dragnut Posted December 14, 2017 at 02:59 PM Share Posted December 14, 2017 at 02:59 PM Das neueste ist das Besitzer von gelben WBK angeschrieben werden das sie 3 Jahre keine Waffe erworben hätten und deshalb die WBK ungültig ware und man diese an den PP zurückschicken solle... Begründung ist Wegfall des Bedürfnisses, §§44 und 45 WaffG Dr.Scholzen vom VDW ist bereits dran. Das ist alles kein Scherz, sondern bitterer Ernst eines Beamten der sein eigenes WaffG macht. Eine gelbe WBK läuft nicht ab...Ist die Karte voll, wird diese mit einer neuen fortgesetzt, er verlangt eine neue Befürwortung...... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 14, 2017 at 03:36 PM Share Posted December 14, 2017 at 03:36 PM So eine Schweineschice hab ich echt noch nie erlebt. Hoffentlich kommt der zur Straßenreinigung. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 14, 2017 at 04:38 PM Share Posted December 14, 2017 at 04:38 PM (edited) Anscheinend leben dort alles "sehr gut erzogene Waffenbesitzer"; vollgepumpt mit Valium und versorgt mit Astronautenwindeln. Edited December 14, 2017 at 04:39 PM by Der Reservist 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 14, 2017 at 07:59 PM Author Share Posted December 14, 2017 at 07:59 PM vor 3 Stunden, Der Reservist sagte: Anscheinend leben dort alles "sehr gut erzogene Waffenbesitzer"; vollgepumpt mit Valium und versorgt mit Astronautenwindeln. Es regt sich Widerstand und auch ein Waffenhändler beginnt zu mucken. Ich kann nur raten in den VDW einzutreten. Der anwaltliche Beistand ist super und der Jahresbeitrag lächerlich dagegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Antonius Recker Posted December 14, 2017 at 08:05 PM Share Posted December 14, 2017 at 08:05 PM Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 14, 2017 at 08:43 PM Share Posted December 14, 2017 at 08:43 PM Besser noch aus dem Staatsdienst entfernt unter Verlust der Pensionsansprüche 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 14, 2017 at 09:20 PM Author Share Posted December 14, 2017 at 09:20 PM vor einer Stunde, Antonius Recker sagte: Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast. Amtsmißbrauch ist kein Straftatbestand. Hat der GröFaZ 1938 aus dem StGB entfernt Ein Beamter bekommt weder Gehalt noch Rente. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 14, 2017 at 09:21 PM Share Posted December 14, 2017 at 09:21 PM vor 36 Minuten, erik_fridjoffson sagte: Besser noch aus dem Staatsdienst entfernt unter Verlust der Pensionsansprüche Vermutlich ist der A mit O aber nur Verwaltungsangestellter. Die sind für Behörden billiger. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 14, 2017 at 09:23 PM Author Share Posted December 14, 2017 at 09:23 PM vor einer Stunde, Antonius Recker sagte: Dem sollte mal jemand gewaltig einheizen. Letzendlich ist der auch käuflich, wenn man ihn wählen läßt das Waffengesetz vernünftig umzusetzen oder kein Gehalt und keine Rente mehr zu beziehen. So ein Subjekt gehört wegen Amtsmißbrauch in den Knast. Der nicht. Der Reichsbürgerjäger ist unbelehrbar und unterwegs in seiner Mission. Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 14, 2017 at 09:25 PM Author Share Posted December 14, 2017 at 09:25 PM vor 8 Minuten, Gunfire sagte: Vermutlich ist der A mit O aber nur Verwaltungsangestellter. Die sind für Behörden billiger. Grüße Gunfire Nö der ist Verwaltungsbeamter in A11 und stellv. Abteilungsleiter. Ich hoffe das viele Hunde des Hasen Tod bedeuten werden. Wie geschrieben der Widerstand bei Schützen, Jägern und Händlern formiert sich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 15, 2017 at 08:41 AM Share Posted December 15, 2017 at 08:41 AM Gut so! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 15, 2017 at 11:30 AM Share Posted December 15, 2017 at 11:30 AM vor 14 Stunden, dragnut sagte: Nö der ist Verwaltungsbeamter in A11 und stellv. Abteilungsleiter. Ich hoffe das viele Hunde des Hasen Tod bedeuten werden. Wie geschrieben der Widerstand bei Schützen, Jägern und Händlern formiert sich. Na dann wir es Zeit für einen Stellenwechsel innerhalb der Abt. Öffentliche Ordnung zum Verwalter der Mülltonnen und Ausgabe der Parkscheine. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 15, 2017 at 12:13 PM Share Posted December 15, 2017 at 12:13 PM Den würde ich zum Sachgebietsleiter für Archivwesen und Aktenaussonderung machen. GRUß 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 15, 2017 at 02:16 PM Share Posted December 15, 2017 at 02:16 PM Man müsste mal prüfen, ob er zum Hof fegen geeignet ist, weil etwas anderes kann er offensichtlich nicht. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 15, 2017 at 04:50 PM Author Share Posted December 15, 2017 at 04:50 PM Das ist genau das Problem wie weist man dem Mann nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person. Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach. Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen und wenn er dann trotzdem weiter wie vor dem Urteil handelt, dann ist er fällig. Nur so blöd ist selbst der nicht. Er sucht sich dann ein neues Feld das er nach seinem Gusto bearbeitet. Das ist Recht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 15, 2017 at 05:18 PM Share Posted December 15, 2017 at 05:18 PM vor 9 Minuten, dragnut sagte: Das ist genau das Problem wie weist man dem Man nach das er es wissen muss was er da macht. Dummheit ist nicht strafbar und auch nicht als amtliche Handlung durch diese Person. Damit ist Rechtsbeugung nicht zu beweisen. Er hat es so ausgelegt und handelt danach. Oh - da gibt es nicht viel Auslegungssache. Das Waffengesetz hat ja schließlich eine "Bedienungsanleitung" - AWVwV - und damit eigentlich eine Handlungsanweisung. Er hat da eigentlich gar nicht so viel Spielraum. Wenn er seine "Vorstellungen" im Gesetz nicht zeigen kann, hat er ein Problem. Wenn zudem mehrere negative "Auslegungsfälle" auftreten, kann man wohl von Rechtsbeugung auszugehen. vor 26 Minuten, dragnut sagte: Erst durch ein Urteil kann eine Änderung erfolgen Ich frage mich allerdings, warum es bei den anscheinend so vielen Fällen noch kein derartiges Urteil gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 15, 2017 at 05:36 PM Share Posted December 15, 2017 at 05:36 PM Ich möchte niemand zu etwas anstiften, aber bei uns in der Gegend hat man einen selbstherrlichen Polizisten "überredet", sich schnellstmöglich versetzen zu lassen. Manchmal helfen direkte Ansprachen. Die Überreder sind bis heute nicht bekannt. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 15, 2017 at 05:41 PM Share Posted December 15, 2017 at 05:41 PM vor einer Stunde, Gunfire sagte: Die Überreder sind bis heute nicht bekannt. Funktioniert allerdings nicht immer 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 15, 2017 at 05:45 PM Share Posted December 15, 2017 at 05:45 PM (edited) vor 4 Minuten, Der Reservist sagte: Funktioniert allerdings nicht immer Leider. Allerdings bekomme ich in unserer Bananenrepublik immer mehr den Eindruck, dass Politiker und Beamte die Gesetze vorsätzlich ungestraft verbiegen dürfen. Grüße Gunfire Edited December 15, 2017 at 05:46 PM by Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 15, 2017 at 06:09 PM Author Share Posted December 15, 2017 at 06:09 PM vor einer Stunde, Gunfire sagte: Ich möchte niemand zu etwas anstiften, aber bei uns in der Gegend hat man einen selbstherrlichen Polizisten "überredet", sich schnellstmöglich versetzen zu lassen. Er war doch schon in Essen und Düsseldorf.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 15, 2017 at 06:15 PM Author Share Posted December 15, 2017 at 06:15 PM vor 57 Minuten, Der Reservist sagte: Wenn zudem mehrere negative "Auslegungsfälle" auftreten, kann man wohl von Rechtsbeugung auszugehen. Ich frage mich allerdings, warum es bei den anscheinend so vielen Fällen noch kein derartiges Urteil gibt. Man kann davon ausgehen das es um 00:00 Uhr draussen dunkel ist und kann dies auch beweisen. Eine Rechtsbeugung zu beweisen ist fast unmöglich Es gibt noch kein Urteil, weil er erst jetzt so richtig aktiv wird und die Klage im ersten Rechtszug schon mal 2 Jahre dauert und viele kneifen aus Angst und Kosten usw. Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige. Es ist auch eine Belastung in der Familie mit viel schlechter Stimmung und einem scheiss Gefühl. Viele um einen herum wissen dann auch noch alles besser. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 15, 2017 at 06:46 PM Share Posted December 15, 2017 at 06:46 PM Kosten sind wohl mit 10€ bei der DSB-Versicherung gedeckt. Nerven kann man natürlich nicht versichern lassen. Nach einem Sieg vor Gericht geht es einem aber besser als zuvor. 2 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
dragnut Posted December 15, 2017 at 06:54 PM Author Share Posted December 15, 2017 at 06:54 PM vor 5 Minuten, Jägermeister sagte: Kosten sind wohl mit 10€ bei der DSB-Versicherung gedeckt. Nerven kann man natürlich nicht versichern lassen. Nach einem Sieg vor Gericht geht es einem aber besser als zuvor. Der BDS bietet auch Rechtschutz an.... Ich habe mit dem VDW die besten und schnellsten Erfahrungen gemacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 15, 2017 at 06:57 PM Share Posted December 15, 2017 at 06:57 PM Ja, mag sein. Beim DSB kann sich aber jeder versichern lassen unabhängig von einer Mitgliedschaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 15, 2017 at 07:51 PM Share Posted December 15, 2017 at 07:51 PM vor einer Stunde, dragnut sagte: Hier im Forum mal schnell einen raushauen, sich aufblasen kann jeder, aber zur Tat schreiten machen wenige. JM hat schon darauf hinbewiesen. Sportschützen, die für 10 € jährlich weniger Munition kaufen, können "klagen lassen". Wer meint, daß diese 10 € zu viel sind, soll dann gern weiter rumjammern, daß alles nicht geht. Zudem gibt es die "einstweilige Verfügung", die keine 2 Jahre dauert und den Sachbearbeiter - wenn es ein brauchbarer Anwalt ist - wohl auch erst einmal ausbremst. Dafür, daß er jetzt erst so richtig loslegt, scheinen er doch ein recht fleißiges Kerlchen zu sein; wenn ich dich richtig interpretiere, gibt es ja schon eine stattliche Anzahl von Fällen und - wie ich mal vermute - recht wenige Klagen, weil sonst vermutlich schon eine "höhere Instanz" aktiv geworden wäre. Solche "Beamtenaktivitäten" nehmen eigentlich auch sehr gern so manche Medien auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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