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Munitionserwerb


lara

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Ich kenne das von meiner Behörde auch wie Whitneyville:

Erst mit dem Eintrag der Waffe bekomme ich den Stempel für den Munitionserwerb.

Mal so dumm herumgedacht:

Wenn da ein Voreintrag drin ist, ist die Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung etc. ja gelaufen; es stehen also grundsätzlich keine Sachgründe einem Munitionserwerb mehr entgegen.

Wenn nun der Munitionserwerbsberechtigungsstempel (;) ) drin ist, heißt das für mich aus dem Bauch raus, dass mit dieser WBK erstmal bis zum Ablauf des Voreintrages (im Falle eines rechtzeitigen Erwerbs dementsprechend so lange, wie die Waffe im Besitz verbleibt, ist ja klar) Munition erworben werden darf.

Wie man auf der sicheren Seite ist, steht hier ja schon...ansonsten würde ich persönlich auch mal bei der Behörde nachfragen - aber mit meinen zwei Sachbearbeitern kann man auch normal reden, das geht ja anderswo nicht, wie man so hört :sad:

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Darf man in Deutschland nicht einfach so Munition kaufen ohne eigene Waffe?

Was ist mit den Leuten die einfach nur Munition sammeln und aber selber keine Waffen haben wollen? Beispiel: Sportschütze Hans Meier hat eine Pistole in 9 mm und einen Revolver in .357 Magnum Zuhause. Darf er weil er gerade Bock dazu hat eine Schachtel .45 ACP Munition kaufen oder darf man in Deutschland (als Sportschütze mit grüner oder gelber WBK) nur die Munition erwerben, zudem man auch eine Waffe in dem zu erwerbenen Kaliber Zuhause hat?

Und jetzt die Frage aller Fragen. Dürfen Leute mit ausschliesslich roter WBK Munition erwerben und diese auch benützen für ihre Waffen oder gibt es da so ne Art Sonderregelung?

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So schnell geb ich nicht auf :mrgreen:

schaun wer mal in Affengesetzt :

(1) Wer Munition erwerben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Munitionserwerbschein erteilt. Sie wird für eine bestimmte Munitionsart und für die Dauer von fünf Jahren erteilt, kann jedoch in begründeten Fällen für Munition jeder Art und unbefristet erteilt werden.

Wo steht da was daß eine Waffe/Eintrag vorhanden sein muß ?

Jetzt kommt noch ein Ergänzung zu Absatz 1 ( man beachte auch die Reihenfolge )

Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte, ausgenommen Waffenbesitzkarten für Waffensammler, oder einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Munition erwirbt, die für die in der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigung bezeichneten Schußwaffen bestimmt ist, oder als Inhaber eines Jagdscheines die für Waffen nach § 28 Abs. 4 Nr. 7 bestimmte Munition erwirbt,

Letztendlich ist der Stempel in der WBK bereits die Munitionserwerbserlaubnis, Waffe hin oder Waffe her.

und hier: Wo steht da was von Waffeneintrag ?

Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Nr. 1 berechtigt ihren Inhaber zum Erwerb der für die Schußwaffe bestimmten Munition, wenn bei deren Erteilung die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 vorgelegen haben oder als nachgewiesen gelten und wenn die Berechtigung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte von der zuständigen Behörde vermerkt ist.

Macht doch die Gesetzte nicht noch bürokratischer als sie sind.

Hier alles komplett

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So schnell geb ich nicht auf :mrgreen:

Ich hatte es befürchtet...:roll:

schaun wer mal in Affengesetzt :

Richtig. Das Zauberwort ist "Munitionserwerbsschein" ! Der Stempel in der WBK ist aber kein MES, sondern nur die Erlaubnis die passende Mun zur Waffe zu kaufen.

Wo steht da was daß eine Waffe/Eintrag vorhanden sein muß ?

Nirgendwo. Bei einem MES brauchst Du auch keine Waffe.

Jetzt kommt noch ein Ergänzung zu Absatz 1 ( man beachte auch die Reihenfolge )

Das bezieht sich auf die eingetragenen Waffen in der gelben WBK, repektive auf JJS erworbene und auf WBK eingetragene Waffen.

Hier benötigt man keine besondere Erlaubnis, da die gelbe WBK automatisch zum Munerwerb der auf ihr eingetragenen Waffen berechtigt. Genauso darf ein Jäger auf seinen JJS ALLE Langwaffenmun kaufen, der JJS gilt hier als MES für Langwaffenmunition.

Letztendlich ist der Stempel in der WBK bereits die Munitionserwerbserlaubnis, Waffe hin oder Waffe her.

und hier: Wo steht da was von Waffeneintrag ?

Macht doch die Gesetzte nicht noch bürokratischer als sie sind.

Hier alles komplett

Lese das Rote mal genau.

Mach es Dir nicht zu einfach! Gesetze sind kompliziert, das WaffG besonders. Wenn Du es dir vereinfachen willst, bitte.

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also ich hab bislang immer den Munstempel zusammen mit dem Voreintrag bekommen. Selbst bei der Kölner Behörde.

Und auch schon Mun nur auf Voreintrag (natürlich mit Munstempel) gekauft.

Man hat ja nunmal die erlaubnis zum Erwerb von Munition im vorne angegebenen Kaliber.

Aber ich bin natürlich nicht das Gesetz :)

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Hi,

ist doch wirklich ganz einfach:

1. Gelbe Karte:

Munitionserwerb für eingetragene Waffen, d. h. sobald die Waffe eingetragen ist, kann ich Mumpeln kaufen.

2. rote Karte:

kein Munitionserwerb

3. Sprengpappe:

Munitionserwerbsberechtigung für selbstgeladene Mumpeln

und im Fall von Lara:

4. grüne Karte:

Munitionserwerbsberechtigung, wenn gestempelt!

Konkret bedeutet das für Lara also, dass sie Munition erwerben und besitzen darf, weil sie bereits beim Voreintrag den Mun-Stempel bekommen hat. Wenn in anderen Bundesländern erst bei Eintragung der Waffe gestempelt wird, dann darf man dort auch erst nach Eintragung der Waffe Mun kaufen.

Kritisch wird es allerdings, wenn der Voreintrag ausläuft und man in dieser Zeit zwar Mun, aber noch keine Waffe gekauft hat. Dann ist man nämlich von Heute auf Morgen illegal im Besitz von Mun!

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Seinen Ansatz kann ich aber durchaus nachvollziehen.

Ich hab hier jemanden, der mit dem Voreintrag die Bestätigung in Händen hält, dass er geeignet und bedürftig (;)) ist, eine noch unbestimmte Waffe zu erwerben.

Ohne diese Waffe braucht man zwar zunächst keine Munition, aber es spielt ja im Endeffekt keine Rolle, welche Waffe man sich letztendlich kauft, weil die Munition für jede mögliche Waffe ja doch die Gleiche wäre - das Kaliber ist ja das Einzige, was der Voreintrag festlegt!

Nur beim Ablauf des Voreintrages ist man geratzt, wie mein Vorredner schon festgestellt hat.

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Mein Gott!! :blink2:

Sollte dieser komplizierte Papierkram bei uns mal eingeführt werden, gebe ich das Schiessen aber definitiv auf!! :blink:

Ach ja, dann kannst du mal gleich deine Plempen verkaufen. Den der Muntionserwerb wird ab 11.08 (danke Schengen) so geregelt, das man nur muni kaufen kann, wenn man einen WES weniger als 2 Jahre alt für das Kaliber vorweisen kann.

Den Unsinn kannst du mal in der neuen Verordnung nachlesen.

Ich bin dabei auf jeden Fall, schwer aufzumunitionnieren, vor dem 11.08 und ab dann wird immer das Lager gehalten.

Joker

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@joker_ch

Danke für den Hinweis. Habe nur wenige WES, das meiste habe ich privat gekauft. Muss davor auch noch aufmunitionieren. Uebrigens können wir es der Fussball-EM verdanken (weiss ich aus gut informierten Quellen von Polizei etc.) das wir Schengen so spät bekommen. Gebe es keine Fussball-EM bei uns hätten wir wahrscheinlich schon Schengenrecht.

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