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Brennekes ENTWURF - "vorläufige Vollzugshinweise"


Hollowpoint

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Mir liegen seit heute mittag die "vorläufigen Vollzugshinweise" von MR Brenneke zum neuen Waffengesetz vor.

Wie Doc Schiller schon bei WO betont hat, handelt es sich hierbei um einen ENTWURF und nicht um die "heilige Bibel" der Waffenbehörden.

Also erst mal keine Panik schieben!

Es stehen einige üble kleine Gemeinheiten drin, aber die sollten das FWR und die Verbände eigentlich weitgehend beseitigen können.

Wer Fragen dazu hat, möge fragen, ich habe leider keine Ahnung (und vor allem keinen Scanner) wie ich dieses Machwerk hier ins Forum einstellen könnte!

GRUß

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Was soll denn dieser Passus hier ?!?

Da sollten aber FWR und Konsorten schnellstmöglich den Rohrstab dem Innenminister reichen, damit der wiederum dem Brenneke auf die Pfoten haut:

"Über die Frage, ob z.B. Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind, vom schießsportlichen Schießen auszuschließen sind, ist noch nicht entschieden. Zum einen bedarf es abschließender Prüfung, ob gegenwärtig im Schießsport für das gesamte Spektrum derartiger Schusswaffen abgesehen von denjenigen, die nach dem Waffengesetz für den zivilen Umgang schlechthin verboten sind (Anlage 2 Abschnitt 1) auch Schießdisziplinen bestehen. Zum anderen ist noch offen, ob beispielsweise leicht verdeckt tragbare Verteidigungswaffen oder feuerkräftige halbautomatische Dienstgewehre vom Schießsport ausgeschlossen werden, zumal ihre schießsportliche Eignung (Präzision) häufig als gering bewertet wird; der letztere Gesichtspunkt gilt insbesondere auch für die Frage der weiteren Zulassung von Vorderschaftsrepetierflinten für das Trap- und Skeetschießen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Kurzwaffen mit einer Lauflänge unter 3 Zoll künftig vom Schießsport ausgeschlossen."

Da fliegt mir ja das Blech -und wenn es sich bewahrheitet mein ganzer Waffenbestand- weg !

Und Meister B.: Ich schiesse mit meinen Selbstladern und "Einsatzpistolen" Streikreise, da träumt die Waldfee von !!

Gruß,

Matthias

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@ Marodeur:

Hier sind wir uns ja mal einig.

Wenn Mr. Slug den Dreck durchbekommt, dann wird die Haelfte der Sportschuetzen in D ein ganz grausames Erwachen aus ihren "Ich habe schon alles, was ich brauche, wozu noch FWR?"-Traeumen bekommen.

Was auch noch interesant waere, ist die Frage, wo in der verdammten EU-Richtlinie die 0,08 Joule als Hoechstgrenze fuer Spielzeug stehen?!?

Eine ebenfalls delikate Sache ist die Regelung mit der Aufbwewahrung in nicht staendig bewohnten Gebaeuden:

Die Eigenschaft als bewohntes Gebäude geht hingegen nicht dadurch verloren, dass sich der Nutzungsberechtigte / die Nutzungsberechtigten im Rahmen des Üblichen (Sozialadäquanz) und in für den Außenstehenden unvorhergesehener Weise dort zeitweise nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Alltagsgeschäften, Besorgungen oder Besuchen oder selbst von nicht allzu ausgedehnten Urlaubsabwesenheiten

Was in drei Teufels Namen ist ein nicht allzu ausgedehnter Urlaub?

Was ist "Sozialadaequanz"?

Wenn doch nur schon der 31.5. waere.

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Habe was im Google Cache gefunden:

Quelle:http://www.google.de/search?q=cache:LfhgxpElOAAC:www.jura.uni-tuebingen.de/heinrich/rechtfertigungsgruendesonst.pdf+was+ist+Sozialad%C3%A4quanz&hl=de&ie=UTF-8

Sozialadäquanz (str.): Hierunter versteht man, daß Handlungen, die zwar vom Wortlaut einer Strafbestimmung erfaßt sind, sich aber völlig im Rahmen der normalen, geschichtlich gewachsenen sozialen Ordnung des Lebens bewegen, aus dem Bereich des Unrechts herausfallen. Die wohl überwiegende Meinung schließt in den Fällen der Sozialadäquanz allerdings bereits den Tatbestand aus = Fallgruppe der Ablehnung der objektiven Zurechnung

Was das genau bedeutet, können die Rechtsgelehrten hier wohl am besten beantworten... :oops:

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Stimmt Promillo!

Der Text aus dem obigen Co2air-Link stimmt mit meiner Version zu 100% überein.

Also lesen, kotzen, Brenneke verfluchen und dann ganz cool bleiben.

Der DOC meint, es wird nicht so schlimm kommen, wie man auf Grund dieses ENTWURFS befürchten könnte.

Dieses Geseihere über die "Verteidigungswaffen und feuerstarken halbautomatischen Dienstgewehre" stammt nur von EINER Person: nämlich den sauberen MR!!! Insbesondere der Passus mit der "mangelhaften Präzision" dieser "feuerstarken Dienstgewehre" ist ja wohl ein Witz!!! Soll der $%§$%§%$§ doch mal ein OA15A1 mit 24" Bull-Barrel schießen. da wird er schon sehen wie präzise die Dinger sein können!!! :evil:

Für realer halte ich die Gefahr, dass die Kurzwaffen unter 3" Lauflänge für Sportschützen verboten werden. Weil wir hier wirklich in einige ERklärungsnöte kommen werden, wenn wir gefragt werden, warum wir solche Waffen unbedingt brauchen und wieviele Sportschützen in der Realität diese Waffen sportlich schießen. Jäger dürften solche Waffen ja trotzden weiterhin erwerben und führen. Auch sehe ich persönlich für die halbautomatischen Versionen von Maschinenpistolen mit Läufen unter 16" schwarz (besonders die Dinger von Beitler!). Für solche Waffen existieren bisher keine Schießdisziplinen und es werden wohl auch keine entsprechenden neuen Disziplinen neu zugelassen werden. Wie gesagt, dies ist nur meine persönliche Einschätzung der Lage. Mal sehen wie es weitergeht!

GRUß

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@ Promillo

Ja, da sind wir uns einig. Und weil das ein so schönes ruhiges Gefühl bei mir hinterlässt, werd ich mich jetzt aus politisch motivierten Diskussionen mit dir raushalten. Ist ja ein Waffenforum und vielleicht kommen wir da bei einer Beschränkung aufs Thema ganz gut miteinander aus.

Also das mit den HA ist ja wohl ein Witz und dem wird das FWR hoffentlich eisenhart entgegen treten. Aber warum sollens denn keine HA mit kurzen Läufen sein? Ich hab meinen Voreintrag für BDS Langwaffe für KW-Patronen erhalten. Die Strecken sind kurz und ich hatte eigentlich schon vor, den USC kürzen zu lassen.

Ob sich allerdings die Familie der BWT-Waffen durchsetzten wird, da hab ich auch so meine Zweifel. Eine MP5k -egal ob rückgebaut oder für den zivilen Markt neugeschmiedet- wird wohl auch weiterhin dem Staat ein Dorn im Auge bleiben.

Und überhaupt:

Was passiert denn, wenn mich der Staat eine Weile in den Urlaub schickt? Nicht Knast, ihr Scherzkekse :roll::wink: , sondern einen schicken Auslandeinsatz, hmmm, vielleicht im sonnigen Namibia oder so...

See the world, join the army - hamm ´se gesagt

Ist das dann ein wirklich ausgedehnter Urlaub ?!? :cs7:

Gruß,

Matthias

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Wie Doc Schiller schon bei WO betont hat, handelt es sich hierbei um einen ENTWURF und nicht um die "heilige Bibel" der Waffenbehörden.

GRUß

Hallo,

also wenn ich die Meldung bei Visier richtig interpretiere ist das eben doch beschlossene Sache und gerade eben KEIN ENTWURF.

Hoffe ich liege falsch. :(

MfG

Michael

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@ Promillo

Ja, da sind wir uns einig. Und weil das ein so schönes ruhiges Gefühl bei mir hinterlässt, werd ich mich jetzt aus politisch motivierten Diskussionen mit dir raushalten. Ist ja ein Waffenforum und vielleicht kommen wir da bei einer Beschränkung aufs Thema ganz gut miteinander aus.

Also das mit den HA ist ja wohl ein Witz und dem wird das FWR hoffentlich eisenhart entgegen treten. Aber warum sollens denn keine HA mit kurzen Läufen sein? Ich hab meinen Voreintrag für BDS Langwaffe für KW-Patronen erhalten. Die Strecken sind kurz und ich hatte eigentlich schon vor, den USC kürzen zu lassen.

Ob sich allerdings die Familie der BWT-Waffen durchsetzten wird, da hab ich auch so meine Zweifel. Eine MP5k -egal ob rückgebaut oder für den zivilen Markt neugeschmiedet- wird wohl auch weiterhin dem Staat ein Dorn im Auge bleiben.

Und überhaupt:

Was passiert denn, wenn mich der Staat eine Weile in den Urlaub schickt? Nicht Knast, ihr Scherzkekse :roll::wink: , sondern einen schicken Auslandeinsatz, hmmm, vielleicht im sonnigen Namibia oder so...

See the world, join the army - hamm ´se gesagt

Ist das dann ein wirklich ausgedehnter Urlaub ?!? :cs7:

Gruß,

Matthias

Genau! Wir haben jetzt wirklich wichtigeres zu tun, als uns wegen der Irakbefreiung zu fetzen. Das, was da geplant wird und in dem Machwerk zu lesen ist, kann und darf so nicht lange bleiben.

Das mit deinem langen "Urlaub auf Staatskosten" koennte in der Tat ein Problem werden. Aber nicht nur das, eigentlich kann es schon viel frueher losgehen:

Die Passage in der Abteilung bewohnte Gebaeude "...und in für den Außenstehenden unvorhergesehener Weise dort zeitweise nicht aufhalten..." koennte boesartig ausgelegt schon dann Aerger machen, wenn jemand einer geregelten Arbeit nachgeht. Denn dann ist seine Abwesenheit zwischen 8 und 17 Uhr ebenso vorhersehbar, wie bei Dir, wenn du fuer ein paar Monate Waffen in Kabul sammeln darfst. Ansonsten such Dir schon mal einen guten Statiker fuer deine erlaubten drei Langwaffen im XXL-Safe und ueberleg Dir, was Du mit den Kurzwaffen machst. Obwohl, die kann man dann ja eh bald verschrotten.

Nungut, nun ist es an den Verbaenden, dem FWR und auch an uns, um diesen Horror moeglichst bald durch eine praktikable und sinnvolle Verordnung zu ersetzen.

...ich muss noch ein wenig an der ELf-Homepage bauen, sonst haut mich Rugerclub. Bis spaeter...

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So ich fang mal mittm zuordnen des Pamphlets an:

1. Zu § 4 Abs. 3 und 4 WaffG-neu (Wiederholungsprüfungen bei Altfällen Wiedervorlageturnus):

a) Zuverlässigkeits- und Eignungswiederholungsprüfung:

Die gemäß bisheriger Rechtslage festgesetzten Wiedervorlagen für die periodische

Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung können bis zur nächsten Wiedervorlage

beibehalten bleiben; sie sind bei dieser Gelegenheit umzustellen.

B) Bedürfniswiederholungsprüfung:

Die (neu eingeführte) Bedürfniswiederholungsprüfung bei Altfällen ist bis zur Anerkennung

der Schießsportverbände vorerst zurückzustellen.

Es wird rechtzeitig bekannt gegeben, bis zu welchem Zeitraum Altfälle für die

Bedürfniswiederholungsprüfung rückerfasst werden.

---> Im Gesetz steht wortwörtlich :

§4

...

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen

Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,

mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut

auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu

prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das

Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen

zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung

der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen

des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der

Prüfung nach Absatz 3 erfolgen

....

---> Mit welchem Kunstkniff hat man sich jetzt diese Ermächtigung geschaffen ?

Dann weiter mit §14

...Eine Obergrenze des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen ist allerdings zumindest mit dem in Absatz 3 beschriebenen Kontingent markiert, das ja künftig grundsätzlich gelten soll ...

---> Hierzu der Gesetzestext

§14

...(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für

den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen

Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen

Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen

Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung

des Schießsportverbandes des Antragstellers

glaubhaft gemacht.....

---> Soso 3SL und 2Kurz als Obergrenze?

Klär mich mal einer auf.

MfG

Michael

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Lass mal, ich sehe in diesem Entwurf nichts weiter als ein allerletztes Aufbäumen des Herrn B. aus B.

Im Ruhestand wird er sicherlich ein Buch schreiben:

"Mein Kampf gegen die Waffenlobby"

hoffentlich ist es ein letztes aufbäumen. die biologische endlösung hat ja mit dem geistigen verfall schon vor langer zeit begonnen :twisted:

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Polizisten unter 25......auch Zeit- und Berufssoldaten sind offenbar nur in Uniform vertrauenswürdig: während sie zwar an der Dienstwaffe ausgebildet wurden, gibt es für sie zumindest vorläufig keine Ausnahmeregelung:

"Personen, die Dienstwaffenträger sind, sind vorerst nicht von der Pflicht zur Vorlage eines Gutachtens nach § 6 Abs. 3 WaffG-neu ausgenommen.

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Leute, Leute, manchmal entwickeln sich die Dinge schneller als einem lieb sein kann!

Es handelt sich bei den "vorläufigen Hinweisen" keinesfalls um einen ENTWURF (das stand zu Doc Schillers Posting bei WO gestern morgen eben noch nicht fest, weil das Anschreiben Brennekes noch fehlte)

Zitat:

"Hiermit übersende ich, wie vereinbart, vorläufige Verfahrenshinweise zur Anwendung des neuen Waffengesetzes ab 1. April 2003 - Übergangsregelungen- und Auslegungshinweise (Anlage) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung in eigener Zuständigkeit. Mit den Verfahrenshinweisen zu besonders wichtigen und regelungsbedürftigen Fragen soll bis zum Inkrafttreten der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) eine möglichst einheitliche Anwendung des neuen Waffengesetzes erreicht werden; dem selben Ziel dienen die Auslegungshinweise zu einzelnen von Ihnen aufgeworfenen Fragen.

Die Verfahrenshinweise orientieren sich an den Ergebnissen der Besprechungen mit Ihnen am 4. Februar 2003 sowie der Erörterungen mit den Verbänden am 17. Dezember 2002 und am 17. Februar 2003."

Dies führt zu zwei Konsequenzen: zum einen wird das BMI nicht eine Woche vor Gesetzeseinführung noch einen Entwurf herumschicken, den korrigieren (oder auch nicht) und neu versenden - der Text sagt eindeutig, daß diese Hinweise umgesetzt werden sollen.

2. umgesetzt aber in eigener Zuständigkeit: trotz der BMI-Vorgaben wird jedes Bundesland immer noch Lücken, Interpretationen und Ande4rs-Auslegungen im Gesetz und in den Hinweisen finden (diese sind eben auch nur Hinweise und nicht verbindlich) - wir haben also wieder pro Bundesland ein eigenes Waffengesetz

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  • 3 years later...

Ein Mann will Selbstmord begehen und steigt auf den schiefen Turm von Pisa.

Doch dann sieht er unten auf dem Rasen einen Mann ohne Arme und ohne Beine fröhlich rumhüpfen.

Er denkt sich: "Dieser Mann hat keine Arme und keine Beine und ist glücklich, dann kann ich erst recht glücklich sein!"

Er geht wieder runter und fragt ihn: "Wieso hüpfst du so fröhlich umher?"

"Ich bin nicht fröhlich, mein Arsch juckt"

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