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Das nächste aus meiner Lieblingswaffenbehörde....


dragnut

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Das neueste ist das Besitzer von gelben WBK angeschrieben werden das sie 3 Jahre keine Waffe erworben hätten und deshalb die WBK ungültig ware und man diese an den PP zurückschicken solle...

Begründung ist Wegfall des Bedürfnisses, §§44 und 45 WaffG

Dr.Scholzen vom VDW ist bereits dran.

Das ist alles kein Scherz, sondern bitterer Ernst eines Beamten der sein eigenes WaffG macht.

Eine gelbe WBK läuft nicht ab...Ist die Karte voll, wird diese mit einer neuen fortgesetzt, er verlangt eine neue Befürwortung......

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vor 3 Stunden, Der Reservist sagte:

Anscheinend leben dort alles "sehr gut erzogene Waffenbesitzer"; vollgepumpt mit Valium und versorgt mit Astronautenwindeln.

Es regt sich Widerstand und auch ein Waffenhändler beginnt zu mucken.

Ich kann nur raten in den VDW einzutreten. Der anwaltliche Beistand ist super und der Jahresbeitrag lächerlich dagegen.

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vor einer Stunde, Antonius Recker sagte:

Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast.

Amtsmißbrauch ist kein Straftatbestand. Hat der GröFaZ 1938 aus dem StGB entfernt

Ein Beamter bekommt weder Gehalt noch Rente.

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vor einer Stunde, Antonius Recker sagte:

Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast.

Der nicht. Der Reichsbürgerjäger ist unbelehrbar und unterwegs in seiner Mission.

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vor 8 Minuten, Gunfire sagte:

Vermutlich ist der A mit O aber nur Verwaltungsangestellter. Die sind für Behörden billiger.

Grüße

Gunfire

Nö der ist Verwaltungsbeamter in A11 und stellv. Abteilungsleiter.

Ich hoffe das viele Hunde des Hasen Tod bedeuten werden.

Wie geschrieben der Widerstand bei Schützen, Jägern und Händlern formiert sich.

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vor 14 Stunden, dragnut sagte:

Nö der ist Verwaltungsbeamter in A11 und stellv. Abteilungsleiter.

Ich hoffe das viele Hunde des Hasen Tod bedeuten werden.

Wie geschrieben der Widerstand bei Schützen, Jägern und Händlern formiert sich.

Na dann wir es Zeit für einen Stellenwechsel innerhalb der Abt. Öffentliche Ordnung zum Verwalter der Mülltonnen und Ausgabe der Parkscheine.

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Das ist genau das Problem wie weist man dem Mann nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person.

Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach. Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen und wenn er dann trotzdem weiter wie vor dem Urteil handelt, dann ist er fällig. Nur so blöd ist selbst der nicht. Er sucht sich dann ein neues Feld das er nach seinem Gusto bearbeitet.

Das ist Recht...

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vor 9 Minuten, dragnut sagte:

Das ist genau das Problem wie weist man dem Man nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person.
Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach.

Oh - da gibt es nicht viel Auslegungssache. Das Waffengesetz hat ja schließlich eine "Bedienungsanleitung" - AWVwV - und damit eigentlich eine Handlungsanweisung. Er hat da eigentlich gar nicht so viel Spielraum. Wenn er seine "Vorstellungen" im Gesetz nicht zeigen kann, hat er ein Problem.

Wenn zudem mehrere negative "Auslegungsfälle" auftreten, kann man wohl von Rechtsbeugung auszugehen.

vor 26 Minuten, dragnut sagte:

Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen

Ich frage mich allerdings, warum es bei den anscheinend so vielen Fällen noch kein derartiges Urteil gibt.

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vor 57 Minuten, Der Reservist sagte:

Wenn zudem mehrere negative "Auslegungsfälle" auftreten, kann man wohl von Rechtsbeugung auszugehen.

Ich frage mich allerdings, warum es bei den anscheinend so vielen Fällen noch kein derartiges Urteil gibt.

Man kann davon ausgehen das es um 00:00 Uhr draussen dunkel ist und kann dies auch beweisen. Eine Rechtsbeugung zu beweisen ist fast unmöglich

Es gibt noch kein Urteil, weil er erst jetzt so richtig aktiv wird und die Klage im ersten Rechtszug schon mal 2 Jahre dauert und viele kneifen aus Angst und Kosten usw.

Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige. Es ist auch eine Belastung in der Familie mit viel schlechter Stimmung und einem scheiss Gefühl. Viele um einen herum wissen dann auch noch alles besser.

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vor einer Stunde, dragnut sagte:

Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige.

JM hat schon darauf hinbewiesen. Sportschützen, die für 10 € jährlich weniger Munition kaufen, können "klagen lassen". Wer meint, daß diese 10 € zu viel sind, soll dann gern weiter rumjammern, daß alles nicht geht.

Zudem gibt es die "einstweilige Verfügung", die keine 2 Jahre dauert und den Sachbearbeiter - wenn es ein brauchbarer Anwalt ist - wohl auch erst einmal ausbremst. Dafür, daß er jetzt erst so richtig loslegt, scheinen er doch ein recht fleißiges Kerlchen zu sein; wenn ich dich richtig interpretiere, gibt es ja schon eine stattliche Anzahl von Fällen und - wie ich mal vermute - recht wenige Klagen, weil sonst vermutlich schon eine "höhere Instanz" aktiv geworden wäre. Solche "Beamtenaktivitäten" nehmen eigentlich auch sehr gern so manche Medien auf.

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