rugerclub Posted March 17, 2008 at 01:28 PM Share Posted March 17, 2008 at 01:28 PM (edited) klick Edited September 7, 2008 at 03:40 PM by rugerclub Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted March 17, 2008 at 03:03 PM Share Posted March 17, 2008 at 03:03 PM Hab ich richtig gelesen : waffenbehältnis für Transport verschließen , so richtig mit Vorhängeschloß etc. ??? Was ist "verschließen " Kofferraum ist verschlossen - reicht doch ?? oder muß ich meinen Tresor eines Tages auf dem Buckel binden, das ist doch krankhaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 17, 2008 at 03:31 PM Share Posted March 17, 2008 at 03:31 PM Es gibt durchaus konträre Meinungen zu dem Thema. Ich tendiere dazu, dass man um ein billiges 99-Cent-Kofferschloss am Gewehrfutteral nur schwer vorbeikommt. (Es sei denn z.B. Waffentransport im extra Kofferaum, der auf dem eigenen befriedeten Grundstück be- und auf dem befriedeten Grundstück des Schießstandes entladen wird). Ein ReissVERschluss wird IMHO nicht genügen. Sh. Bundesttagsdrecksache, HINTER den abgelehnten FDP-Vorschlägen. Schwachsinn hoch drei. Aber was erwartest du? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 17, 2008 at 08:51 PM Share Posted March 17, 2008 at 08:51 PM Es gibt durchaus konträre Meinungen zu dem Thema... Ja – und ich tendiere dazu, dass mit dem "verschlossen" nur verdeutlicht wird, dass geschlossen auch ein zugemachtes Handschuhfach oder Tupperbox sein könnte und der Gesetzgeber mit "verschlossen" die in der Begründung angesprochenen "mehr als 3 Handgriffe und mehr als 3 Sekunden" klarstellen wollte. Es ist nirgendwo etwas von "abgeschlossen" zu lesen – schon gar nicht etwas von "Vorhängeschloss" oder dergleichen. Für mich ist "verschlossen" - und die mehr als 3 Handgriffe und mehr als 3 Sekunden durchaus gegeben, wenn die Pistole in einem mit einem Reißverschluss verschlossenem Futteral und dieses wiederum in einem mit einem Reißverschluss verschlossenem Rangebag auf der Rücksitzbank transportiert wird. Wie es die Gewehrschützen machen, deren Gewehrkoffer in keine weitere Tasche passt? Keine Ahnung. Aber wie ich auch schon geschrieben habe - wir müssen wohl auf die VwV warten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted March 17, 2008 at 09:17 PM Share Posted March 17, 2008 at 09:17 PM Mein Handschuhfach kann ich zuschließen, dann ist es verschlossen. Wenn ich nicht abschließe, ist es nur geschlossen. Ich sehe da schon einen Unterschied. Ist es verschlossen, kann ich eine darin befindliche Waffe nicht mal schnell rausholen. Ist es nur geschlossen, geht das ohne Probleme. Ich würde geschlossen so definieren, dass man ein solches Behältnis öffnen kann, ohne eine weitere Sicherung zu überwinden während man beim verschlossenen Behältnis vorher noch eine Sicherung entfernen muss. Wenn man vor einer verschlossenen Tür steht, kommt man auch nicht rein, wenn man nur die Klinke drückt. Ist sie hingegen nur geschlossen, geht das. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted March 17, 2008 at 09:32 PM Share Posted March 17, 2008 at 09:32 PM Schaut mal auf Seite 5 "Transport" ... das VER - schließen wird zur Pflicht. Jetzt ist es nicht Pflicht, logischerweise wird es hier eine neue Qualität oder sehe ich es falsch ? Ist das Zuziehen eines Reißverschlusses auch Verschließen ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted March 17, 2008 at 09:42 PM Share Posted March 17, 2008 at 09:42 PM Ist das Zuziehen eines Reißverschlusses auch Verschließen ?? Gute Frage... Andererseits, seit ich eigene Waffen besitze, sichere ich Koffer, Rangebag und Futteral mittels Zahlenschloss beim Transport zum und vom Schießstand, auch wenn ich nur ein Rädchen um eine Positon verstelle. Da ich nicht vorhabe, diese Angewohnheit zu ändern, ist es mir eigentlich Wurst, ob nun geschlossen, verschlossen oder abgeschlossen gemeint ist. Und den Kofferraum schließe ich auch immer extra ab, wenn der Krempel drin ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 17, 2008 at 10:10 PM Share Posted March 17, 2008 at 10:10 PM Ich tendiere dazu, dass man um ein billiges 99-Cent-Kofferschloss am Gewehrfutteral nur schwer vorbeikommt. Ich werde in dieser Sache nichts ändern. In der Anmerkung zum Gesetz steht, dass es sich um keine Verschärfung handelt, sondern um eine Klarstellung, also business as usual. Ich kenne niemanden, der zu Wettkampf ein Vorhängeschloss am Futeral hat, für sowas ist auch gar keine Zeit. Verschließen heißt für mich zumachen, falls der Gesetzgeber das anders sieht, dann nehme ich eine Owi erstmal in Kauf, aber ich werde NICHT FÜR DIESEN SCHWACHSINN IN VORAUSEILENDEN GEHORSAM GEHEN. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 17, 2008 at 10:45 PM Share Posted March 17, 2008 at 10:45 PM Mein Handschuhfach kann ich zuschließen, dann ist es verschlossen. Ich meine, dass es dann zugeschlossen ist... Aber was ich meine oder andere ist nicht wichtig. Wichtig ist, wie der Gesetzgeber "verschlossen" definiert. Dies kann "abgeschlossen" sein - muss aber nicht. Er gibt hier auch andere Möglichkeiten frei. (Irgendwo in der Begriffsdefinition - ich weiß nun nicht auswendig wo). Jedenfalls schreibt das Gesetz zum Transport abgeschlossen nicht zwingend vor - er müsste sonst wohl auch einen bestimmten Widerstandsgrad definieren... Also ich mache es wie Nighty und warte erst mal die VwV ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 17, 2008 at 11:01 PM Share Posted March 17, 2008 at 11:01 PM Wichtig ist, wie der Gesetzgeber "verschlossen" definiert. Dies kann "abgeschlossen" sein - muss aber nicht. Lass uns erstmal abwarten. Wenn irgendwer eine Owi aufgebrummt bekommt, weil er kein Vorhängeschloss am Gewehrfuteral hatte, dann werden wir es erfahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted March 17, 2008 at 11:15 PM Share Posted March 17, 2008 at 11:15 PM ich muß schon wieder schmuzeln ... selbst wenn ich z.b. einen waffenkoffer habe, an dem sich ein vorhängschloß befindet, in dem dann aber der schlüssel steckt, wäre es abgeschlossen, da ja das schloß verriegelt ist. und nun ratet mal, was schneller zu öffnen ist? das vorhängeschloß mit schlüssel darin, oder mein gewehrfutteral mit reißverschluß? aber vielleicht entstehen daraus bald ipsc-diszipline. auf kommando die waffe auf dem reißverschlußfutteral schußfertig zu machen und eine sequenz zu schießen. oder aus dem koffer mit vorhängeschloß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 18, 2008 at 12:27 AM Share Posted March 18, 2008 at 12:27 AM Also Leute , ich hab einen recht großen Allrader . Um an meine Waffen zu kommen , muß ich anhalten , Motor abstellen , Sicherheitsgurt lösen , Türe aufmachen , nach hinten laufen , Klapptüre öffnen , Kofferraumabdeckung nach hinten schieben - und dann bin ich tatsächlich auch schon an meinen Futteralen. Müssen die nun noch ein extra Schlößchen haben ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 18, 2008 at 08:52 AM Share Posted March 18, 2008 at 08:52 AM Wenn es nach Silke Stokar ginge, müsstest du deine Puffen in Kunstharz eingießen. Fakt ist: Keiner weiss wirklich, was gefordert ist, die Polizei ist sicher auch ahnungslos, wie meist, da für sie das WaffG eh nicht gilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 18, 2008 at 09:40 AM Share Posted March 18, 2008 at 09:40 AM Wenn es nach Silke ginge, wäre das auch richtig so - dann wäre nämlich das Hanf frei und einer Horde von sexuell pervertieren Dauerbekifften kann man nun wirklich beim besten Willen keine Schusswaffen anvertrauen. Und andere Waffen auch nicht, nicht mal ein Küchenmesser .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 18, 2008 at 10:25 AM Share Posted March 18, 2008 at 10:25 AM So habe ich die Sache noch gar nicht betrachtet, jetzt wirds aber logisch. Die Gemüsetaliban schließen einfach von sich auf alle anderen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted March 18, 2008 at 12:02 PM Share Posted March 18, 2008 at 12:02 PM Hm, muß mal meinen Kumpel in Finnland fragen, ob die mir ein Angebot für eine Waffenkammer auf Selbstfahrlafette machen können, nicht schwimmfähig gingen 26Tonnen. Und da muß dann das Streifenhörnchen erstmal reinkommen ))) Ist recht gut VERSCHLOSSEN. Alles in allem ist das neue WaffG für die Füß, mehr Fallstricke überall, zum brechen.......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 18, 2008 at 12:26 PM Share Posted March 18, 2008 at 12:26 PM Ich nehme einen T34 auf Neue Gelbe WBK. Der ist auch recht sicher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 18, 2008 at 12:53 PM Share Posted March 18, 2008 at 12:53 PM Jetzt mal ganz im Ernst und nicht gleich schreien: Wie ist das eigentlich mit dem Besitz einer Kanone ? Vorderlader ist ja legal. Aber sind auch Hinterlader-Kanonen erlaubt? Ich meine, dass ist ja faktisch nur ein gigantischer Perkussions-Sharps - technisch gesehen. Wo ist das die Grenze, weiss das jemand ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 18, 2008 at 01:06 PM Share Posted March 18, 2008 at 01:06 PM KWKG. Anlage (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste Teil B Sonstige Kriegswaffen I. Flugkörper 7.Lenkflugkörper 8.ungelenkte Flugkörper (Raketen) 9.sonstige Flugkörper 10.Abfeuereinrichtungen (Startanlagen und Startgeräte) für die Waffen der Nummern 7 und 9 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen für Lenkflugkörper zur Panzer- und Fliegerabwehr 11.Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nummer 8 einschließlich der tragbaren Abfeuereinrichtungen sowie der Raketenwerfer 12.Triebwerke für die Waffen der Nummern 7 bis 9 II. Kampfflugzeuge und -hubschrauber 13.Kampfflugzeuge, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen: 1.integriertes Waffensystem, das insbesondere über Zielauffassung, Feuerleitung und entsprechende Schnittstellen zur Avionik verfügt, 2.integrierte elektronische Kampfmittel, 3.integriertes elektronisches Kampfführungssystem 14.Kampfhubschrauber, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen: 1.integriertes Waffensystem, das insbesondere über Zielauffassung, Feuerleitung und entsprechende Schnittstellen zur Avionik verfügt, 2.integrierte elektronische Kampfmittel, 3.integriertes elektronisches Kampfführungssystem 15.Zellen für die Waffen der Nummern 13 und 14 16.Strahl-, Propellerturbinen- und Raketentriebwerke für die Waffen der Nummer 13 III. Kriegsschiffe und schwimmende Unterstützungsfahrzeuge 17.Kriegsschiffe einschließlich solcher, die für die Ausbildung verwendet werden 18.Unterseeboote 19.kleine Wasserfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Knoten, die mit Angriffswaffen ausgerüstet sind 20.Minenräumboote, Minenjagdboote, Minenleger, Sperrbrecher sowie sonstige Minenkampfboote 21.Landungsboote, Landungsschiffe 22.Tender, Munitionstransporter 23.Rümpfe für die Waffen der Nummern 17 bis 22 IV. Kampffahrzeuge 24.Kampfpanzer 25.sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge 26.Spezialfahrzeuge aller Art, die ausschließlich für den Einsatz der Waffen der Nummern 1 bis 6 entwickelt sind 27.Fahrgestelle für die Waffen der Nummern 24 und 25 28.Türme für Kampfpanzer V. Rohrwaffen 29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre 30.Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen 31.Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art 32.Maschinenkanonen 33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32 34.Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 35.Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 36.Trommeln für Maschinenkanonen VI.Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme 37.rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen 38.Flammenwerfer 39.Minenleg- und Minenwurfsysteme für Landminen VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition 40.Torpedos 41.Torpedos ohne Gefechtskopf (Sprengstoffteil) 42.Rumpftorpedos (Torpedos ohne Gefechtskopf - Sprengstoffteil - und ohne Zielsuchkopf) 43.Minen aller Art 44.Bomben aller Art einschließlich der Wasserbomben 45.Handflammpatronen 46.Handgranaten 47.Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel 48.Sprengladungen für die Waffen der Nummer 43 VIII. Sonstige Munition 49.Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32 50.Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern 1.das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und 2.Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird 51.Munition für die Waffen der Nummer 30 52.Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39 53.Gewehrgranaten 54.Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52 55.Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52 IX. Sonstige wesentliche Bestandteile 56.Gefechtsköpfe für die Waffen der Nummern 7 bis 9 und 40 57.Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder 58.Zielsuchköpfe für die Waffen der Nummern 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60 59.Submunition für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61 60.Submunition ohne Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61 X. Dispenser 61.Dispenser zur systematischen Verteilung von Submunition XI. Laserwaffen 62.Laserwaffen, besonders dafür konstruiert, dauerhafte Erblindung zu verursachen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 18, 2008 at 07:39 PM Share Posted March 18, 2008 at 07:39 PM Wieso, Vorderlader-Kanonen sind doch auch legal. Warum also nicht auch ein Hinterlader mit Perkussionsdingsbums. Also, da würde ich gerne nochmal genauer nachschauen. Wäre doch ne Heidengaudi. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 18, 2008 at 09:34 PM Share Posted March 18, 2008 at 09:34 PM Dem Text nach muss man Wechselläufe zukünftig wieder eintragen lassen, was mit den bisher gekauften passieren soll geht aus dem Text aber nicht hervor. Ich schliesse daraus keine nachträgliche Eintragungspflicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 19, 2008 at 12:15 AM Share Posted March 19, 2008 at 12:15 AM Wieso, Vorderlader-Kanonen sind doch auch legal. Nach der Lektüre der Waffenliste bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher. Abgesehen von "Modellkanonen". Erwarte doch nie was Vernünftiges von unsrer Obrigkeit! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reloader Posted March 19, 2008 at 09:49 AM Share Posted March 19, 2008 at 09:49 AM Hallo Da stand was daß für einen Erwerb auf die neue Gelbe jetzt ein "abgespecktes Bedürfniss" nötig ist???????????? Hat jemand Ahnung wie das aussehen soll? so long Reloader Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted March 19, 2008 at 10:00 AM Share Posted March 19, 2008 at 10:00 AM Die Waffen, die auf gelbe WBK erworben werden können, müssen nach irgend einer genehmigten Sportordnung sportlich genutzt werden können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hobbysoldat Posted March 19, 2008 at 05:12 PM Share Posted March 19, 2008 at 05:12 PM Ich tendiere dazu, dass man um ein billiges 99-Cent-Kofferschloss am Gewehrfutteral nur schwer vorbeikommt. Ich hab schon immer ein Koffer mit Schloss, da ist mir das Wurscht Link to comment Share on other sites More sharing options...
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