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Gelbe WBK ungültig


dragnut

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Das neueste aus meiner Lieblingswaffenbehörde:

Sportschütze kauft nach 4Jahren einen Repetierer auf WBK Gelb Neu

Behörde verweigert die Abstempelung. weil letzter Kauf länger 3Jahre her ist, die WBK berechtige nicht mehr zum Erwerb

Begründet wird dies mit §§45 und 46 WaffG.

Der Auftrag möglichst wenig Waffen im Volk wird durchgeführt und sei es noch so abstrus.

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Was leiten die denn aus §§ 45/46 ab?

Ich könnte mir vorstellen, daß er die WBK vor 4 Jahren beantragt und erhalten hat und bis heute keine Waffe darauf gekauft hat - die WBK de facto "leer" ist.

Die Behörde übertragt jetzt vermutlich das Prozedere der grünen WBK (Kauf innerhalb eines Jahres oder Verlängerung) auf die Gelbe.

Könnte eine spannende Angelegenheit werden, weil diese Behörde dann andere WBK-Besitzer quasi zwingt, auf gelb zu kaufen, was das Begehr und der Geldbeutel hergibt. Diese Behörde zwingt WBK-Gelb-Besitzer quasi zum Waffensammeln - was denn ja nu auch wieder nicht richtig ist.

Auf dem Amt muß eine richtige "Konifere" sitzen

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vor einer Stunde, Medizinmann sagte:

Jedenfalls rechtskreative Leute da in Mordrhein Vandalen......Kann man die Ische wegen irgendwas anzeigen oder kostenintensiv verklagen? Ich würde erst mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.

Das mit dem "Rechtsmittelfähigen Bescheid" ist nicht tot zu kriegen.

Ein Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung ist genauso gültig und sogar besser, da sich die Widerspruchzeit dann auf 1 Jahr beläuft.

Jeder amtliche Bescheid kann angegriffen werden. Maßgebend ist u.a. die Verwaltungsverfahrensvorschrift

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vor 8 Minuten, Medizinmann sagte:

Das ginge wohl nur über einen Straftatbestand. ....

Zollbeamte können sich gegen fiskalische Irrtümer versichern und nur die können persönlich haften. Der Beamte heisst so, weil er ein Amt verliehen bekommen hat und für das übt er die Dienstgeschäfte aus. Er haftet nicht persönlich

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Erste Frage an den/die SB: "Wo steht das?"

Es kann sich offenbar nur um eine jungfräuliche Gelbe handeln, da eine aktiv benutzte ja eine Besitzberechtigung darstellt. Meine Waffenbehehörde verlangt von mir nicht, jede WBK regelmäßig im Jahresturnus zu bedienen. Wäre auch teuer.

Es ist interessant, ob der Sportschütze vor Gericht durchkommt.

Ich selbst rate Neuschützen, nicht allzulange zu warten, irgendwas auf die Gelbe zu kaufen. Die Behörde könnte doch nach einer gewissen Zeit Zweifel bekommen - und das sollten wir doch zu verhindern wissen: So viele Legalwaffen wie möglich ins Volk!

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Wenn man finanziell nicht so potent ist, kann das Zusammensparen einer Waffe dauern. Zudem kann man nur mit WBK Waffen legal ausleihen (z.B. Vereinswaffe für Wettkämpfe). Ob da eine Waffe drauf eingetragen ist oder nicht, ist egal.

Es gibt also viele Gründe für eine „leere“ WBK. Deswegen hat der Gesetzgeber u.a. auch keine Befristung für WBK ins Gesetz aufgenommen. „Ablaufen“ wegen Nichteintragung einer Waffe kann die deswegen faktisch nicht.

Meine Gelbe war sicherlich 2 oder 3 Jahre jungfräulich, bevor sie bestempelt wurde. War kein Problem.

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