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Steinhagener muss sich wegen Springmesser vor Gericht verantworten


Jägermeister

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Steinhagen/Halle. Der Angeklagte war am frühen Morgen des 17. Juli am Straßenrand der Haller Straße gefunden worden. Er lag dort bewusstlos und war offensichtlich mit seinem Fahrrad verunfallt.

http://www.haller-kreisblatt.de/lokal/steinhagen/21996277_Steinhagener-muss-sich-wegen-Springmesser-vor-Gericht-verantworten.html

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Wenn der Beutel zugeknotet war und die Klinge bei dem Messer nicht nach vorne rauskommt, können sie ihm eigentlich nichts. Da fehlen mal wieder die kleinen wichtigen Details, um das beurteilen zu können. Die so schreckliche Blutrinne zählt da eher gar nicht. Wüßte nicht, daß die verboten wäre. Ach ich sehe gerade, Klingenlänge 15,5 cm, damit haben sie ihn allerdings. Da ist die Grenze 7,5 cm, wenn ich mich nicht sehr irre. Deswegen verbotener Gegenstand. Ach,das ist aber auch kompliziert.

Edited by Antonius Recker
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