Jump to content

Brief von der Kreispolizeibehörde, Waffenrecht/Bedürfnissprüfung


ViperM

Recommended Posts

Folgenden Brief (mit Aktenzeichen) fand ich heut in der Post:

...

nach § 4 Abs. 4 Waffengesetz (WAffG) hat die zuständige Behörde

drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das

Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.

Ich bitte daher, mir anhand von Belegen (Wettkampfnachweise,

Schießbuch) nachzuweisen, dass Sie weiterhin regelmäßig Schieß-

sport betreiben.

Für den Eingang der Unterlagen habe ich mir den xx.Mai.08

notiert.

Seit wann ist es Gesetz, daß ICH denen was senden muß?:x

Wie soll ich mich nun verhalten, zu was bin nun ich verpflichtet,

gibts ein neues Gesetz?

Link to comment
Share on other sites

Seit dem 01.04.2003 hat die Waffenrechtsbehörde 3 Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer WBK in der Tat zu prüfen, ob Du regelmäßig den Schießsport ausübst.

Falsch.

Im WaffG 2003 steht, dass der Vein die schießsportliche Aktivität 3 Jahre lang dokumentieren muss. Es steht nichts, aber auch gar nichts drin, dass die Behörde diese persönlichen Daten anfordern kann. Und was das u.a. in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz bedeutet, ist auch ganz klar ;)

Das Bedürfnis - für den Erhalt der vorhanden Waffen - kann allein durch die Bestätigung der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein (Dachverband) nachgewiesen werden. Ohne wenn und aber.

Die wollen halt nur sehen, daß Du noch trainierst...

Das geht die Behörde - nach der aktuellen Gesetzeslage - einen feuchten, stinkenden Kehricht an. Sagt einer, der in der Rangliste seines Landesverbandes nicht ganz unten steht.

Link to comment
Share on other sites

diese prozedurhat es bei uns auch schon gegeben. die behörde ist hingegangen und hat (kurioserweise) alle wbk inhaber unseres vereins angeschrieben, bei denen sich lange nichts getan hat. sollten auch einen nachweis erbringen.

die mitglieder haben dann von unserem verein eine bescheinigung erhalten das sie regelmäßig dem schießsport nachgehen!

ruhe wars!

Link to comment
Share on other sites

diese prozedurhat es bei uns auch schon gegeben. die behörde ist hingegangen und hat (kurioserweise) alle wbk inhaber unseres vereins angeschrieben, bei denen sich lange nichts getan hat. sollten auch einen nachweis erbringen.

Diese Aktion war klar rechtswidrig und der Verein hätte diese Bescheinigungen nicht zu erteilen brauchen.

Ich hätte in diesem Fall erst mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters gesucht und ihn über die Rechtslage aufgeklärt. Falls das nichts genützt hätte -> Anwalt, Dienstaufsichtsbeschwerde, Klage, usw.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Diese Aktion war klar rechtswidrig und der Verein hätte diese Bescheinigungen nicht zu erteilen brauchen.

Ich hätte in diesem Fall erst mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters gesucht und ihn über die Rechtslage aufgeklärt. Falls das nichts genützt hätte -> Anwalt, Dienstaufsichtsbeschwerde, Klage, usw.

GRUß

das war unserem vorsitzenden wohl bewußt! um des lieben friedens willen hat er es aber trotzdem gemacht.

ich glaube bei einigen war auch `ne meldung, über austritt aus einem anderen verein vorausgegangen. weis nicht mehr so genau!

Link to comment
Share on other sites

Fakt ist , die Behörde ist berechtigt und verpflichtet , EINMALIG , drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK das Fortbestehen der Sportschptzeneigenschaft zu prüfen.

Bestätigung dafür erteilt der Verband .

So entspricht es der gesetzlichen Norm.

Gibt sich nun die Behörde mit Nachweisen zufrieden , die der Sportschütze direkt vorlegen kann ,

würde ich da nicht mauern , sondern es tun.

Warum ?

Denselben Aufwand habe ich auch , wenn ich es dem Verband vorlegen muß - und außerdem verlangt der Verband Kohle auch für diese Bedürfnisbestätigung (so zumindest läuft das in Württemberg ab) .

Also , wenn der SB mit nem Schießbuch zufrieden ist , vorlegen und gut ist es .

Gruß

GP

Link to comment
Share on other sites

Das geht die Behörde - nach der aktuellen Gesetzeslage - einen feuchten, stinkenden Kehricht an. Sagt einer, der in der Rangliste seines Landesverbandes nicht ganz unten steht.

Dass Du Dich da nicht täuschst.

Das Bedürfnis ist für die ersten drei Jahre nach WBK-Erhalt sozusagen "auf Probe". Der Verein hat das nachzuweisen, korrekt.

Wenn der SB nun das weitere Bestehen des Bedürfnisses nach drei Jahren prüfen soll/muss und weder Verein noch WBK-Inhaber ein regelmäßiges Schießen nachweisen können/wollen, dann wars das mit der WBK.

Link to comment
Share on other sites

Was ist denn das Problem ? Der Stasi Akt dahinter oder hast Du nicht trainiert ?

Ich ärgere mich auch darüber das ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Alcotest machen muß - auch wenn ich wahrheitsgemäß den Alohohlgenuß vor und während der Fahrt verneine und die Rennkontrolle dennoch solch einen Plastikstutzen verbraucht !

Wenn Du also trainiert und um die Wette gekämpft hast ... gib' denen den Nachweis und gut ... sind deine Nachweise durch Ergebnislisten im Netz (?) ...dann gib denen den Link ...!

"Gib dem Kaiser was des Kaiser's ist " ....

Link to comment
Share on other sites

Ich bitte daher, mir anhand von Belegen (Wettkampfnachweise,

Schießbuch) nachzuweisen, dass Sie weiterhin regelmäßig Schieß-

sport betreiben.

Schick ihnen die Nachweise zu und gut. Falls Du nicht für alles einen Nachweis hast lass es Dir vom Verein bestätigen. Ich habe in den letzten Jahren etliche Schriftstücke unterzeichnet und gestempelt, wo sich Schützen von mir ihre Trainings- und Wettkampfteilnahmen bestätigen ließen, die wurden vom Amt immer angenommen.

Link to comment
Share on other sites

Ansonsten lies § 45.

Ja - und???

Bedürfnis = Mitglied in einem Verein, der in einem anerkannten Verband ist.

Für den Voreintrag benötigt man 12 Monate regelmäßiges Training. Nicht für den Besitz.

Wer nicht in einem anerkannten Verband ist, muss natürlich andere Nachweise bringen, sitzt aber de facto stets auf einem Pulverfass.

Gatopardos Pragmatismus (Schießbuch anstelle einer Bescheinigung) hat natürlich auch was für sich.

Link to comment
Share on other sites

OK, das Problem hatte ich noch nie, da ich annehme, dass unser SB sich die Ergebnislisten seiner Schäfchen hin und wieder im I-Net anschaut und ich auch hin und wieder eine Waffe eintragen lasse.

Hast Du nicht kapiert , daß DU gar nicht zum betroffenen Personenkreis zählst ? Ich übrigens auch nicht , da wir unsere WBK schon vor 2004 hatten .

Bei meiner Frau wurde das im November durchgezogen , problemlos , ohne großes Brimborium dafür mit 15 Eus Gebühren.

Es ist nun mal so , daß das neue WaffG vorschreibt , daß nach drei Jahren das Bedürfnis EINMALIG erneut zu prüfen ist !

Und noch was : ICH FIND DAS GUT !!

Warum ?

Weil ich mir früher oft verarscht vorkam , wenn ich mir Mühe mit einem Newbie gegeben habe - und der wurde sobald er die WBK hatte , nie mehr gesehen .

Für solche Leute sollen die Hürden ruhig höher gehängt werden !

Nichts gegen einen "Alten" der nicht mehr so aktiv ist . Der hat das Recht , seine Eisen zu behalten verdient .

Wer aber nur kommt um sich die WBK abzugreifen und dann verschwindet , den brauchen wir nicht .

Der soll sich meinetwegen seine Wumme gleich von Igor kaufen :spy:

Ist nur meine Meinung zu dem Thema !

GP

Link to comment
Share on other sites

Hast Du nicht kapiert , daß DU gar nicht zum betroffenen Personenkreis zählst ? Ich übrigens auch nicht , da wir unsere WBK schon vor 2004 hatten .

Bei meiner Frau wurde das im November durchgezogen , problemlos , ohne großes Brimborium dafür mit 15 Eus Gebühren.

Es ist nun mal so , daß das neue WaffG vorschreibt , daß nach drei Jahren das Bedürfnis EINMALIG erneut zu prüfen ist !

Zwar bin ich nicht direkt betroffen, aber es gibt in unserem Verein auch frischere WBK-Inhaber.

Jepp, das Bedürfnis ist einmalig zu prüfen, bei einem Vereinskollegen, der seine 18x3 nicht ganz geschafft hatte, haben wir die Mitgliedschaft bestätigt mit Verweis auf o.a. Paragraphen. Er hat keine Probleme damit gehabt.

Link to comment
Share on other sites

bei einem Vereinskollegen, der seine 18x3 nicht ganz geschafft hatte, haben wir die Mitgliedschaft bestätigt mit Verweis auf o.a. Paragraphen. Er hat keine Probleme damit gehabt.

Es ist absolut NICHTS dagegen einzuwenden , einem Kameraden , der Interesse am Schießen im Verein , am Vereinsleben und der Gemeinschaft hat , die Sportschützeneigenschaft zu bestätigen , auch wenn sie aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen nicht i-Tüpfelchen genau 3 X 12 bzw. 3X 18 Termine umfaßt !

So viel Lebenserfahrung , Kompetenz und Interprätationsfreiheit billige ich jedem zum Vorstand geeigneten Menschen auch zu .

Worum es mir konkret ging , sind die Typen , die Interesse und Aktivität heucheln bis sie die WBK mit zwei Voreinträgen in der Hand halten und dann NIE mehr gesehen werden !

Früher konnte man da mit einem Schulterzucken drüber hinwegsehen ,

heute KÖNNTE man sie vorwarnen , was nach drei Jahren geschieht !

Warum auch , wenn man nur "benutzt" wird zur WBK Erlangung ?

Jedenfalls Gefälligkeitsbestätigungen für solche Leute gibt es bei uns NICHT -

und das ist auch gut so !.

Ich hab weit mehr Waffen als ich jemals sinnvoll einsetzen kann ,

ich stehe dazu i.S. dieser Ignoranten in Medien und Gesellschaft ein Mensch zu sein , den diese Deppen als "Waffennarr" bezeichnen ;) , weil mich Technik und Vielfalt faszinieren , ich darin nicht nur ein Sportgerät sehen will .

Ich verwahre mich auch gegen jede Bevormundung in der Art "für ernsthaftes Schießen genügt eine oder zwei Waffen" - aber ich unterstütze nicht Leute , die so was von Anfang an nur wollen , damit es daheim im Schrank liegt !

Gruß

GP

Link to comment
Share on other sites

Ich bitte daher, mir anhand von Belegen (Wettkampfnachweise,

Schießbuch) nachzuweisen, dass Sie weiterhin regelmäßig Schieß-

sport betreiben.

Das ist ja absolut lächerlich!! :evil:

Eine Behörde die den Trainingswillen eines Waffenbesitzers recherchiert um ihm die allfällige Erlaubnis zu entziehen!

So klingt das für mich!!! :|

Bei Euch ist alles so unerhört kompliziert, dass es die Willkür verschiedener Behörden noch fördert. Jeder macht seine eigenen Kontrollen wie er es für richtig findet. Der leidtragende ist immer der Legalwaffenbesitzer welcher gar nichts böses im Schilde führt!

Die ganzen illegal und sogar mitgeführten Waffen, kontrollieren sie nicht, da dies zu gefährlich ist. Da könnten ja Beamte ums Leben kommen dabei!! :blink2:

Ihr bräuchtet eine Organisation wie unsere Protell! Die deckt Beamtenwillkür schonungslos auf und hat Gewicht in der politischen Debatten!

Bei uns hat es auch diese Eigenbrötler in den Beamtenstuben.

Beispiel: Ein solcher Fuzzi verwehrte einem Antragsteller dass er 3 Waffen gleichzeitig auf einen Erwerbsschein nahm, obwohl dies Gesetzlich erlaubt ist. Die Protell schrieb diesem selbsternannten "Fachmann" dass es absolut legitim und gesamtschweizerisch geregelt sei, 3 Waffen gleichzeitig mit einem Waffenerwerbschein erwerben. Er solle mal das geltende Waffenrecht studieren das er zweifellos kannte! Er wollte einfach mal König spielen! Dem Antragsteller wurden danach umgehend 3 Waffen bewilligt!

Auch wird nach einem Verbrechen mit einer Schusswaffe nur die Herkunft von legalen Waffen explizit dokumentiert. Illegale Waffen wird ja die Herkunft eh nicht so leicht herauszufinden sein, allso lassen wirs!

Richtiges Beamtendenken eben!! :blink:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)