mit und ohne angegriffen werden nur die Widerspruchzeiten sind anders Mit 4Wochen ohne 1 Jahr 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:04 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:04 PM vor 3 Minuten, Jägermeister sagte: Aha. Richtig siehe meine Erklärung Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:07 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:07 PM vor 5 Minuten, Jägermeister sagte: Das ist wichtig, weil die Behörde da den oder die Gründe der Ablehnung anführen muss. Nö das steht in dem Bescheid und nicht in der Rechtmittelbelehrung. Da steht in welcher Zeit und in welcher Form das Rechtsmittel eingelegt werden muss.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:09 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:09 PM vor 20 Minuten, Medizinmann sagte: Hmmmm mm man könnte es auf den Rechtsbruch der Behörde ankommen lassen. Wenn es funktioniert könnte es für die Behörde teuer werden...... Es muss dem Entscheider persönlich teuer werden dem ist die Behörde schnuppe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2017 at 09:14 PM Share Posted December 5, 2017 at 09:14 PM Das ginge wohl nur über einen Straftatbestand. ....Ist der Antragsteller den nachweisbar Sportschütze? Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:17 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:17 PM vor 2 Minuten, Medizinmann sagte: Ist der Antragsteller den nachweisbar Sportschütze? Ja Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 5, 2017 at 09:22 PM Author Share Posted December 5, 2017 at 09:22 PM vor 8 Minuten, Medizinmann sagte: Das ginge wohl nur über einen Straftatbestand. .... Zollbeamte können sich gegen fiskalische Irrtümer versichern und nur die können persönlich haften. Der Beamte heisst so, weil er ein Amt verliehen bekommen hat und für das übt er die Dienstgeschäfte aus. Er haftet nicht persönlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 5, 2017 at 09:25 PM Share Posted December 5, 2017 at 09:25 PM Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie Rechtsbeugung sind davon ausgenommen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 6, 2017 at 12:21 AM Share Posted December 6, 2017 at 12:21 AM Erste Frage an den/die SB: "Wo steht das?" Es kann sich offenbar nur um eine jungfräuliche Gelbe handeln, da eine aktiv benutzte ja eine Besitzberechtigung darstellt. Meine Waffenbehehörde verlangt von mir nicht, jede WBK regelmäßig im Jahresturnus zu bedienen. Wäre auch teuer. Es ist interessant, ob der Sportschütze vor Gericht durchkommt. Ich selbst rate Neuschützen, nicht allzulange zu warten, irgendwas auf die Gelbe zu kaufen. Die Behörde könnte doch nach einer gewissen Zeit Zweifel bekommen - und das sollten wir doch zu verhindern wissen: So viele Legalwaffen wie möglich ins Volk! 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 6, 2017 at 04:50 AM Share Posted December 6, 2017 at 04:50 AM Wenn man finanziell nicht so potent ist, kann das Zusammensparen einer Waffe dauern. Zudem kann man nur mit WBK Waffen legal ausleihen (z.B. Vereinswaffe für Wettkämpfe). Ob da eine Waffe drauf eingetragen ist oder nicht, ist egal. Es gibt also viele Gründe für eine „leere“ WBK. Deswegen hat der Gesetzgeber u.a. auch keine Befristung für WBK ins Gesetz aufgenommen. „Ablaufen“ wegen Nichteintragung einer Waffe kann die deswegen faktisch nicht. Meine Gelbe war sicherlich 2 oder 3 Jahre jungfräulich, bevor sie bestempelt wurde. War kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 6, 2017 at 08:49 AM Share Posted December 6, 2017 at 08:49 AM vor 3 Stunden, Jägermeister sagte: Meine Gelbe war sicherlich 2 oder 3 Jahre jungfräulich, bevor sie bestempelt wurde. War kein Problem. Kommt dann wohl doch sehr auf die - wie es Medizinmann so trefflich formulierte - "rechtskreativen Sachbearbeiter" an Link to comment Share on other sites More sharing options...
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