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Rundschreiben BMI zum Verbot bestimmter Geschosse


Jägermeister

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Sehr geehrter Herr Jägermeister

Uns erreichte aus dem zuständigen Fachreferat des Bundesinnenmisterium der Hinweis zum Vollzug des Verbot bestimmter Geschosse, welches mit der Novellierung des Waffenrecht im Sommer 2017 in Kraft getreten ist. War das Verbot vorher auf schussfähige Patronen beschränkt, deren Geschosse panzerbrechende bzw. explodierende Eigenschaften hatten oder die mit Brandsätzen versehen waren, so ist das Verbot jetzt auf alle Geschosse mit diesen Eigenschaften ausgedehnt worden. 

Es besteht für Munitionssammler sowie Sammlern von Dekomunition, die unter das neue Verbot fallen, die Möglichkeit für den weiteren Besitz eine Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 WaffG beantragen.
Ferner besteht aber auch die Möglichkeit im Rahmen der noch laufenden Amnestieregelung diese bis 06.07.2018 straffrei bei den zuständigen Behörden abzugeben.

Das Rundschreiben können Sie auf unserer Homepage unter "Download" herunterladen oder unter folgenden Link direkt aufrufen:

Rundschreiben BMI zu Geschossverboten 

Mit Grüßen
das prolegal-Direktorium

Dr. David Th. Schiller
Reiner Assmann
Nico Catalano
Thomas Kullmann
Dr. Markus Bartram
Dipl. Ing. Ernst Bader
Rolf W. Schwacke
Kurt Bull
Rolf Dudeck
Thomas Dillenburg

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